Antrag - 18/SVV/0605

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, baurechtlich relevante Fehlnutzungen von Wohnraum aufzuklären und zu ahnden.

Darüberhinaus wird der Oberbürgermeister beauftragt, gegegenüber dem Land Brandenburg eine Gesetzesinitiative anzuregen, die die Teilnutzung von Wohnraum regelt. So soll es für die Vermietung von Ferienzimmern oder Ferienwohnungen eine Meldepflicht sowie zeitlich und räumlich begrenzende Vorgaben geben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2019 Bericht zu erstatten.

Reduzieren

Erläuterung

Begründung

Die Knappheit von Wohnraum erfordert Maßnahmen. Bereits jetzt ist die Umnutzung eines Hauses von Wohnen zu touristischer Vermarktung baurechtlich verboten. Andere Formen wie AirBnB werden davon nicht erfasst, die Stadt hat keine Regelungsmöglichkeit, solange die landesgesetzliche Grundlage fehlt.

Loading...