Beschlussvorlage - 18/SVV/0729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Der Bebauungsplan “Am Königsweg“ (OT Fahrland) ist im Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall nach § 2 Abs. 1 BauGB in einem 15. Änderungsverfahren zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2).
  2. Planerische Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplans ist das vorliegende städtebauliche Konzept (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, für den Teilbereich Gartenstraße/Am Upstall ein Änderungsverfahren zum geltenden Bebauungsplan "Am Königsweg (OT Fahrland) aufzustellen. here Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Planungs- bzw. Verfahrenskosten

Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden (sollen), sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden durch einen Dritten übernommen, so dass hieraus keine Belastungen für den Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam zu erwarten sind.

 

Realisierungskosten und mögliche Folgekosten

Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung erfolgt. Mit der Umsetzung der Planung ist jedoch nicht vor 2020 zu rechnen.

 

Genauere Angaben zu den zu erwartenden Realisierungskosten und zu möglichen Folgekosten werden im Laufe der Erarbeitung des Planverfahrens erfolgen.

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Anlagen

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