Beschlussvorlage - 18/SVV/0198

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gemäß Anlage 2.

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Erläuterung

Begründung:

 

I. Sachverhalt

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH wurde mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages vom 23.11.1993 errichtet. Der Gesellschaftsvertrag wurde zuletzt am 14.10.2008 insgesamt neu gefasst.

 

Gegenstand des Unternehmens ist gemäß Gesellschaftsvertrag insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Besonderen Städtebaurechts in von der Stadt Potsdam durch Satzung festgelegten Bereichen sowie die Erbringung von immobilienwirtschaftlichen und sonstigen Dienstleistungen im Rahmen der kommunalen Aufgaben gemäß § 2 Abs. 2 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich des besonderen Städtebaurechts wird die Gesellschaft als treuhänderischer Entwicklungsträger nach § 167 BauGB tätig.

 

Die Gesellschaft wurde am 23.11.1993 mit der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Bornstedter Feld“ beauftragt. Die Entwicklungsmaßnahme wird voraussichtlich bis zum 31.12.2020 planmäßig abgeschlossen sein.

 

Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 102,3 T€ wird zu 90,1 % von der ProPotsdam GmbH und zu 9,9 % von der Mittelbrandenburgischen Sparkasse gehalten.

 

Die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH ist damit eine Tochtergesellschaft der ProPotsdam GmbH. Die Gesellschaft gehört seit 2006 zum Unternehmensverbund ProPotsdam.

 

Am 30.01.2013 hat die Stadtverordnetenversammlung einen aktualisierten Mustergesellschaftsvertrag beschlossen (DS Nr. 12/SVV/0827). Die Aktualisierung des Mustergesellschaftsvertrages erfolgte vor dem Hintergrund der Änderungen der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg und aufgrund der Empfehlungen der Transparenzkommission. Sukzessive wurden und werden die Gesellschaftsverträge der städtischen Unternehmen angepasst und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Begonnen wurde mit der Anpassung bzw. Änderung der Gesellschaftsverträge der Holdinggesellschaften (u.a. ProPotsdam GmbH). In weiteren Schritten erfolgt eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der Tochtergesellschaften der Holdinggesellschaften. Hiermit erfolgt die Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.

 

Insbesondere die Regelungen des § 8 Abs. 2 des derzeit gültigen Gesellschaftsvertrages (Bildung des Aufsichtsrates) bedürfen teilweise der Überarbeitung und entsprechen nicht in nze den Anforderungen des § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

 

Auf Grundlage des Mustergesellschaftsvertrages und in Verhandlung mit der Minderheitsgesellschafterin Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam (MBS) wurde der Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH überarbeitet. Die kommunalrechtlichen Vorgaben - insbesondere nach § 96 Abs. 1 BbgKVerf - wurden im angepassten Gesellschaftsvertrag berücksichtigt. Die sparkassenrechtlich notwendige Einholung eines Beschlusses des Verwaltungsrates der MBS ist für den 23.03.2018 vorgesehen. Jede weitere Änderung bedarf ebenfalls der Zustimmung der MBS.

In der beiliegenden Synopse (Anlage 1) werden der derzeit gültige Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und der Vorschlag eines angepassten Gesellschaftsvertrages für die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gegenübergestellt.

 

 

II. Handlungsbedarf

 

Gemäß § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam entscheidet die Stadtverordnetenversammlung u.a. über den wesentlichen Inhalt von Satzungen von Gesellschaften, an denen die Landeshauptstadt Potsdam unmittelbar oder mittelbar mehr als ein Viertel der Anteile hält. Des Weiteren entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Entsendung von Stadtverordneten in Aufsichtsräte oder Beiräte dieser Gesellschaften.

 

Somit wird der angepasste bzw. überarbeitete Gesellschaftsvertrag der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

III. Rechtliche Grundlagen

 

Rechtliche Grundlagen für die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH sind die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam und das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Potsdam entstehen durch die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH keine finanziellen Aufwendungen. Die Kosten der notariellen Beurkundung der Gesellschaftsvertragsänderung werden durch die Gesellschaft getragen.

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Anlagen

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