Beschlussvorlage - 18/SVV/0369

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Neufassung der Honorarordnung - Volkshochschule Potsdam (VHS)

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2018 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, eine Erhöhung der Honorare in Anlehnung an die vom BAMF gezahlten Honorare von 35,00 EUR je UE zu prüfen. Da die Honorarordnung der Volkshochschule aus dem Jahr 2002 nicht mehr den gelebten Weiterbildungsalltag an der Volkshochschule Potsdam widerspiegelt, entschied sich die VHS, die Honorarordnung aus dem Jahr 2002 grundlegend zu überarbeiten. Ziel ist die Verbesserung der Rahmenbedingungenr die Arbeit der Kursleitenden an der Volkshochschule.

 

Der Oberbürgermeister reichte den diesbezüglichen Beschlussvorschlag (18/SVV/0369) am 06.06.2018 in die Stadtverordnetenversammlung ein. Diese verwies die Vorlage in die Fachausschüsse (Ausschuss für Bildung und Sport, Ausschuss für Finanzen) sowie den Hauptausschuss. Im Finanzausschuss (20.06.18) wurde im Ergebnis ein Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, welcher diverse Änderungen an der zum damaligen Zeitpunkt eingereichten Honorarordnung vorsah.

 

Die Fachverwaltung hat vor diesem Hintergrund und wegen des zu erwartenden Aufwuchses der Landeszuwendung Grundversorgung die Honorarordnung überarbeitet. Nachdem die überarbeitete Version, die auch eine Staffelung der Honorare in Abhängigkeit von der Qualifikation der Kursleitenden vorsah, vom Hauptausschuss am 19.09.2018 abgelehnt wurde, folgt die VHS dem Beschluss des Hauptausschusses und schreibt in der Honorarordnung ein Standardhonorar für Kursleitende in der Höhe von 35,00 EUR/UE fest. Dies wird mit der vorliegenden Vorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Die vorliegende Honorarordnung (2. Überarbeitung) unterscheidet sich von der Beschlussvorlage 18/SVV/0369 in folgenden Punkten

 

2. Überarbeitung

  1. Überarbeitung

18/SVV/0369

Begründung

§ 1 (3)glichkeit der Anpassung der Honorare der VHS zur Erfüllung von Förderrichtlinien

Nicht vorhanden

Sollten die Honorare der VHS nicht den Förderrichtlinien (z.B. MBJS, ESF) entsprechen, könnte die VHS von Fördermaßnahmen (z.B. Grundbildungskurse/Grundversorgung) ausgeschlossen werden.

§ 3 (2) Standardhonorar 35,00 EUR/UE

§ 3 (2) Standardhonorar-rahmen 32,00 bis 35,00 EUR/UE

§ 3 (2) Standard-honorarrahmen 28,00 bis 35,00 EUR/UE

Erhöhung Honorars für Kursleitende,
Festlegung eines einheitlichen Standardhonorarsr Kursleitende

§ 3 (3) der Leiter der VHS kann über höhere Vergütung im Einzelfall entscheiden

§ 3 (3) der Leiter der VHS kann über Ausnahmen entscheiden

Einschränkung der Ausnahmen auf  Honorarerhöhungen

§ 5lligkeit entsprechend Gesetzgebung

§ 5lligkeit entsprechend Honorarvertrag

Eindeutigkeit

 

 

Die geplanten Mittel und die voraussichtliche Erhöhung der Landeszuwendung Grundversorgung (siehe Grundversorgung) an die VHS decken die Kosten der Umsetzung der neuen Honorarordnung in 2018 und 2019. Ab 2020 entsteht voraussichtlich ein Fehlbetrag von 47.500 EURhrlich.

 

Die Erwirtschaftung des entstehenden Fehlbetrages durch die VHS ist nicht möglich, da das Entgelt für Kursteilnehmer pro Stunde bereits 2015, im Zuge der damaligen Aufstockung der Honorare auf 30,00 EUR pro Unterrichtseinheit, erhöht wurde und zu den Höchsten bundesweit gehört.

 

Im Ergebnis der internen Prüfung zur Zahlung von Zuschüssen zu den Sozialabgaben bestätigte der Fachbereich Recht, Personal und Organisation seine Stellungnahme vom 31.03.2015. Aufgrund einer fehlenden gesetzlichen Regelung wird von der Zahlung von Zuschüssen abgeraten. Hierdurch würden die Dozenten einer Arbeitnehmertätigkeit sehr nahe kommen, so dass die Gefahr der Feststellung einer Arbeitnehmertätigkeit im Rahmen von sogenannten Statusklagen der Dozenten oder der Rentenversicherung besteht. Die Folge wären erhebliche finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf den Stellenplan. Der Fachbereich Recht, Personal und Organisation hat zusätzlich eine externe Prüfung veranlasst.

 

 

Grundversorgung

 

Mit Datum 02.08.2018 veröffentlichte das MBJS eine Pressemitteilung unter der Überschrift Lebenslanges Lernen Honorarkräfte der Erwachsenenbildung sollen künftig mehr Geld bekommen. Kernelement ist die Erhöhung der Landesförderung pro Unterrichtstunde von 22 EUR auf 32 EUR.

 

Die diesbezügliche Basis bildet die Verordnung zur Grundversorgung und Förderung nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz (Weiterbildungsverordnung WBV) vom 09. Dezember 2015. Sie regelt die Zuwendung des Landes für die anerkannten Weiterbildungsangebote.

 

Grundversorgung umfasst dabei  ein staatlich gefördertes Angebot der Weiterbildung in den Bereichen der Kulturellen Bildung (Fremdsprachen, Kunst.- und Kulturgeschichte, Malen und Zeichnen, Fotografie), Allgemeine Bildung (Philosophie, Geschichte, Psychologie), Entspannung und Körpererfahrung Einstiegskurse, Berufliche Bildung, Politische Bildung, Bildung für nachhaltige Entwicklung.

 

2017 betrug die Landeszuwendung Grundversorgung an die VHS Potsdam 98.878,80 EUR, 2018: 87.978,60 EUR. Im Doppelhaushalt 2019/20 des Landes ist die Erhöhung des Satzes Pro UE auf 32,00 EUR vorgesehen wirksam ab Januar 2019 (vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Doppelhaushalt).

 

Der Anteil der Landeszuweisung an die Volkshochschule Potsdam variiert jährlich in Abhängigkeit von den aktuellen Einwohnerzahlen und der Zahl der Anbieter am Markt. Der Zuschuss ist gedeckelt und verteilt sich dementsprechend prozentual. Es ist davon auszugehen, dass der Kreis der Anbieter sich mit der Attraktivität der Landesförderung erhöhen wird.

 

Aufgrund dieser Tatsache kann keine valide Zuwendungshöhe für die VHS Potsdam prognostiziert werden. Auf Grund von Erfahrungswerten wird derzeit von einer Erhöhung der aktuellen Summe um ca. 30.000 EUR bis 40.000 EUR ausgegangen. 

 

Die Erhöhung der Landesmittel soll zur (anteiligen) Kompensation der Erhöhung der Honorare verwandt werden. In wie weit dies gelingt, steht in Abhängigkeit von der derzeit noch nicht bekannten Zuwendungshöhe.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Auswirkungen der zu beschließenden Honorarordnung sind in der HH-Planung 2018/2019 berücksichtigt.

 

Mit Beschluss der vorliegenden Honorarordnung entsteht eine fortlaufende hrliche Haushaltsbelastung.

 

Zusätzlich muss beachtet werden, dass die Anzahl der durch das BAMF geförderten Kurser die nächsten Jahre schwer zu planen ist, da dies von der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung des Integrationsprozesses abhängig ist. Aufgrund der sich abzeichnenden Tendenzen ist derzeit von deutlich weniger Teilnehmerzahlen und Unterrichtseinheiten auszugehen. Ein Rückgang würde in Konsequenz bedeuten, dass der Anteil der nicht geförderten Unterrichtseinheiten zunimmt und der Zuschussbedarf der Landeshauptstadt Potsdam steigt.

 

Der Zuwachs der Landeszuwendung Grundversorgung könnte diese Risiken abfedern.

 

Die Zahlung von Zuschüssen zu den Sozialabgaben wurde zur Vermeidung des Risikos der Schaffung einer Arbeitnehmertätigkeit nicht in die Honorarordnung aufgenommen. Die Folge wären erhebliche finanzielle Auswirkungen und Auswirkungen auf den Stellenplan.

 

Mit der neuen Honorarordnung wird sich die Situation aller an der VHS arbeitenden Kursleitenden positiv verändern.

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Anlagen

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