Antrag - 19/SVV/0997

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie die Teilnahme von E-Scootern am Straßenverkehr und insbesondere das Abstellen von E-Scootern im öffentlichen Straßenraum so geregelt werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht über die Maßen beeinträchtigt werden.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist der Stadtverordnetenversammlung zu ihrer Sitzung im Dezember vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

In Beantwortung der kleinen Anfrage DS 19/SVV/0592 teilte die LHP im Juli 2019 mit, dass es nach ihrer Einschätzung vermehrt Unfälle mit E-Scootern gab und es auch Probleme mit dem Abstellen derselben geben werde. Die LHP gab dabei ihre Absicht bekannt, mit den privaten Anbietern auf der Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen zur Nutzung und zur Abstellung der E-Scooter diesem Problem begegnen zu wollen. Nunmehr muss festgestellt werden, dass die E-Scooter nach der Nutzung wahllos im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden und dabei Fußnger und Fahrradfahrer behindert werden. Auch bei der Nutzung von E-Scootern ist oft aufgrund von Unkenntnis der geltenden Verkehrsregeln durch die Nutzer eine Beeinträchtigung der anderen Verkehrsteilnehmer gegeben. Die freiwilligen Vereinbarungen scheinen offensichtlich nicht die beabsichtigte Wirkung zu erzielen, so dass weitergehende bzw. alternative Regelungen zu prüfen sind.

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