Antrag - 18/SVV/0605
Grunddaten
- Betreff:
-
Ferienwohnungen begrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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10.09.2018
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05.12.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion
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Vorberatung
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09.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2018
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14.11.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden.
Darüberhinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.
Erläuterung
Begründung
Die Knappheit von Wohnraum erfordert Maßnahmen. Bereits jetzt ist die Umnutzung eines Hauses von Wohnen zu touristischer Vermarktung baurechtlich verboten. Andere Formen wie AirBnB werden davon nicht erfasst, die Stadt hat keine Regelungsmöglichkeit, solange die landesgesetzliche Grundlage fehlt.