Antrag - 20/SVV/0946

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Höhe der Elternbeiträge ermitteln zu lassen, die mit einer einheitlichen Elternbeitragsordung ab August 2021 auf der Basis des rechtskonform maximal zu erhebenden einheitlichen Beitragssatzeshrlich erreicht werden würde. Auf dieser Grundlage ist die Höhe des so erforderlichen städtischen Zuschusses zu bestimmen.

Eine vergleichende Gegenüberstellung zu den Kosten der bis Ende Juli 2020 geltenden  Elternbeitragsordnung soll die der Stadt entstehenden Differenzkosten transparent machen.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist den Stadtverordneten bis Dezember 2020 vorzulegen.

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf Grund des geltenden Landesrechts, dass Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung maximal der Höhe der dem jeweiligen Träger entstehenden Kosten entsprechen dürfen, musste die bestehende kommunale Elternbeitragsordnung (EBO) zum August 2020 aufgehoben werden. In der Folge müssen die Träger der Potsdamer Kindertagesstätten eigene EBOs erlassen, die wiederum stadtweit unterschiedliche Beiträge und damit Ungleichbehandlungen zur Folge haben.

 

Es ist erklärtes Ziel der Landeshauptstadt, diesen Zustand bis zum kommenden Kitajahr im August 2021 zu beheben und wieder für stadtweit einheitliche Elternbeiträge zu sorgen. Momentan ist die einzig rechtskonforme Möglichkeit hierfür die Kosten anzusetzen, die dem Träger mit den niedrigsten Kosten entstehen. Um die Kosten dafür einschätzen zu können, bedarf es dieser Prüfung.

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