Beschlussvorlage - 18/SVV/0992

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A und 4B).
  2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland) ist nach § 4a Abs. 3 BauGB (erneut) öffentlich auszulegen (siehe Anlagen 7 und 8).
  3. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan wird erneut zugestimmt, soweit aus der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung kein Änderungsbedarf mehr resultiert (siehe Anlage 9).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:


Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, einen Beschluss zur (erneuten) öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 132 "Am Friedhof (OT Fahrland) herbeizuführen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Planungs- und Verwaltungskosten

r die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten (Kosten für Gutachten, Umweltprüfung etc.) an, die durch einen Dritten übernommen werden.

r die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen für die Durchführung des gesamten Planverfahrens belaufen sich auf ca. 80.000 und werden durch einen Dritten vollständig übernommen. Aufwand und Ertrag für die weitere Durchführung des Planverfahrens werden voraussichtlich im Jahr 2019 anfallen.

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten von Teilen der Erschließung sollen durch einen Dritten übernommen werden, damit der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird. Hierfür ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages im weiteren Verfahren vorgesehen.

Bei Inkraftsetzung der Planung sind voraussichtlich Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten (Planungs- und Herstellungskosten für Straßenverkehrsflächen, Geh- und Radweg (zzgl. Grunderwerbskosten), Friedhofserweiterungsfläche), die nicht durch einen Dritten übernommen werden können.

Realisierungskosten:

Die voraussichtliche Höhe der zu erwartenden Realisierungskosten wird vorläufig eingeschätzt mit:

Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
  (ggf. Investitionsnummern)

Grunderwerb Fläche Geh- und Radweg  ca. 1.620 5410003/0961400

Städtische Straßenverkehrsfläche  ca. 408.250 5410003/0961400

Geh- und Radweg ca. 332.500 5410003/0961400

Planungskosten Verkehrsflächen  ca. 74.075 5410003/0961400

Friedhofserweiterungsfläche  ca. 83.600 5530100/0961500

Es fallen außerdem auf Grund von Eingriffen in Natur und Landschaft auf Flächen im städtischen Eigentum Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für eine Artenschutzmaßnahme zur Umsiedlung von Eidechsen an. Diese werden nach bereits erfolgter Abstimmung vom Kommunalen Immobilien Service übernommen. Die Höhe der Kosten wird insgesamt 48.054,47 betragen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Folgekosten:

gliche Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Friedhofserweiterungsfläche entstehen. Des Weiteren fallen Unterhaltungskosten für die Pflege der umgesetzten Artenschutzmaßnahme sowie für die Waldfläche an. Aufgrund der voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2022 fallen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) frühestens ab dem Jahr 2023 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.

Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto/
  (ggf. Investitionsnummern)

Gesamte Straßenverkehrsflächen

inkl. Geh- und Radweg ca. 6.864,00 Euro/Jahr 5410003/5221200

Friedhofserweiterungsfläche  ca. 702,50 Euro/Jahr 5530100/5221100

Artenschutzfläche ca. 1.421,00 Euro/Jahr 5510000/5221100

Waldfläche ca. 21.408 Euro/Jahr 5510000/5221100

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

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Anlagen

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