Antrag - 19/SVV/0188

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gem. § 4 Abs. 1 a der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam eine Einwohnerversammlung für die Anwohner*innen des RAW-Geländes durchzuhren.

 

Die Einwohnerversammlung soll die betroffenen Anwohner*innen über die Auswirkungen des vorhabenbezogenen BebauungsplansNeue Halle/östliches RAW Gelände“ (18/SVV/0861) informieren und insbesondere die folgenden Punkte beinhalten:

 

  1. die sozialen Auswirkungen des Bauvorhabens im Umfeld des RAW-Geländes

(insbesondere Mietentwicklung und Absicherung der Bestandsmietparteien),

  1. die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Verkehrsaufkommen und auf die Verkehrsführung,
  2. die Inanspruchnahme der vorhandenen sozialen Infrastruktur und
  3. die baulichen Veränderungen entlang der Friedrich-Engels-Straße.

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die erwarteten Auswirkungen umfassend darzustellen und die Möglichkeiten zur Vermeidung und Reduzierung ungewünschter Nebeneffekte zu erläutern. Es ist außerdem darüber zu informieren, welche weiteren Maßnahmen in Planung sind, die im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan stehen.

 

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Erläuterung

Begründung

 

Am 30. Januar 2019 verabschiedete die Stadtverordnetenversammlung auf Antrag des Oberbürgermeisters den Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Neue Halle/östliches RAW Gelände“. Es ist geplant, dass auf dem Gelände 1.000 Arbeitsplätze entstehen.

 

Neben den positiven Effekten ist aber zu erwarten, dass es auch zu unerwünschten Nebeneffekten kommt, die die Bewohner im Umfeld des RAW Gelände beeinflussen werden.

Insbesondere sind die sozialen Auswirkungen auf das Umfeld des RAW Gelände für viele Anwohner Grund zur Besorgnis.

 

Nach § 4 (1) sind Einwohnerversammlungen durchzuhren, „wenn es sich um Planungen oder Vorhaben handelt, die […] mit erheblichen Auswirkungen für eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden sind.“ Das ist hier offenkundig der Fall.

 

Fragen der Architektur und zum Baukörper sind in der Einwohnerversammlung nicht zu diskutieren, da das Vorhaben im Gestaltungsrat diskutiert wurde und mit dem Beschluss zum Bebauungsplan diese durch die Landeshauptstadt Potsdam nicht mehr beeinflusst werden können.


 


 

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