Antrag - 18/SVV/0784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass die Laubentsorgung im Ortsteil Fahrland 2018/19 ebenso wie in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung 2017/18 durchgeführt wird.

Das bedeutet, dass in der Ketziner Straße im Abschnitt Schule (Nr. 31 C) bis OA (Nr. 1) und vom Satzkorner Graben bis OA die RK 5, FR, WD, Laubentsorgung und Radweg  sowie in der Marquardter Straße im Abschnitt Nr. 11 (OE) bis Ketziner Straße FR und WD  in der RK 5 und Laubentsorgung durchgeführt werden.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Laubentsorgung in den im Beschlusstext genannten Bereichen der Ketziner Straße und der Marquardter Straße wurde ohne plausible Begründung durch die Verwaltung r 2018/19 aus der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung gestrichen. Das hat zu erheblicher Verärgerung bei den Anwohnern der betroffenen Straßenbereiche im Ortsteil Fahrland geführt. An den stark befahrenen Straßen stehen im Gehwegbereich, also im öffentlichen Raum, eine Vielzahl großer alter Straßenbäume. Es ist den Anwohnern nicht zuzumuten, das Laub dieser Bäume in Eigeninitiative zu entsorgen. Sie fragen mit Recht, weshalb das 2017/18 möglich war und jetzt nicht mehr.


 

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Anlagen

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