Antrag - 19/SVV/1286

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, die Ergebnisse aus der zur Kenntnis genommenen Mitteilung DS 17/SVV/0932 „Barrierefreier Zugang zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung“ umzusetzen und weiterhin bestehende Zugangshindernisse zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung schrittweise abzubauen.

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel für eine Untertitelung des Live-Streams oder r die zusätzliche Einspielung einer/s Gebärdendolmetschenden ab sofort regelmäßig zusätzlich in die Haushaltsentwürfe der Landeshauptstadt Potsdam einzustellen.

Darüber hinaus soll die Funktionsfähigkeit der Aufzüge im Stadthaus durchgehend gewährleistet werden. Die Reparaturfristen sind durch geeignete Maßnahmen zu verkürzen.

2. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung wird beauftragt, im Plenarsaal Blinden und sehbehinderten Menschen geeignete Plätze nahe dem Eingang zur Verfügung zu stellen.

Bei Voranmeldung sollen sehbehinderten und mobilitätseingeschränkten Menschen vorrangig Plätze im Plenarsaal reserviert werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 05.07.2017 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Ds 17/SVV/0552:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich dazu, die Voraussetzungen für einen barrierenfreien Zugang zu den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlungen zu gewährleisten und noch bestehende Barrieren und Teilhabehindernisse abzubauen.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind und wie sie umgesetzt und finanziert werden können, um

 

- das Rathaus für Geh- und Körperbehinderte mittels Markierungen, Handläufen und Rampen passierbar zu machen,

 

- für Gehörlose bei Bedarf Gebärdendolmetscher*innen zur Verfügung zu stellen und den Livestream der Sitzungen zu untertiteln und

 

- Blinden und sehbehinderten Menschen geeignete Plätze nahe dem Eingang zur Verfügung zu stellen.

 

Das Prüfergebnis soll den Stadtverordneten im November 2017 vorgelegt werden.

 

Die aus diesem Beschluss resultierende Mitteilungsvorlage 17/SVV/0932 wurde im Januar 2018 abschließend im Hauptausschuss diskutiert:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Oberbürgermeister berichtet über die Ergebnisse der mit der DS 17/SVV/0552 „Barrierefreier Zugang zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung“ am 05.07.2017 beschlossenen Prüfaufträge.

 

Zu prüfen war, welche konkreten Maßnahmen erforderlich sind, um:

 

1. das Rathaus für Geh- und Körperbehinderte mittels Markierungen, Handläufen und Rampen passierbar zu machen.

2. für Gehörlose bei Bedarf Gebärdendolmetscher/-innen zur Verfügung zu stellen und den Livestream der Sitzungen zu untertiteln

3. Blinden und sehbehinderten Menschen geeignete Plätze nahe dem Eingang zur Verfügung zu stellen.

 

Zu 1.

Mit der Verbesserung der Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang zum Rathaus wurde bereits 2015 begonnen. In enger Abstimmung mit dem Behindertenbeauftragten der LHP und Vertretern des damaligen Beirates für Menschen mit Behinderungen erfolgte der Einbau von zwei Aufzügen sowie des dazugehörigen barrierefreien und entsprechend markierten Zuganges am Haupteingang des Rathauses. Insgesamt stehen derzeit vier behindertengerechte Aufzüge zur Verfügung.

 

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden im Rahmen der abschnittsweisen Sanierung des Rathauses umgesetzt. Hierzu gehören insbesondere auch die Umsetzung eines möglichst barrierefreien Wegeleitsystems und eine möglichst barrierefreie Gestaltung der Zugänge und Geländer. Die hierfür erforderlichen Planungen befinden sich zurzeit im abschließenden Abstimmungsprozess mit den zuständigen Genehmigungsbehörden.

Das Rathaus wird in Abhängigkeit von den jeweiligen Fördermittelzuwendungen voraussichtlich bis 2021 vollständig saniert sein und damit, soweit im baulichen Bestand möglich, auch barrierefrei gestaltet werden.

 

Zu 2.

Ab Januar 2018 wird für alle Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung eine Übersetzung des Sitzungsverlaufs durch Gebärdendolmetscher vor Ort angeboten. Hierzu ist lediglich eine rechtzeitige Bedarfsmeldung (10 Tage vor der betreffenden Sitzung) an das Büro der Stadtverordnetenversammlung zu richten.

 

Für die Untertitelung des Live-Streams würden in Abhängigkeit von der Sitzungsdauer weitere Kosten i.H.v. ca. 2.400 bis 3.400 € pro Sitzung entstehen. Für eine zusätzliche oder alternative Einspielung eines Gebärdendolmetschenden in den Live-Stream sind Kosten i.H.v. ca. 3.300 bis ca. 4.600 € zu veranschlagen. Diese Kosten sind im Haushalt der LHP bisher nicht vorgesehen.

 

Zu 3.

Aufgrund der baulichen Struktur des Stadthauses und der daraus resultierenden räumlichen Beschaffenheit des Plenarsaals, ist dieser in seiner jetzigen Form nicht geeignet alle erforderlichen Funktionen oder Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere das Platzangebot für Besucher, Pressevertreter, Vertreter der Ortsbeiräte und den Sitzungen beiwohnende Mitarbeitende ist in der vorhandenen Raumsituation zu gering. Durch die begrenzten Platzkapazitäten des Saals, ist es aktuell nicht möglich, weitere Zuschauerplätze im Eingangsbereich zu schaffen.

 

Da selbst bei einer baulichen Umgestaltung des Plenarsaales das Platzangebot nicht wesentlich vergrößert werden kann, ist schon jetzt darauf hinzuweisen, dass für diese unbefriedigende Situation auch zukünftig keine wesentliche Verbesserung zu erwarten ist. Dies wäre erst im Zuge eines entsprechenden Neubaus möglich.

Mit unserem Antrag möchten wir sicherstellen, dass für alle Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können, auch die Finanzmittel bereitgestellt werden. Dazu zählen insbesondere die Untertitelung des Live-Streams und die Einblendung von Gebärdendolmetschenden.

Viele Menschen sind dringend auf gut erreichbare und zuverlässig funktionierende Aufzüge angewiesen. Der mitunter wochenlange Ausfall der Aufzüge muss dringend abgestellt werden. Daher soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, dafür geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Bei der Vergabe der Plätze im Plenarsaal sollen bis zur Schaffung ausreichender Platzkapazitäten im Rahmen des grundlegenden Neu- oder Umbaus die wenigen eingangsnahen Plätze vorrangig an sehbehinderte oder mobilitätseingeschränkte Menschen vergeben werden. Die Landeshauptstadt Potsdam und ihre Stadtverordneten bekennen damit Farbe für Teilhabe und Inklusion.

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