Antrag - 20/SVV/1364

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, künftig neben den Fraktionen auch die fraktionslosen Stadtverordneten zu allen Terminen und Sitzungen der nach § 13 Hauptsatzung gebildeten nicht formalisierten Beratungsgremien einzuladen. Außerdem sollen auch die fraktionslosen Stadtverordneten alle Sitzungsunterlagen und Protokolle dieser Sitzungen erhalten, falls diese nicht im Ratsinformationssystem (RIS) zugänglich sind.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nftig auch den fraktionslosen Stadtverordneten alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die die Fraktionen zur Vorbereitung der Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Fachausschüsse ergänzend zu den im RIS verfügbaren Sitzungsunterlagen erhalten.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sichert allen Stadtverordneten den gleichen Zugang zu Informationen der Verwaltung.

 

§ 29 I gestaltet Aktenbeinsicht und Auskunftsrechte als persönlichen Rechtsanspruch jedes einzelnen Stadtverordneten.

 

§ 30 III Satz 2 regelt, dass alle Stadtverordneten auch an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen dürfen, in denen sie nicht Mitglied sind (passives Teilhaberecht).

 

Damit trägt die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit der Tatsache Rechnung, dass die gleichberechtigte Ausübung des Mandates durch die gewählten Stadtverordneten nur möglich ist, wenn Informationshierarchien abgebaut werden.

 

Allerdings kann dieser Anspruch nicht mit Leben erfüllt werden, wenn wichtige Informationen und Diskussionen formal aus den Ausschusssitzungen in zusätzliche Arbeitskreise und Ersatzgremien verlegt werden, zu denen nicht alle Stadtverordneten Zugang haben.

 


 

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Anlagen

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