Beschlussvorlage - 20/SVV/0358

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

 

Die Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung als Vorranggebiete Wohnenr die Wohnraumförderungsprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

 

Der Oberbürgermeister soll in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und    Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse,glichst über die gesamte Stadt, anstreben.

 

Darüber hinaus werden folgende Bereiche umgewandelt:

 

Das Innerstädtische Sanierungsgebiet „Am Obelisk“ wird durch Aufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

Ein Teilbereich des Innerstädtischen Sanierungsgebietes „Holländisches Viertel“ wird nach Teilaufhebung der Sanierungssatzung zum Vorranggebiet Wohnen.

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung:

 

Der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 119 „Medienstadt“ sieht auch zukünftig Medien als Hauptnutzung vor. Jedoch soll diese Nutzung auf den Teilflächen WA 3 und WA 4 durch weiteren Wohnungsbau ergänzt werden. Trotz der integrierten städtischen Lage war Wohnen in den beantragten Teilbereichen WA 3 und WA 4 bislang nicht zulässig und fand somit auch keine Berücksichtigung in der Fördergebietskulisse. Insgesamt sind auf diesen Teilflächen 20.000 m² Wohnbaufläche (Geschossfläche: 45.900 m²; voraussichtliche Anzahl Wohnungen: ca. 385 WE) vorgesehen.

 

Da es sich dabei um zusätzliche Baurechte für Wohnungsbau handelt, findet das Potsdamer Baulandmodell Anwendung. Im Rahmen des Modells werden die Investoren neben der anteiligen Finanzierung von sozialer Infrastruktur auch zur Herrichtung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen verpflichtet. Maßgabe ist hierbei die Einhaltung der Angemessenheit im Sinne des BauGB.

 

Konkret bedeutet dies für die Teilflächen WA 3 und WA 4, dass 9% der geschaffenen Wohnfläche (entspricht ca. 2.700 m² Wohnbaufläche bzw. 36 Wohnungen) mietpreis- und belegungsgebunden sein müssen. Der Investor kann nur zur Errichtung der 36 gebundenen Wohnungen verpflichtet werden, wenn Wohnungsneubauförderung des Landes Brandenburg in Anspruch genommen werden könnte. Voraussetzung dafür ist, dass sich die o. g. Teilflächen in der Fördergebietskulisse befinden.

 

Der Investor kann über das Potsdamer Baulandmodell auch außerhalb der Fördergebietskulisse zur Schaffung gebundener Wohnungen verpflichtet werden, jedoch könnte der Fördervorteil aus der Wohnungsneubauförderung des Landes Brandenburg im Rahmen der Angemessenheitsberechnung nicht in Ansatz gebracht werden. So würde sich die zu schaffende gebundene Wohnfläche von ca. 2.600 m² auf ca. 1.950 reduzieren, es könnten lediglich 26 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen entstehen.

 

Das Landesamt für Bauen und Verkehr hat die Aufnahme der Teilbereiche WA 3 und WA 4 des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 119 „Medienstadt“ bestätigt.

 

Wie in der Mitteilungsvorlage der DS „19/SVV/1296 Gebietskulissen der Wohnraumförderung ausdehnen dargestellt, wird die Landeshauptstadt Potsdam in weiteren Abstimmungen mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr eine Ausweitung der Fördergebietskulisse, möglichst über die gesamte Stadt, anstreben.

 

Zu den (Teil-) Umwandlungen:

 

Gem. Richtlinien zur Wohnraumförderung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung gelten innerstädtische Sanierungs und Entwicklungsgebiete auch nach deren Aufhebung als Gebietskulissen für die Wohnraumförderung. Diese Bereiche werden dann zu Vorranggebieten Wohnen. Diese Anpassung der Darstellung erfolgt im Rahmen dieser Beschlussvorlage.

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


Bei den Wohnraumförderungsmitteln handelt es sich um Mittel des Landes Brandenburg, zu denen die Landeshauptstadt Potsdam keine Eigenanteile erbringen muss.

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Anlagen

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