Beschlussvorlage - 20/SVV/1336
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
02.12.2020
| |||
|
18.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
|
Vorberatung
|
|
|
08.12.2020
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
|
Vorberatung
|
|
|
17.12.2020
| |||
|
25.02.2021
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 170 “Klinik Bayrisches Haus“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 4). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis aufgrund der vorgesehenen Nutzungsänderung des Hotels 'Bayrisches Haus' in eine Klinik für psychische und psychosomatische Erkrankungen für eine Fläche im Potsdamer Westen im Gebiet des Wildparks ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus“ einzuleiten.
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden sollen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
75,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
154,1 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
846,9 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,1 kB
|