Antrag - 20/SVV/1280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Wiedereröffnung des Infopunktes am Bürgerservice mit persönlicher Ansprechperson und regelmäßigen Öffnungszeiten zu veranlassen.

 

Dabei ist die angemessene Sicherheit durch Beachtung der pandemiebedingten Anforderungen an die Sicherheit von Mitarbeiter*innen und Bürger*innen zu gewährleisten, d.h. durch Schutzscheiben ggf. mit Wechselsprech-Membranen und Durchreichen.

 

Dem Hauptausschuss ist im November 2020 Bericht zu erstatten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Abgabe von Dokumenten, die Vereinbarung von Terminen und kleinere Auskünfte zu Zuständigkeiten, Lage und Abläufen etc. sind systemrelevant und müssen in einer Stadtverwaltung niedrigschwellig und auf vielen Ebenen für die Bürger*innen zugänglich sein. Derzeit muss der Wachschutz ohne entsprechenden Schutz und ohne dieselbe Informationsbasis diese Funktion notgedrungen erfüllen.

 

Kundenkontakte sind im Einzelhandel, in der Gastronomie und in allen anderen Bereichen der Lebens- und Arbeitswelt geschützt herstellbar. Warum das ausgerechnet für diesen kundenbasierten Kern-Prozess im Verwaltungsbereich nicht gelten sollte, ist nicht nachvollziehbar.

 

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