Antrag - 20/SVV/0864
Grunddaten
- Betreff:
-
Transparenzsatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Einreicher*:
- Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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19.08.2020
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16.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
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Vorberatung
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08.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum zweiten Quartal 2021 eine Transparenzsatzung für die Landeshauptstadt Potsdam vorzulegen, nach der die proaktive, elektronische Veröffentlichung/Zugänglichkeit von behördlichen Informationen auf dem bestehenden städtischen Open-Data-Portal geregelt wird. Ziel ist eine Veröffentlichung möglichst aller Verwaltungsdaten, sofern dem nicht ein höheres Schutzinteresse entgegensteht.
Insbesondere für kommunal erhobene Umweltdaten, Geodaten, Gutachten, Statistiken, Verträge zur Daseinsvorsorge und Verwaltungsvorschriften soll ein Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger für eine zentrale Zugänglichkeit zu vorhandenen Verwaltungsdaten nach Open-Data-Prinzipien vorgesehen werden.
Erläuterung
Begründung:
Zweck der Transparenzsatzung soll es sein, dem aus dem Demokratieprinzip folgenden Grundsatz der Zugänglichkeit der bei der Kommune vorhandenen Informationen für die Allgemeinheit weitest möglich Geltung zu verschaffen. Eine solche Satzung ergänzt bestehende landes- (AIG) und bundesrechtliche (UIG, VIG) Vorgaben und vereinfacht den Zugang von Bürger*Innen zu Informationen der Kommune.
Bereits im Jahr 2016 wurde das Open-Data-Konzept der LHP erarbeitet.[1] Im Jahr 2018 startete das Open-Data-Portal.[2][3] Die Anzahl der Datensätze hält sich mit 46 zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch in Grenzen. Mit einer Transparenzsatzung, die verbindliche Regelungen aufstellt, welche Daten auf der Plattform zentral veröffentlicht werden sollen, kann eine verbesserte Akzeptanz und somit Nutzung dieser Plattform durch die Verwaltung und die Bürgerinnen und Bürger erzielt werden. Darüber hinaus erhöht sich der Nutzen der bereits getätigten Investition und die Landeshauptstadt Potsdam bekräftigt ihr bereits in der Vergangenheit erfolgtes Bekenntnis zu Open Data durch eine konsequentere Umsetzung in der Praxis.
Umfang und Ausgestaltung dieser Transparenzsatzung sollen sich – an Brandenburger Landesrecht angepasst – an der Mustersatzung für Kommunen in Nordrhein-Westfalen orientieren, die vom Bund der Steuerzahler NRW, Mehr Demokratie NRW, Transparency International Deutschland e.V. und dem NABU NRW erarbeitet wurde.[4]
1998 hat Brandenburg als erstes deutsches Bundesland die Informationsfreiheit als Gesetz in Form des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes (AIG) beschlossen und damit die in Artikel 21 der Landesverfassung vorgesehene Informationsfreiheit ausgestaltet. Die Logik dieser Gesetze folgt einem „Pull“-Prinzip: Bürger*Innen müssen dabei aktiv nach Informationen anfragen, die ihnen dann nach Abschluss des Antragsverfahrens direkt zugesandt werden. Diese Form der Informationsfreiheit verzichtet größtenteils darauf, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, insbesondere die Möglichkeit der beinahe kostenfreien Vervielfältigung und Veröffentlichung von Informationen für alle Menschen über das Internet. Zudem greift diese Form der Informationsfreiheit regelmäßig ins Leere, wenn Bürger*Innen nicht wissen, welche Informationen überhaupt verfügbar sind, die durch AIG, UIG oder VIG angefordert werden können.
Aus diesen Gründen findet seit etwa 10 Jahren ein Transformationsprozess von Informationsfreiheits- zu Transparenzgesetzen statt, bei denen die proaktive Veröffentlichung von behördlichen Informationen als Teil des digitalisierten Verwaltungshandelns stattfindet. Transparenzgesetze schaffen zusätzlich zum „Pull“-Prinzip des auf Antrag erfolgenden Informationszuganges ein „Push“-Modell, bei dem bestimmte Informationen grundsätzlich von der Behörde zum frühestmöglichen Zeitpunkt für alle Menschen zur Einsichtnahme online zur Verfügung gestellt werden. In beiden Fällen gelten Regeln bspw. zum Schutz von Vertraulichkeit und zum Schutz von personenbezogenen Daten.
[2 ]https://opendata.potsdam.de
[3] https://www.potsdam.de/12-landeshauptstadt-potsdam-launcht-open-data-portal
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,6 kB
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