Antrag - 20/SVV/0847
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenz bei kommunalen Ausschreibungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktion Freie Demokraten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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19.08.2020
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16.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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02.09.2020
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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03.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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09.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Offenlegung und Transparenz die Erstellung eines Ausschreibungskalenders für sich wiederholende/fortlaufende Leistungen der Landeshauptstadt Potsdam mit folgenden Rahmendaten zu veranlassen:
- Auflistung aller sich wiederholenden Ausschreibungen mit einem Gesamtvolumen von über 150.000 EUR
- Auflistung bestehend aus:
- Zugeordneter Geschäftsbereich
- Ansprechpartner in der Verwaltung mit Kontaktdaten (E-Mail)
- Leistung/Aufgabenfeld
- Gesamtvolumen
Die Auflistung ist mit einem Vorlauf von mindestens einem Jahr vor Ende der laufenden Ausschreibung zu aktualisieren. Eine aktualisierte Auflistung ist den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung monatlich zur Verfügung zu stellen.
Erläuterung
Begründung:
Im Rahmen der Transparenz und ggf. Einflussnahme auf Faktoren von wichtigen Ausschreibungen ist eine rechtzeitige Kommunikation an alle Stadtverordneten sicherzustellen. So wurde z.B. am 26.05.2020 im Ausschuss Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion über die Ausschreibung zur Vergabe der Leistung einer Kontakt- und Beratungsstelle für Menschen mit psychischen Erkrankungen informiert. Das Gesamtvolumen des Auftrages beträgt ca. 850.000 EUR. (https://egov.potsdam.de/bi/to020.asp?TOLFDNR=132158)
Die Bitte um Zurverfügungstellung des geplanten Ausschreibungstextes wurde am 10.06.2020 seitens der Verwaltung mit dem Verweis auf die geplante Zeitschiene unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung abgelehnt. Aus diesem Grund ist eine transparente und auf ausreichend zeitlichem Vorlauf basierende Übersicht über geplante Ausschreibungen unerlässlich.