Beschlussvorlage - 19/SVV/0344

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  • Die 1. Nachtragssatzung der Landeshauptstadt Potsdam mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 (siehe Anlage)

 

  • Stellenplanerweiterung der Landeshauptstadt Potsdam um 120,9 VZÄ mit Wirkung zum 01. Juli 2019 zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Rahmen des Nachtragshaushaltes.
     
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Erläuterung

Begründung:

 

Hintergrund/Anlass/Vorgehensweise:

 

Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2018 (DS 17/SVV/0951) wurde für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 eine gültige Haushaltssatzung beschlossen.

 

Gleichwohl hat sich insbesondere zur finanziellen Absicherung der Mehraufwendungen durch die freiwilligen Rückzahlungen von Elternbeiträgen für die Jahre 2015, 2016, 2017 und anteilig für 2018 die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2019 ergeben. Im Rahmen der Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.01.2019 (DS 18/SVV/0766) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen. Ziel ist eine Beschlussfassung in der SVV am 08.05.2019.

 

Zusätzlich wurden aufwandsseitig weitere wesentliche Aufwendungen/Bedarfe von besonderer Relevanz, soweit unabdingbar zur Risikoabsicherung erforderlich, ebenfalls im Rahmen des Nachtragshaushalts 2019 berücksichtigt (siehe im Einzelnen die nachfolgende Übersicht und die ergänzenden inhaltlichen Erläuterungen).

 

Neben den aufwandsseitigen Änderungen ergeben sich auf der Ertragsseite Verbesserungen (siehe im Einzelnen die nachfolgende Übersicht und die ergänzenden inhaltlichen Erläuterungen).

 

Zudem wurden die ergebnisneutralen Konsequenzen aus der Organisationsverfügung (Verschiebung und Neubildung von Produkten, Ansatzumschichtung und Deckungskreisanpassung) mit abgebildet.

 

Der Nachtragshaushalt bezieht sich ausschließlich auf den Ergebnishaushalt und den damit zusammenhängenden Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt. Eine Anpassung des Investitionshaushaltes, im Sinne der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten, ist nicht notwendig. Ebenfalls wird die mittelfristige Finanzplanung nicht angepasst. Die Fortschreibungr die Jahre 2020 ff. erfolgt mit dem nächsten Doppelhaushalt, der zugleich die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 beinhaltet.

 

Als Maßnahme zur Haushaltssicherung wird vorgeschlagen, die Bewirtschaftungssperre von 8% auf 10% anzuheben.

 

 

Finanzielle Anpassungen im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2019 Ergebnishaushalt:

 

Im Rahmen der nachfolgenden Übersicht werden zunächst die finanziellen Anpassungen im Ergebnishaushalt in den Eckpunkten zusammenfassend dargestellt und im Anschluss hinsichtlich Ihrer inhaltlichen Begründung her erläutert.

 


 

 

 

 

Finanzielle Anpassungen im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2019 Ergebnishaushalt*

 

 

 

Gesamtfehlbetrag laut HH-Plan 2019

-3,97 Mio.€

+ Mehrerträge durch Allgemeine Schlüsselzuweisungen (FAG)

11,00 Mio.€

+ Mehrerträge durch Steuern (davon insb. Gewerbesteuer und Einkommensteuer)

20,00 Mio.€

+ Mehrerträge Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und Wohngeldeinsparungen

6,30 Mio.€

= Zwischenergebnis

33,33 Mio.€

 

 

./. Mehraufwendungen Kita        

42,19 Mio.€

  • davon rd. 30 Mio. EUR Aufwendungen für freiwillige Rückzahlungen EBO für 2015, 2016, 2017 und anteilig 2018 sowie Verwaltungskostenpauschale
  • davon rd. 15 Mio. EUR Aufwendungen zur Risikoabsicherung der Geschwisterkind-Regelung inkl. Verwaltungspauschale**
  • davon rd. 3,11 Mio. EUR Erträge beitragsfreies Kita-Jahr

 

./. Mehraufwendungen Prozesskosten "Betriebskosten Kita"   

1,60 Mio.€

./. Mehraufwendungen Hilfen zur Erziehung (aufgrund gestiegener Fallzahlen)

1,11 Mio.€

./. Mehraufwendungen IT (insb. zur Stärkung der Schul-IT und der     fortschreitenden Digitalisierung der LHP)

6,73 Mio.€

./. Mehraufwendungen für zusätzliche Stellen (Halbjahreseffekt)***

3,78 Mio.€

./. Mehraufwendungen wachsende Stadt ÖPNV/ Norderweiterung Stadtbahn

3,85 Mio.€

 

 

= Gesamtfehlbedarf laut 1. Nachtragshaushalt 2019

-25,93 Mio.€

 

*Beträge gerundet, Rundungsdifferenzen möglich

**Die Auszahlungen der Erstattung aufgrund der Geschwisterkind-Regelung erfolgt erst nach Auswertung der fach- und kommunalrechtlichen Stellungnahmen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK).

***Aufgrund der Erweiterung des Stellenplans um 120,9 VZÄ wird der Haushalt 2019 mit rd. 3,78 Mio. € Mehraufwendungen für Personal (Volljahreseffekt: rd. 8,2 Mio. €, Halbjahreseffekt: 4,1 Mio. €, bei Berücksichtigung von geschäftsbereichsbezogenen Nichtbesetzungsquoten: rd. 3,78 Mio. €) belastet. Der Volljahreseffekt lege ab den Jahren 2020 ff. schätzungsweise bei einer Größenordnung von mindestens rd. 7,6 Mio. €.

 

 

 


Die finanziellen Anpassungen im Ergebnishaushalt der vorgenannten Übersicht begründen sich inhaltlich wie folgt:

 

Ertragsseite: Die geplanten Erträge erhöhen sich mit dem Nachtragshaushalt 2019 um rd. 37,3 Mio. EUR.

  • Aufgrund der steigenden Schlüsselmasse des kommunalen Finanzausgleiches des Landes Brandenburg und steigender Einwohnerzahlen der Landeshauptstadt Potsdam erhöhen sich die Allgemeinen Schlüsselzuweisungenr 2019 um rd. 11 Mio. EUR. Insbesondere bei den Zuweisungen für Kreisaufgaben profitiert die Landeshauptstadt Potsdam von der steigenden Einwohnerzahl.
  • Die Verbesserung bzgl. der Steuerentwicklung (rd. 20 Mio. EUR) resultiert überwiegend aus der positiven Entwicklung der Gewerbsteuer und der positiven Entwicklung der Einkommensteuer (Basis: regionalisierte Steuerschätzung für das Land Brandenburg vom November 2018).
  • Der Anstieg der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen und der Zuweisungen der Wohngeldeinsparungen (rd. 6,3 Mio. EUR) resultiert aus den Änderungen des brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (FAG). Die Finanzausgleichsmasse wurde zur Stärkung des Soziallastenausgleichs erhöht. Diese Erhöhung hat einen positiven Effekt für die Landeshauptstadt Potsdam.

 

 

 

Aufwandsseite:  Im Rahmen des Nachtragshaushaltes werden Aufwandssteigerungen in Höhe von rd. 59,26 Mio. EUR berücksichtigt.

  • Zur Absicherung der Mehraufwendungen durch die freiwilligen Rückzahlungen von Elternbeiträgen für die Jahre 2015 bis 08/2018 wurden rd. 30 Mio. EUR (davon 27 Mio. EUR freiwillige Rückzahlung und 3 Mio. EUR Verwaltungspauschale) in den Nachtragshaushalt 2019 zur finanziellen Absicherung aufgenommen.
  • Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zur Auslegung der Geschwisterkind-Regelung (in der Satzung vom 01.01.2016) ist eine Risikoabsicherung für drohende Mehraufwendungen aufgrund von Rückzahlungen von Elternbeiträgen geboten. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derzeit davon aus, dass zur Risikoabsicherung eine Summe von maximal 15 Mio. EUR (insbesondere inkl. Verwaltungspauschale) vorzusehen ist.
  • Hintergrund: Das dritte Urteil (Az.: 20 C 406/18, Amtsgericht Potsdam vom 20.02.2019) in Sachen Auslegung der Geschwisterkind-Regelung bestätigt die Auffassung der Eltern. Die Auszahlungen der Erstattung aufgrund der Geschwisterkind-Regelung erfolgt erst nach Auswertung der fach- und kommunalrechtlichen Stellungnahmen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) und des Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK).
  • r die Prozess- und Verfahrenskosten der Landeshauptstadt Potsdam im Zusammenhang mit Klagen der Träger gegen die Landeshauptstadt Potsdam zur endgültigen Bezuschussung offener Betriebskostenabrechnungen (Kita) aus den Vorjahren (ab 2011) werden zwecks finanzieller Risikoabsicherung zusätzliche 1,6 Mio. EUR veranschlagt. Die Landeshauptstadt Potsdam geht gemäß einer Hochrechnung von zu erwartenden 200 Klagen aus.
  • Aufgrund steigender Fallzahlen im Bereich Hilfe für Erziehung (HzE) ergibt sich ein Mehrbedarf von rd. 1,11 Mio. EUR.
  • Zur Absicherung der quantitativen und qualitativen Leistungserbringung der Verwaltung hat eine Abschätzung eines unabdingbaren zusätzlichen Stellenbedarfs stattgefunden. Im Ergebnis sollen mit Wirkung vom 01.07.2019 zusätzlich 120,90 VZÄ in den Stellenplan der Landeshauptstadt Potsdam für 2019 aufgenommen werden. Die Stadtverordnetenversammlung wurde zunächst im Rahmen einer Mitteilungsvorlage (DS 19/SVV/0085) über den beabsichtigten Stellenaufwuchs informiert. Die konkrete Beschlussfassung soll im Rahmen des Nachtragshaushaltes für 2019 erfolgen. Danach ergeben sich Mehraufwendungen r Personal i. H. v. 3,78 Mio. EUR (Volljahreseffekt: 8,2 Mio. EUR, Halbjahreseffekt: 4,1 Mio. EUR, bei Berücksichtigung von geschäftsbereichsbezogenen ermittelten Nichtbesetzungsquoten: rd. 3,78 Mio. EUR). Der Volljahreseffekt läge ab den Jahren 2020 ff. schätzungsweise bei einer Größenordnung von mindestens rd. 7,6 Mio. EUR. r einige der zusätzlichen Stellen erfolgt eine Refinanzierung (Ziel-Refinanzierungsquote liegt bei ca. 35%), d.h. die Netto-Belastung würde sich entsprechend mindern.
  • Zur Absicherung und Weiterentwicklung der IT werden zusätzlich rd. 6,73 Mio. EUR veranschlagt. Davon entfällt 1 Mio. EUR für die Bereitstellung von PC-Technik, Lizenzen etc. zur Absicherung des Stellenaufwuchses von 120,9 VZÄ. Für die Durchführung von Projekten, wie u.a. die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen etc. entsteht ein Bedarf i. H. v. 1 Mio. EUR. Gesetzlich bedingt ist die Umsetzung der EU-Verordnung zur Barrierefreiheit von Webseiten (1 Mio. EUR). Für die Schul-IT (Ausstattung der Schulen mit PCs etc. und externe Dienstleistungen) entsteht ein zusätzlicher Bedarf von 2,7 Mio. EUR. Weiterhin wird 1 Mio. EUR für die Erneuerung der Multifunktionsgeräte an den Schulen bereitgestellt.
  • r die Landeshauptstadt Potsdam, als wachsende Stadt, steigen die Anforderungen an die technische Infrastruktur (hier ÖPNV), daher wird mit dem Nachtragshaushalt 2019 ein einmaliger Zuschuss in Höhe von ca. 3,85 Mio. EUR für zusätzliche Aufwendungen einer wachsenden Stadt ÖPNV/ Norderweiterung Stadtbahn veranschlagt.

 

Eine Anpassung des Investitionshaushaltes, im Sinne der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten wird nicht vorgenommen. Ebenfalls wird die mittelfristige Finanzplanung nicht angepasst. Die Fortschreibungr die Jahre 2020 ff. erfolgt mit dem nächsten Doppelhaushalt, der zugleich die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2024 beinhaltet.

 

Mit dem 1. Nachtragshaushalt 2019 wird die Landeshauptstadt Potsdam die finanzielle Absicherung für Mehraufwendungen in erheblichen Umfang sicherstellen, die nur durch Verwendung der Rücklagen der Vorjahre gedeckt werden können (sogenannte Ersatzdeckungsmittel). Ein dauerhafter Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung kann nicht verantwortet werden, da dies den positiven Rücklagenbestand und die finanziellen Mittel aufzehrt und zu einer Haushaltssicherungspflicht im Sinne des § 63 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) führt. Daher muss im Rahmen der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes der erfolgreiche Konsolidierungs- und Investitionskurs der Landeshauptstadt Potsdam der letzten Jahre fortgeführt und verstärkt werden, um die notwendigen Investitionen der wachsenden Landeshauptstadt weiterhin tragen zu können.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die beschlossene Haushaltssatzung 2018/2019 weistr das Haushaltsjahr 2019 einen Gesamtfehlbetrag i. H. v. rd. 3,97 Mio. EUR auf.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019 weist unter Berücksichtigung der aktuellen Erkenntnisse zu den finanziellen Entwicklungen der Landeshauptstadt Potsdam einen Gesamtfehlbetrag i. H. v. rd. 25,93 Mio. EUR aus. Dieser Fehlbetrag wird durch den Einsatz von Rücklagen gedeckt und führt im Ergebnis zu einer deutlichen Minderung des Rücklagenbestandes.

Dementsprechend hat sich der Gesamtfehlbetrag für das Haushaltsjahr 2019 im Vergleich zur Haushaltssatzung 2018/2019 um 21,96 Mio. EUR verschlechtert.

Folgende finanziellen Anpassungen haben sich im Rahmen des 1. Nachtragshaushaltes 2019 ergeben:


 

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Anlagen

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