Antrag - 21/SVV/0219

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Beschlussvorschlag

Die Jugendhilfeausschuss möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung ge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Voraussetzungen für eine Angleichung der Arbeitsbedingungen des Kreiskitaelternbeirats mit denen anderer kommunaler Beiräte zu schaffen.

 

Dazu zählen u.a.

 

-  Aufnahme des Kreiskitaelternbeirats in die Hauptsatzung der LHP

-  die Nutzung eines städtischen Unterkontos bei der MBS zur Verwaltung des vom MBJS zur Verfügung gestellten Budgets

-  Bereitstellung eines geeigneten Raumes für die Durchführung von Vorstandssitzungen und Beratungen sowie zum Aufbewahren von Unterlagen und anderem Arbeitsmaterial

- Bereitstellung eines Telefonanschlusses mit Anrufbeantworter
 

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Erläuterung

Das brandenburgische Kita-Gesetz schreibt die Gründung von Kreiskitaelternbeiräten zwar vor, gibt zur Ausgestaltung vor Ort jedoch nur einen groben Rahmen vor. Durch die Aufnahme in die Hauptsatzung können die Rechte und Pflichten des Beirats näher festgeschrieben werden, darunter u.a. das Rederecht vor der Stadtverordnetenversammlung zu allen Themen der Kindertagesbetreuung. Mit Aufnahme in die Hauptsatzung ergeben sich darüber hinaus weitere Arbeitserleichterungen, darunter u.a. die Nutzung eines städtischen Unterkontos bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse. Die Bereitstellung eines Büroraums sorgt für eine Gleichbehandlung der städtischen Beiräte und erleichtert die Arbeit des Vorstands. Aktuell sammeln sich viele Unterlagen und Materialien in privaten Räumen der Vorstandsmitglieder.
 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Aufnahme in die Hauptsatzung hat keine direkten finanziellen Auswirkungen. Daraus resultierende Handlungen (Konto, Büroraum, etc.) können mit geringen Kosten verbunden sein. Dabei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Landeshauptstadt vom Land Brandenburg eine jährliche Pauschale von 5.000 €r die Arbeit der Kreiskitaelternbeiräte erhält. Im letzten Jahr standen dem Beirat für unmittelbare Arbeit 2.200 € zur Verfügung. Die verbleibenden 2.800 € sind demnach als Verwaltungspauschale verbucht worden. Es ist daher zu prüfen, ob etwaige aus der Beschlussvorlage resultierenden Kosten aus dieser Verwaltungspauschale abgedeckt werden können. Eine Erhöhung der Verwaltungspauschale und damit einhergehend eine Verringerung der direkt einzusetzenden Mittel ist nicht wünschenswert.

 

Klimatische und demografische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
 

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Anlagen

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