Antrag - 20/SVV/0248
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenbescheide Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung unter Vorbehalt (als vorläufig) stellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bürgerbündnis
- Einreicher*:
- Fraktion Bürgerbündnis, Stadtverordneter Menzel, BVB-Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2020
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20.05.2020
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19.08.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.03.2020
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22.04.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die kürzlich erlassenen Gebührenbescheide für die Trinkwasserlieferung und Schmutzwasserentsorgung für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019 nachträglich als vorläufig auszuweisen.
Der Stadtverordnetenversammlung sind die Gebührenkalkulationen für beide Leistungen zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Erläuterung
Begründung:
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in dem Verfahren VG 8 K 6/14 für Recht erkannt, dass die Gebührenbescheide des Beklagten vom 2011-1013 aufgehoben werden. Der Oberbürgermeister hat wohl eine Berufungsklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt, jedoch sollte für den Fall dass die Landeshauptstadt Potsdam auch vor diesem Gericht nicht erfolgreich sein sollte Vorsorge getroffen werden. Durch die Ausweisung der Bescheide als unter Vorbehalt der Bestätigung durch das OVG zu stellen, erscheint im Sinne einer angestrebten Bürgerfreundlichkeit geboten. Anderenfalls könnte die Landeshauptstadt Potsdam bei ca. 40.000 Hausanschlüssen mit einer schwer handhabbaren Anzahl von Widerspruchsverfahren konfrontiert werden
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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616,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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91,1 kB
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