Antrag - 20/SVV/0514

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Ausschusszuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung (gemäß Anlage 1)

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Erläuterung

Begründung:

 

In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2019 wurden folgende ständige Ausschüsse gebildet:

 

  • Ausschuss für Finanzen
  • Ausschuss für Bildung und Sport
  • Ausschuss für Kultur
  • Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
  • Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Gesundheitsschutz (am 11. September 2019 per Beschluss umbenannt in den Ausschuss für Ordnung und Sicherheit)
  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
  • Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
  • Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung
  • Rechnungsprüfungsausschuss

Nach § 15 Pkt. 3 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam werden die Aufgaben der beschließenden und beratenden Ausschüsse in einer Ausschusszuständigkeitsordnung geregelt. Die Notwendigkeit, die Zuständigkeitsordnung neu zu fassen ergibt sich aus der geänderten Aufgabenverteilung und dem Bestreben, die Ausschüsse dem Geschäftsverteilungsplan anzupassen, um Überschneidungen unterschiedlicher Geschäftsbereiche zu vermeiden.

 

 

Der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden geht mit seinen Aufgaben im Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung auf. Um den neuen Aufgabenbereich dem Geschäftsbereich 5 Zentrale Verwaltung - entsprechend definieren zu können, wurden in einem Workshop des Ausschusses am 10 März 2020 die Kernaufgaben definiert. Diese sollten insbesondere hinsichtlich der Bearbeitung von Ideen, Vorschlägen, Eingaben und Beschwerden in einem begrenzten Zeitraum von einem halben Jahr getestet und anschließend evaluiert werden.

 

 

Um die Arbeit der Ausschüsse zu effektiveren, soll die Ausschusszuständigkeitsordnung stärker in den Focus der Arbeit der Stadtverordnetenversammlung gerückt und mit Leben erfüllt werden. Deshalb wird vorgeschlagen, diese als Anlage zur Geschäftsordnung zu beschließen.

 

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