Antrag - 18/SVV/0520

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird als Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam in der Gesellschafterversammlung der ProPotsdam angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass bis auf weiteres keine Mittel der ProPotsdam an den städtischen Haushalt abgeführt werden.

 

Über die eingeleiteten Schritte ist die Stadtverordnetenversammlung im November 2018 zu unterrichten.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

In einer Absichtserklärung „Letter of intent“ haben sich städtische Unternehmen auf Betreiben des Oberbürgermeisters verpflichtet, Beiträge zur Entlastung des städtischen Haushaltes zu leisten. Ab 2019 soll auch die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam zunächst 0,5 Mio Euro und später 1,0 Mio Euro jährlich an den Stadthaushalt abführen.

 

Wir halten es r verfehlt, die ProPotsdam  zur Sanierung des Stadthaushaltes und zur Bewältigung jahrelang vernachlässigter Investitionen in die Bildungsinfrastruktur heranzuziehen. Das städtische Wohnungsunternehmen hat in den nächsten Jahrzehnten sicher genug Probleme, im erforderlichen Umfang preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Stadt sollte deshalb ihr Wohnungsunternehmen eher finanziell unterstützen, statt aus den Mieten des städtischen Wohnungsbestandes noch Zuschüsse an die Stadtkasse zu entnehmen.
 

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Anlagen

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