Beschlussvorlage - 19/SVV/1101
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof" (OT Fahrland), Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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06.11.2019
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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21.01.2020
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25.02.2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Vorberatung
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27.11.2019
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22.01.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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17.12.2019
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18.02.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.12.2019
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20.02.2020
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.03.2020
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06.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) entschieden (gemäß Anlagen 3A, 3B, 4A, 4B, 5A und 5B).
- Der Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 6 und 7).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 132 "Am Friedhof“ (OT Fahrland) zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen, die nicht (vollständig) durch einen Dritten übernommen werden.
Die Höhe der (verbleibenden) Realisierungskosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € betroffener Fachbereich
(ggf. Investitionsnummern)
Grunderwerb Fläche Geh- und Radweg ca. 1.620 5410003/0961400
Städtische Straßenverkehrsfläche ca. 408.250 5410003/0961400
Geh- und Radweg ca. 332.500 5410003/0961400
Planungskosten Verkehrsflächen ca. 74.075 5410003/0961400
Friedhofserweiterungsfläche ca. 83.600 5530100/0961500
Es fallen außerdem auf Grund von Eingriffen in Natur und Landschaft auf Flächen im städtischen Eigentum Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie für eine Artenschutzmaßnahme zur Umsiedlung von Eidechsen an. Diese werden nach bereits erfolgter Abstimmung vom Kommunalen Immobilien Service übernommen. Die Höhe der Kosten wird insgesamt 48.054,47 € betragen.
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Folgekosten
Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen und der Friedhofserweiterungsfläche entstehen. Des Weiteren fallen Unterhaltungskosten für die Pflege der umgesetzten Artenschutzmaßnahme sowie für die Waldfläche an. Aufgrund der voraussichtlichen Fertigstellung im Jahr 2022 fallen die Folgekosten (Unterhaltungskosten) frühestens ab dem Jahr 2023 an und werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Budget gedeckt.
Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto/
(ggf. Investitionsnummern)
Gesamte Straßenverkehrsflächen
inkl. Geh- und Radweg ca. 6.864,00 Euro/Jahr 5410003/5221200
Friedhofserweiterungsfläche ca. 702,50 Euro/Jahr 5530100/5221100
Artenschutzfläche ca. 1.421,00 Euro/Jahr 5510000/5221100
Waldfläche ca. 21.408 Euro/Jahr 5510000/5221100
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Für die vorliegende Planung findet die „Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (DS 12/SVV/0703) Anwendung. Zur Wahrung der Angemessenheit der vertraglich vereinbarten Leistungen und Vermeidung der wirtschaftlichen Überforderung der Planungsbegünstigten wird gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und der Nummer 6 der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung (Angemessenheitsprüfung) die Kostenbeteiligung im Einzelfall begrenzt. Im vorliegenden Planverfahren entsteht auf Grundlage dieser Angemessenheitsprüfung eine Verpflichtung zur Kostenbeteiligung an der sozialen Infrastruktur (13,8 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und 8,1 Platz in Grundschulen).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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208,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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134,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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305,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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450,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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153 kB
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7
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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8
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(wie Dokument)
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250 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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10
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(wie Dokument)
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16,2 MB
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11
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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12
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(wie Dokument)
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247,2 kB
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