Beschlussvorlage - 19/SVV/1101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A, 4B, 5A und 5B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden.

Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
  (ggf. Investitionsnummern)

Grunderwerb Fläche Geh- und Radweg  ca. 1.620 5410003/0961400

Städtische Straßenverkehrsfläche  ca. 408.250 5410003/0961400

Geh- und Radweg ca. 332.500 5410003/0961400

Planungskosten Verkehrsflächen  ca. 74.075 5410003/0961400

Friedhofserweiterungsfläche  ca. 83.600 5530100/0961500

Es fallen außerdem auf Grund von Eingriffen in Natur und Landschaft auf Flächen im städtischen Eigentum Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für eine Artenschutzmaßnahme zur Umsiedlung von Eidechsen an. Diese werden nach bereits erfolgter Abstimmung vom Kommunalen Immobilien Service übernommen. Die Höhe der Kosten wird insgesamt 48.054,47 betragen.

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Friedhofserweiterungsfläche entstehen. Des Weiteren fallen Unterhaltungskosten für die Pflege der umgesetzten Artenschutzmaßnahme sowie für die Waldfläche an. Aufgrund der voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2022 fallen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) frühestens ab dem Jahr 2023 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.
 

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto/
  (ggf. Investitionsnummern)

Gesamte Straßenverkehrsflächen

inkl. Geh- und Radweg ca. 6.864,00 Euro/Jahr 5410003/5221200

Friedhofserweiterungsfläche  ca. 702,50 Euro/Jahr 5530100/5221100

Artenschutzfläche ca. 1.421,00 Euro/Jahr 5510000/5221100

Waldfläche ca. 21.408 Euro/Jahr 5510000/5221100

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

 

Für die vorliegende Planung findet die „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (DS 12/SVV/0703) Anwendung. Zur Wahrung der Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Leistungen und Vermeidung der wirtschaftlichen Überforderung der Planungsbegünstigten wird gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Nummer 6 der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (Angemessenheitsprüfung) die Kostenbeteiligung im Einzelfall begrenzt. Im vorliegenden Planverfahren entsteht auf Grundlage dieser Angemessenheitsprüfung eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an der sozialen Infrastruktur (13,8 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und 8,1 Platz in Grundschulen).

 

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