Beschlussvorlage - 18/SVV/0262

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord“ ist nach § 9 Abs. 7 BauGB zu ändern (gemäß Anlage 1).

 

  1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum Bebauungsplan SAN B 07Babelsberg Nord entschieden (gemäß Anlagen 5A und 5B).

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord” ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans SAN B 07 „Babelsberg Nord“ herbeizuführen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergibt sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme Babelsberg Nord“.

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Anlagen

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