Antrag - 21/SVV/0208

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wie anspruchsberechtigten Kindern zeitnah eine elektronische Karte zur Verfügung gestellt werden könnte, mit der die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z.B.r Kita- und Schulessen, Kita- und Schulausflüge, Musikunterricht, Nachhilfe, Sport, Spiel und Geselligkeit oder vergleichbare Angebote kultureller Jugendbildung sowie für die Teilnahme an Freizeiten unkompliziert abgerufen und durch die Leistungsträger direkt mit der Verwaltung abgerechnet werden kann.

 

Ein Umsetzungsvorschlag ist der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung im Mai 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung

 

Bildungs- und Teilhabemittel sind die einzigen direkten Hilfen zur Teilhabe an öffentlichen Bildungsleistungen von Kindern aus Familien mit niedrigen Einkommen und Empfängern von Transferleistungen. Daher muss sichergestellt werden, dass kein Kind auf Schulausflüge, Mobilität, Lehr- und Lernmittel oder regelmäßiges Angebot auf Mittagessen verzichten muss. Die Zugänge sind daher dringend so zu gestalten, dass Eltern die Nutzung leichtgemacht wird und Kinder in die Lage versetzt werden, die Leistungen auch eigenständig abzurufen. Soll sollen z.B. B. rechtzeitig Gelder für Ausflüge oder Lektüren zur Verfügung stehen oder regelmäßig der Kauf einer Monatskarte glich sein.  Derzeit scheitert es oft an der bürokratischen Hürde der Antragstellung, die häufig Lehrer*innen übernehmen und dann der elterlichen Unterschrift „hinterherlaufen“. Teilhabe darf nicht an Bürokratie scheitern!

 

Die Bildungskarte ist die einfache und praktische Lösung für die Umsetzung des Bildungspakets der Bundesregierung. Hilfebedürftige Kinder erhalten unmittelbar und personenbezogen ein Teilhabebudget für Vereins-, Kultur-, Freizeit und Nachhilfeangebote.

 

Die zuständigen Ämter (Kommunen bzw. Jobcenter/Optionskommune) stellen Leistungsberechtigten eine elektronische Karte zur Verfügung, die für die Zahlung der bewilligten Leistungen genutzt werden kann.

 

Anhand der Karte können teilnehmende Leistungserbringer/-anbieter die von den Kindern in Anspruch genommenen Leistungen bequem online abbuchen oder erhalten eine Überweisung direkt von den Leistungsberechtigten auf ein Online-Konto. Die zuständigen Ämter rechnen dann die über die Bildungskarte erfolgten Leistungen mit den entsprechenden Leistungserbringern/-anbieter in regelmäßigen Abständen ab. Einige Anbieter übernehmen diese Aufgabe bereits r die Ämter.

 

r die Teilnahme am System reicht eine einfache PC-Ausstattung mit Internet-Zugang. Der Einsatz von teuren Kartenterminals wird nicht benötigt.


 

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