Antrag - 18/SVV/0521
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstückserwerb Krampnitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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05.09.2018
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06.03.2019
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03.04.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr
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Vorberatung
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09.10.2018
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12.02.2019
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26.02.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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26.09.2018
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28.11.2018
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19.12.2018
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16.01.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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13.02.2019
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27.02.2019
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13.03.2019
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27.03.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) 50 Prozent der verfügbaren Bauflächen im Entwicklungsgebiet Krampnitz selbst erwirbt.
Diese Flächen sind in Erbbaupacht an Baugruppen und gemeinwohlorientierte Stiftungen/Entwickler*innen zu vergeben, um neue Wohnformen und Eigentumsmodelle zu ermöglichen, die günstige Mieten, nachhaltiges Bauen und mehr soziales Miteinander zum Ziel haben.
- Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass weitere 50 Prozent der verfügbaren Bauflächen im Entwicklungsgebiet durch die Pro Potsdam erworben werden.
Diese Flächen sollen durch die städtische Wohnungsgesellschaft langfristig in den städtischen Wohnungsbestand integriert werden.
Erläuterung
Begründung:
Die Landeshauptstadt Potsdam hat in den letzten Jahrzehnten nahezu alle ihre verfügbaren Bauflächen verkauft oder selbst entwickelt. Das erklärte Ziel, wieder einen Grundstock an öffentlichen Flächen aufzubauen und den Anteil des kommunalen Wohnungsbestandes am Gesamtwohnungsbestand in Potsdam auszubauen, kann vor allem im neuen Stadtteil Krampnitz in nennenswertem Umfang erreicht werden.
Die Stadt hat die Möglichkeit, die Grundstücke im Treuhandvermögen zum Verkehrswert zu veräußern. Überdies verfügt sie über die Möglichkeit, selbst Grundstücke zum Verkehrswert aus dem Treuhandvermögen zu erwerben.
Andernorts hat sich die Vergabe von Flächen in Erbbaupacht als eine zugleich klassische und äußerst moderne Form der Stadtentwicklung bewährt, die das städtische Vermögen vermehrt.
Durch Erbbaupacht und öffentliches Eigentum kann sozial ausgewogene Stadtentwicklung und klima- und umweltbewusstes Bauen nachhaltig gestärkt und unter öffentlicher Kontrolle zuverlässig gesichert werden.
Die vor kurzem öffentlich bekannt gewordene Erklärung der Stadtverwaltung, dass keine Handhabe existiere, den Immobilienkonzern Deutsche Wohnen AG verbindlich auf Mietobergrenzen zu verpflichten, zeigt, dass nur öffentliches Eigentum die Einhaltung des
wohnpolitischen Konzepts garantieren kann.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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17 kB
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2
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(wie Dokument)
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24,2 kB
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