Beschlussvorlage - 21/SVV/0518

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1)       Der Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung der Landeshauptstadt Potsdam 2021 bis 2026 wird wie vorgelegt beschlossen.

 

a)      Die in der Anlage 1 benannten Standorte sind für kommunale Kindertageseinrichtungen vorgesehen.

 

2)       Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wird gemäß § 102 Absatz 3 Brandenburgischem Schulgesetz (BbgSchulG) fortgeschrieben und als Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026 wie vorgelegt beschlossen. Dementsprechend sind für folgende Maßnahmen die Voraussetzungen gem. §§ 104, 105 BbgSchulG zu schaffen:

 

a)      Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 wird am Standort Heinrich-Mann-Allee eine dreizügige Grundschule mit Hort zunächst für 4 Jahre in Modularbauweise errichtet. Die Grundschule startet zunächst in Räumen der Grundschule am Humboldtring (37). Nach Fertigstellung der Modulanlage am Standort Heinrich-Mann-Allee und nach Abschluss der lärmintensiven Bauarbeiten erfolgt der Umzug voraussichtlich zum Schulhalbjahr. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2025/2026 erfolgt der Betrieb der Grundschule mit Hort in massiver Bauweise.

b)     Die Regenbogenschule (7) wird zum Schuljahr 2021/2022 dauerhaft auf drei Züge erweitert.

c)     Die Grundschule am Humboldtring (37) wird zum Schuljahr 2023/2024 dauerhaft auf drei Züge erweitert.

d)     Am Standort Babelsberg/Filmpark wird zum Schuljahr 2023/2024, vorbehaltlich der Genehmigung der Kommunalaufsicht, eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

e)     Am Standort Krampnitz, Baufeld K7/K8, wird zum Schuljahr 2024/2025 eine dreizügige Grundschule mit Hort errichtet.

f)       Am Standort Pappelallee wird zum Schuljahr 2024/2025 ein vierzügiges Gymnasium errichtet. Das Gymnasium startet zunächst an einem Interimsstandort als zwei bis vierzügiges Gymnasium. Ab voraussichtlich dem Schuljahresbeginn 2026/2027 erfolgt die Fortführung des vierzügigen Gymnasiums in massiver Bauweise am Standort Pappelallee.

g)     Am Standort Waldstadt Süd wird zum Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen errichtet.

h)     Am Standort Waldstadt Süd erfolgt zum Schuljahr 2026/2027 der Ersatzneubau der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30).

i)        Am Standort Krampnitz, Baufeld WA 1, wird im Schuljahr 2026/2027 eine Gesamtschule mit 6/3 Zügen und mit zweizügiger Primarstufe und Hort gebaut. Nach Fertigstellung erfolgt der Umzug der Schule am Schloss (28) an diesen Standort.

j)        Nach erfolgtem Umzug der rderschule Schule am Nuthetal (10/30) zum Standort Waldstadt Süd wird der bisherige Standort „An der Alten Zauche 2 c zu einem viergigen Gymnasium umgebaut. Am Standort wird anschließend zum Schuljahr 2028/2029 ein viergiges Gymnasium errichtet.

k)     Am Standort Birnenplantage in Neu Fahrland wird zum Schuljahr 2029/2030 ein vierzügiges Gymnasium errichtet.

 

3)        Bis zur Errichtung der Kapazitäten in der Sekundarstufe I (2 f., g., i., j., k.) sind in Abstimmung mit den weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam Übergangslösungen zu realisieren.

 

 

4)        Die Zügigkeiten in Klassenstufe 1 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

gigkeit lt.

SEP

2021/2026

Schuljahr

Grundschule Ludwig Renn (2)

3

3

unverändert

Grundschule (3), Bornstedter Feld

3

3

unverändert

Grundschule Hanna von Pestalozza (6)

2

2

unverändert

Regenbogenschule (7)

2

3

2021/2022

Grundschule Max Dortu (8)

2

2

unverändert

Grundschule Bornim (11)

2

2

unverändert

Gerhart-Hauptmann-Grundschule (12)

2

2

unverändert

Grundschule Bruno H. Bürgel (16)

3

3

unverändert

Schule Am Jungfernsee (17)

3

3

unverändert

Rosa-Luxemburg-Schule (19)

4

4

unverändert

Grundschule am Priesterweg (20)

3

3

unverändert

Zeppelin-Grundschule (23)

3

3

unverändert

Eisenhart-Schule (24)

2

2-3 [1]

2021/2022

Karl-Foerster-Schule (25/26)

4

4

unverändert

Waldstadt-Grundschule (27)

3

3

unverändert

Goethe-Grundschule (31)

2

2-3 [2]

unverändert

Schule am Griebnitzsee (33)

2

2

unverändert

Grundschule am Humboldtring (37)

2-4

3-4 [3]

2023/24

Weidenhof-Grundschule (40)

3

3

unverändert

Grundschule Heinrich-Mann-Allee (43)

0

3

2021/2022

Grundschule Am Pappelhain (36/45)

5[4]

3-4

unverändert

Grundschule am Filmpark (47)

0

3

2023/2024

Grundschule Krampnitz (48)

0

3

2024/2025

Grundschule Im Kirchsteigfeld (56)

3

3

unverändert

Montessori-Oberschule (22)/ Primarstufe

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)/ Primarstufe

3

3

unverändert

Schulzentrum am Stern / Primarstufe

2

2

unverändert

Schule am Schloss / Primarstufe

0

2

2029/2030

 

[1] temporäre Erweiterung der Eisenhart-Schule um einen Zug.

[2] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 2 Züge.

[3] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Filmpark (47), danach 3 Züge.

[4] Bis zur Fertigstellung der Grundschule am Standort Oberschule Pierre de Coubertin, danach 3-4 Züge.

 


5)      Die Zügigkeiten in Klassenstufe 7 werden dementsprechend wie folgt festgelegt.

 

 

Schule

gigkeit lt.

SEP

2014/2020

gigkeit lt.

SEP

2021/2026

Schuljahr

the-Kollwitz-Oberschule (13)

2

2

unverändert

Montessori-Oberschule (22)

2

2

unverändert

Oberschule Theodor Fontane (51)

3

3

unverändert

Voltaire-Gesamtschule (9)

5

5

unverändert

Schule am Schloss (28)

3-4

6[5]

2027/2028

Schulzentrum am Stern (29)

5

5

unverändert

Gesamtschule Leonardo-da-Vinci (32)

5

5

unverändert

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné (38)

4

4

unverändert

Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Gesamtschule (46)

5

5

unverändert

Sportschule Potsdam Friedrich Ludwig Jahn (55)

4-5

4-5

unverändert

Gesamtschule am Standort Schilfhof (49)

4-5

5

unverändert

Humboldt-Gymnasium (1)

4

4

unverändert

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium (4)

4

4

unverändert

Hannah-Arendt-Gymnasium (5)

3

3

unverändert

Bertha-von-Suttner-Gymnasium (21)

3

3

unverändert

Leibniz-Gymnasium (41)

5

5

unverändert

Einstein-Gymnasium (54)

4

4

unverändert

Neubau Gymnasium Pappelallee

0

2-4 [6]

2024/2025

Neubau Gesamtschule Waldstadt Süd (34)

0

6

2026/2027

Neubau Gymnasium Schlaatz (35)

3

4

2028/2029

Neubau Gymnasium Birnenplantage Neu Fahrland

0

4

2029/2030

 

[5] Nach erfolgten Umzug an den Standort Krampnitz.

[6] Bis zur Fertigstellung des massiven Schulbaus am Standort Pappelallee, danach 4 Züge.

 

 

6)      Die Verwaltung wird beauftragt, das Standortnetz und die Organisationsstrukturen der drei Oberstufenzentren dahingehend zu prüfen, dass ein langfristiger Bestand und eine wirtschaftliche Auslastung erzielt wird. Insbesondere in Anbetracht der schwierigen Standortsuche für soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam ist dabei auch die Verlagerung von Oberstufenzentren zu prüfen.

 

7)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine jährliche Prüfung der Prognose im Vergleich zu den Ist-Schülerzahlen vorzunehmen. In Abhängigkeit des Ergebnisses ist ggf. eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 102 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) vor Ablauf des Planungszeitraumes zu erstellen

 

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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Integrierte Kita- und Schulentwicklungsplanung

 

In der Vergangenheit erfolgten die Kitabedarfsplanung und die Schulentwicklungsplanung getrennt voneinander. Bereits aufeinander abgestimmt wurden die Grundschul- und die Hortplanung, welche erstmals mit dem Schulentwicklungsplan 2009 bis 2015 zusammengeführt wurden.

 

Bei der vorliegenden Planung erfolgt nun erstmals die Erstellung einer Integrierten Kita- und Schulentwicklungsplanung (IKSEP) für die Landeshauptstadt Potsdam und vereint damit Schule und Kindertagesbetreuung in einer Fachplanung. Folgende Ziele sind damit verbunden:

 

  • Planungssicherheit: Umstellung der Kitabedarfsplanung von einer einjährigen auf eine mehrjährige Planung
  • Bedarfsgerechtigkeit: Umstellung von der Betrachtung der Sozialraumebene auf die kleinräumige Planungsraumebene
  • Transparenz: Zusammenführung aller enthaltenen Fachplanungen; auf Basis einer gleichen Datengrundlage und eines aufeinander abstimmten Prognosemodells

 

1. Ausgangslage

 

Kitabedarfsplanung 2018/2019

 

Die hrliche Fortschreibung der Kitabedarfsplanung wurde letztmalig 2018/2019 der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt und mit der Drucksache 18/SVV/0614 beschlossen. Die Kitabedarfsplanung wurde anschließend verwaltungsintern fortgeschrieben, jedoch aufgrund der beabsichtigten Zusammenführung, nicht in eine Beschlussreife gebracht. Um an die letzte Bedarfsplanung anzuknüpfen, erfolgt die Betrachtung deshalb ab dem Jahr 2019.

 

Schulentwicklungsplanung 2014 bis 2020

 

Der Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 wurde mit Beschluss Drucksache 13/SVV/0800 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und schließt in seiner Betrachtung das Schuljahr 2020/2021 mit ein.

 

Bevölkerungsentwicklung

 

Mit der im Oktober 2020 veröffentlichten neuen Bevölkerungsprognose 2020 bis 2040 ist die quantitative Entwicklung der Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam wie in den vorangegangenen Prognosen weiterhin positiv. Im Ergebnis der aktuellen Prognose wird die Landeshauptstadt Potsdam zukünftig weiterwachsen, jedoch mit einem etwas abgeschwächtem Tempo im Vergleich zur zuletzt erstellten Bevölkerungsprognose mit dem Basisjahr 2016.

 

Im Jahr 2026 werden 195.724 Menschen, im Jahr 2030 203.000 Menschen und im Jahr 2035 circa 211.00 Menschen in Potsdam wohnen. Bis zum Jahr 2040 wird die Zahl der Einwohner voraussichtlich auf fast 218.000 Einwohner ansteigen. Das bedeutet eine Zunahme der Bevölkerungszahl im Vergleich zum Jahr 2019 (180.503 Einwohner) um 8 % bis 2026, bis 2030 um ca. 12 % sowie bis 2035 um ca. 17 %.

 

Die im Rahmen der Kitabedarfsplanung relevanten Altersgruppenr Krippe (0 bis unter 3) und für Kindergarten (3 bis unter 6) werden im Planungszeitraum moderat steigen (2 bzw. 4 %), darüber hinaus aber bis zum Ende des Prognosezeitraums 2040 weiter anwachsen (rund 11 %).

 

Auch die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Schulalter werden im Prognosezeitraum stetig steigen. Die für die Schulentwicklungsplanung besonders relevante Altersgruppe der 6- bis unter 12-Jährigen (Grundschule) mit einem Zuwachs von 16,7 % bis zum Jahr 2040 sowie die Zahl der Altersgruppe der 12- bis unter 19-Jährigen (Sekundarstufe) mit einer Zunahme um mehr als einem Drittel (33,7 %) zum Ausgangswert in 2019 werden die zukünftigen Planungen prägen.

 

Die Bevölkerungsentwicklung wird dabei maßgeblich durch die zu erwartende Schaffung von neuem Wohnraum in den Sozial- und Planungsräumen der Stadt Potsdam bestimmt.

 

Dies trifft vor allem im Sozialraum I (Nördliche Ortsteile, Sacrow) kurz-, mittel- und langfristig durch das Entwicklungsgebiet Krampnitz, im Sozialraum II (Potsdam Nord) kurzfristig mit dem Bornstedter Feld und im Sozialraum VI (Schlaatz, Waldstadt I und II, Potsdam Süd) kurzfristig mit dem Wohnungsbau am Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt zu.

 

In der Entwicklung der Kita und Schülerzahlen spiegelt sich dieser Zuwachs durch die Bevölkerungszunahme in den relevanten Altersgruppen - gleichermaßen wider.

 

Mit der Planung soll ein Vorschlag zur Entwicklung der Kita- und Schullandschaft unterbreitet werden, der die demographische Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam berücksichtigt.

 

Durch die kleinräumige Prognose auf der Ebene von 19 definierten „Planungsräumen“ wird die Planung zudem qualifiziert, für den Bereich Kita und den Bereich der Primarstufe ein wohnortnahes Standortsystem zu erarbeiten. Dadurch steigt jedoch auch das Risiko von Prognoseunschärfen aufgrund der deutlich reduzierten Grundgesamtheit von größtenteils unter 10.000 Einwohnern pro Planungsraum.

 

2. Kitabedarfsplanung 2021 bis 2026

 

Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Kindertagesbetreuung nach den §§ 1, 12 Kita-Gesetz des Landes Brandenburg zu gewährleisten. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe einen Bedarfsplan aufzustellen und diesen rechtzeitig fortzuschreiben. Gemäß § 80 SGB VIII ist dabei Vorsorge zu treffen, dass auch unvorhergesehene Bedarfe befriedigt werden können. Daher müssen ausreichend Plätze für eine bedarfsgerechte Versorgung geplant und zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Fachplanung muss sich am Tag mit der höchsten Nachfrage orientieren.

 

Es lässt sich aus den Planungszahlen nicht 1:1 der finanzielle Bedarf ermitteln, da:

 

-          die Kita-Bedarfsplanung zukünftige Bedarfe und dementsprechend vorzuhaltende Platzkapazitäten im Maximum darstellt,

-          die Kita-Bedarfsplanung auch geplante Erweiterungen und Neubauten darstellt, deren Eröffnungstermin und volle Auslastung im jeweiligen Kitajahr durch verschiedenste Gründe variiert,

-          die Kita-Bedarfsplanung gemäß § 80 SGB VIII auch unvorhersehbare Bedarfe berücksichtigen muss, die ggf. später nicht zu finanzieren sind,

-          innerhalb eines Kita-Jahres aufgrund von Sanierungen, räumlichen Bedingungen, konzeptionellen Besonderheiten, Vorhalten von Plätzen für Geschwisterkinder und weiteren Faktoren nicht alle Plätze zur Verfügung stehen, die rein rechnerisch und gemäß Planung vorhanden sind.

 

Die Planung der finanziellen Mittel wird im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angepasst und basiert im Gegensatz zur Kita-Bedarfsplanung auf der durchschnittlichen Belegung des Vorjahres und nicht auf den für den Bedarfsplan errechneten Planungsquoten. Da sich die Finanzplanung an den bisherigen Durchschnittswerten der zurückliegenden Kita-Jahre orientiert, entstehen Abweichungen zur Kita-Bedarfsplanung.

 

Die tatsächlich zu finanzierenden Plätze im Rahmen des laufenden Kita-Betriebs sind nach den landesrechtlichen Vorgaben nur die auch tatsächlich belegten Plätze. Da die entsprechenden Belegungszahlen noch nicht bekannt sind, werden zur Absicherung von Belegungsspitzen in der Kita-Bedarfsplanung auch Plätze dargestellt, die ggf. später nicht zu finanzieren sind. Entsprechend fließt in die jeweilige Haushaltsplanung nur die erwartete durchschnittliche Ist-Belegung ein.

 

Somit stellen die Planungsansätze gemäß Haushaltssatzung auch die zur Umsetzung der Kita-Bedarfsplanung benötigten Mittel dar. Eine Neuermittlung unter Berücksichtigung avisierter gesetzlicher Änderungen (z.B. Anpassung Betreuungsschlüssel und Leitungsanteil durch das Land Brandenburg) erfolgt im Zuge der gesetzlichen Änderungen und wird nach Feststehen diesbezüglicher Auswirkungen, spätestens jedoch mit der jeweiligen Haushaltsplanung dargestellt.

 

Kitazahlenentwicklung:

 

Durch die Träger werden im Rahmen der Stichtagsmeldung viermal jährlich Belegungszahlen an die Landeshauptstadt gemeldet. Diese sind aufgrund bestimmter Faktoren (z. B. Übergänge der Altersgruppen) unterschiedlich hoch.  Nach Auswertung der Belegungszahlen der letzten Jahre wurde festgestellt, dass die Belegungszahlen für Krippe am 01.09. und die Belegungszahlen für Kindergarten am 01.06. ihren Höchstwert haben. Diese beiden Stichtage werden dahingehend für die weitere Betrachtung verwendet. Die Hortbelegung orientiert sich am jeweiligen Schuljahr und nutzt ebenfalls die Stichtagsmeldung vom 01.09.

 

Nachfolgend sind die Entwicklungen der Belegungszahlen für die jeweilige Altersgruppe seit 2016 dargestellt.

 

Entwicklung der Belegungszahlen (Stichtag 01.09.) in der Altersgruppe 0 bis unter 3 (Krippe)

 

2016

2017

2018

2019

2020

3.429

3.486

3.664

3.844

3.671

 

Entwicklung der Belegungszahlen (Stichtag 01.06.) in der Altersgruppe 3 bis unter 6 (Kindergarten)

 

2016

2017

2018

2019

2020

6.420

6.622

6.799

6.985

7.147

 

Entwicklung der Belegungszahlen (Stichtag 01.09.) in der Altersgruppe 6 bis unter 12 (Hort)

 

2016

2017

2018

2019

2020

7.351

7.461

7.487

7.623

7.615

 

Im Bereich Krippe stieg die Zahl der Krippenkinder bis 2019 stetig. 2020 sind erstmals weniger Kinder als im Vorjahr in den Einrichtungen. Für die Altersgruppe 3 bis unter 6 (Kindergarten) stieg die Zahl der Kinder seit 2016 kontinuierlich. Seit 2016 ist eine Zunahme von rund 11 % festzustellen. Dies trifft auch auf die Belegungszahlen für Kinder im Grundschulalter zu. Hier sind die Zahlen seit 2016 jedoch nur um rund 4 % gestiegen.

 

 

Prognosemodell:

 

Mit der Zusammenführung der Fachplanungen wurde für die Kitabedarfsplanung ein Prognosemodell entwickelt, welches sich an dem der Grundschulplanung orientiert. Grundlage für dieses bilden folgende Parameter/Daten:

 

  • Bevölkerungsbestand der Landeshauptstadt Potsdam mit Stand 31.12.2019
  • Bevölkerungsprognose 2020 bis 2040
  • Kapazitäten der einzelnen Kitaeinrichtungen entsprechend der gültigen Betriebserlaubnisse (BE)
  • Geplante Kapazitätsveränderungen durch Erweiterungen, Neubau, Sanierung oder Reduzierungen etc. mit Stand 01.09.2020
  • Kapazitäten der Tagespflegeeinrichtungen mit Stand 29.09.2020
  • Stichtagsbelegungen der einzelnen Kitaeinrichtungen mit Stand (01.06. / 01.09.). In Auswertung der vergangenen Jahre ist die Stichtagsbelegung für Krippe am 01.09. und für Kindergarten am 01.06. am höchsten. Diese Werte wurden deshalb für die Berechnungen genutzt.

 

In dem Prognosemodell werden sogenannte Strukturquoten genutzt, um den zukünftigen Bedarf zu ermitteln. Die Strukturquote ermittelt sich aus dem Verhältnis Einwohner (der jeweiligen Altersgruppen) zu den versorgten Kindern (in den jeweiligen Altersgruppen). Der ermittelte Bedarf wird in einem zweiten Schritt den vorgehaltenen / zukünftigen Kapazitäten gegenübergestellt, um im Ergebnis daraus Maßnahmen abzuleiten.

 

Nachfolgend sind die Entwicklungen der Strukturquoten für die jeweilige Altersgruppe seit 2016 dargestellt:

Entwicklung der Strukturquoten (Stichtag 01.09.) in der Altersgruppe 0 bis unter 3 (Krippe)

 

2016

2017

2018

2019

2020

60%

60%

62%

66%

64%

 

Die Strukturquote für den Bereich Krippe verlief in den letzten fünf Jahren relativ konstant und liegt durchschnittlich bei 62 %. Die Höhe der Quote ist darauf zurückzuführen, dass die meisten Eltern erst ihre Kinder mit circa 14 Monaten in eine Krippe bringen. Die rein theoretische Zusammensetzung der Quote würde bedeuten:

 

0-Jährige        =       0 % (Betreuung zu Hause)

1 u. 2-Jährige =   100 % (Besuch einer Einrichtung)

 

Daraus würde sich eine durchschnittliche Strukturquote von 66,6 % abbilden.

 

Entwicklung der Strukturquoten (Stichtag 01.06.) in der Altersgruppe 3 bis unter 6 (Kindergarten)

 

2016

2017

2018

2019

2020

120%

118%

119%

121%

121%

 

Im Bereich Kindergarten lag die Strukturquote in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich bei 120 %. Auch diese Quote verläuft sehr konstant.

 

r die Bildung der Strukturquote werden die 3 bis unter 6-jährigen Kinder den belegten Plätzen Kindergarten gegenübergestellt. Da der Bereich Kindergarten aber nicht nur die drei Altersgruppen umfasst, sondern auch ein Teil der 6 bis unter 7-jährigen Kinder, liegt diese Quote über 100 %. Die Quote setzt sich theoretisch wie folgt zusammen:

 

3 bis unter 6-jährige = 100 % (Besuch einer Einrichtung)

6 bis unter 7-jährige =   20 % (Anzahl abhängig vom Schuleintritt / Stichtag)

 

Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Rücksteller, Einpendler und Auspendler sowie vorzeitig eingeschulte Kinder.

 

Betrachtet man die Strukturquoten für Krippe und Kindergarten der letzten fünf Jahre über die gesamte Landeshauptstadt Potsdam, so ergibt sich eine durchschnittliche Strukturquote für Krippe von 62 % und für Kindergarten von 120 %.

 

Je Planungsraum fallen die Strukturquoten jedoch sehr unterschiedlich aus. So verfügen einige Planungsräume bedingt durch ihre sozialräumliche Struktur über eine hohe Anzahl von Einrichtungen und versorgen dadurch angrenzende Planungsume. Dies führt zu Strukturquotenspannen im Bereich Krippe von 35 bis über 140% und im Bereich Kindergarten von 60 bis über 200 %.

 

Durchschnittliche Strukturquoten je Planungsraum (2016 bis 2020)

 

Planungsraum

Krippe

Kindergarten

101 Groß Glienicke, Sacrow

92%

145%

102 Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren

45%

82%

103 Krampnitz

bislang ohne Daten

201 Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen

46%

86%

202 Eiche, Grube, Golm

91%

141%

301 Nauener und Berliner Vorstadt

100%

215%

302 Innenstadt, Am Weinberg

72%

130%

303 Brandenburger Vorstadt

47%

95%

304 Potsdam West

62%

141%

401 Zentrum Ost und Nuthepark

85%

169%

402 Babelsberg Nord, Klein Glienicke

71%

151%

403 Babelsberg Süd

44%

61%

501 Stern

77%

135%

502 Drewitz

143%

238%

503 Alt Drewitz, Kirchsteigfeld

56%

91%

601 Hauptbahnhof ohne Nuthepark, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt

36%

88%

602 Schlaatz

48%

123%

603 Waldstadt I, Industriegelände

40%

98%

604 Waldstadt II

78%

140%

 

Hortversorgung

 

Entwicklung der Strukturquoten Hort (Stichtag 01.09.) in der Altersgruppe 6 bis unter 12 (Kinder im Grundschulalter) an öffentlichen Schulen

 

2016

2017

2018

2019

2020

70%

69%

66%

69%

68%

 

In den vergangenen fünf Jahren lag die Hortversorgungsquote an öffentlichen Schulen bei durchschnittlich 68 %. Zusammen mit den Horten an den Schulen in freier Trägerschaft erhöht sich diese leicht auf fast 70 %. Zukünftig soll mit einer durchschnittlichen Versorgungsquote von rund 70 % gerechnet werden. Dabei wird eine Doppelnutzung Hort/Schule im Regelfall von circa 30% angestrebt.

 

Die Hortversorgung und Planung erfolgt eng verknüpft mit der Schulentwicklungsplanung. Je Schuleinrichtung und Jahrgangsstufe sind auch hier Unterschiede zu erkennen. Um die jeweiligen schulspezifischen Besonderheiten zu berücksichtigen, wird je Schule in dem dazugehörigen Schulblatt die Entwicklung des Hortes mit den jeweiligen Quoten dargestellt (siehe Anlage IKSEP, Teil B, Schulentwicklungsplanung).

 

Orientierungsquoten

 

Ziel der Planung soll es sein neben der grundsätzlichen Versorgung der Landeshauptstadt Potsdam mit Kitaplätzen - ein wohnortnahes Kitanetz zu schaffen und damit eine bedarfsgerechte Versorgung anzustreben. So sollen zukünftige Kapazitätsschaffungen insbesondere dort stattfinden, wo aktuell eine Unterversorgung vorhanden ist.

 

Aus diesem Grund wurde sich auf Orientierungsquoten verständigt, welche zukünftig stadtweit als Versorgungsannahme angestrebt werden sollen. Diese umfassen auch Kita-Plätze für die Befriedigung von unvorhersehbaren sowie von Bedarfen außerhalb des Kita-Jahreswechsels gemäß § 80 SGB VIII.

 

Im Ergebnis sollen für den Bereich Krippe zukünftig 65 % angestrebt werden. Für den Bereich Kindergarten wird eine Orientierungsquote bis 2022 von 125 % und ab 2022 durch die geplante Stichtagsverschiebung (Einschulung) zukünftig von 130 % angestrebt. Diese Orientierungsquoten wurden auf die jeweiligen Planungsräume projiziert, um daraus zukünftige Handlungserfordernisse zu identifizieren (siehe dazu auch IKSEP, Teil 1, Kitabedarfsplanung).

 

Entwicklung der Kitazahlen bis 2026

 

Ferner wird mithilfe der vorgenannten Orientierungsquoten der zukünftige Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen prognostiziert.

 

Dieser stellt sich auf Grundlage der neuen Bevölkerungsprognose für den Planungszeitraum bis 2026 sowie mit Ausblick auf 2030 und 2035/2040 wie folgt dar:

 

Prognose der Bedarfszahlen in der Altersgruppe 0 bis unter 3 (Krippe)

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

3.748

3.822

3.812

3.820

3.836

3.860

3.945

4.066

4.175

 

Prognose der Bedarfszahlen in der Altersgruppe 3 bis unter 6 (Kindergarten)

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

7.560

7.713

7.654

7.667

7.803

7.817

7.927

8.127

8.324

 

Prognose der Bedarfszahlen in der Altersgruppe 6 bis unter 12 (Hort)

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

7.950

8.271

8.551

8.951

9.325

9.637

9.939

9.899

9.899

 

Im Ergebnis werden die Bedarfszahlen in der Altersgruppe 0 bis unter 3 (Krippe) bis zum Ende des Planungszeitraums und darüber hinaus weiter moderat steigen. Bis 2026 wird die Zahl der Krippenkinder um etwa 190 steigen. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 5 %. Der Bedarf an Kindergartenplätzen wird durch die angepassten Orientierungsquoten ebenfalls um etwa 9 % bis 2026 steigen. Die Zahl wird voraussichtlich jedoch zum Jahr 2023 bis 2024 sinken um anschließend wieder zu steigen.

 

Kapazitäten

 

Mit Stand 01.09.2020 standen insgesamt 19.865 Plätze in der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Diese unterteilen sich in 4.228 Plätze für Kinder von 0 bis unter 3 Jahren, 7.111 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt sowie 8.526 Plätze für Kinder im Grundschulalter (Innerhalb der Kapazitäten der jeweiligen Altersgruppen sind je nach Einrichtung und Betriebserlaubnis Verschiebungen möglich).  Dieses Platzangebot wird sichergestellt durch 140 Einrichtungen bei 48 freien Trägern, 7 Andere Kinderbetreuungsangebote (AKi), 8 pädagogisch begleiteten Eltern-Kind-Gruppen, eine Kurzzeitkinderbetreuung sowie ca. 81 Tagespflegepersonen. Die jeweilige Aufteilung auf die Planungsräume ist im Bedarfsplan dargestellt (siehe Anlage).

 

Zur Abdeckung des vorgenannten Bedarfs stehen folgende Kapazitäten zukünftig zur Verfügung. Darin enthalten sind bereits bekannte Erweiterungen, Neuerrichtungen und sonstige Kapazitäts-veränderungen.

 

Geplante Kapazitäten / Plätze Krippe

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

4.304

4.596

4.791

5.098

5.178

5.378

5.378

5.378

5.378

 

Geplante Kapazitäten / Plätze Kindergarten

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

7.325

7.673

7.918

8.280

8.400

8.700

8.700

8.700

8.700

 

Geplante Kapazitäten / Plätze Hort

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2030

2035

2040

8.872

9.122

9.422

9.757

9.887

9.887

10.112

10.112

10.112

 

Bis zum Ende des Planungszeitraums werden 1.140 Plätze für die Altersgruppe 0 bis unter 3 (Krippe) und 1.599 Plätze für die Altersgruppe 3 bis unter 6 (Kindergarten) geschaffen. Im Regelfall verfügen die Kindertageseinrichtungen in Potsdam über Plätze für Krippe und Kindergarten. Zu beachten ist, dass innerhalb der Einrichtungen meist eine Verschiebung von Plätzen je Altersgruppe möglich ist. Im Ergebnis stehen damit grundsätzlich aktuell und zukünftig genügend Kapazitäten in der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung, um alle Kinder entsprechend der Orientierungsquote zu versorgen. Die nachfolgenden Grafiken zeigen die Entwicklungen der Krippe- und Kindergartenbedarfe im Verhältnis zu den zur Verfügung stehenden Plätzen.

 

 

 

Die Schaffung von Hortplätzen erfolgt eng verknüpft mit der Schulentwicklungsplanung und wird daher dort dargestellt.

 

r den Bereich Krippe und Kindergarten verfolgt die Landeshauptstadt Potsdam das Ziel, ein wohnortnahes Kitanetz zu schaffen und damit eine bedarfsgerechte Versorgung anzustreben. Dafür ist es erforderlich, trotz gesamtstädtisch ausreichender Plätze, in einzelnen Planungsräumen Maßnahmen zu ergreifen und das vorhandene Kitanetz zu regulieren.

 

 

Handlungserfordernisse

 

Im Ergebnis der vorgenannten Annahmen und den daraus abgeleiteten prognostizierten Entwicklungen sind zusätzlich zu den bereits geplanten, folgenden Maßnahmen zur Bedarfserfüllung im jeweiligen Planungsraum bis 2026 zu schaffen oder - sofern keine geeigneten Flächen bereitstehen in einem angrenzenden Planungsraum anzustreben. Bereits geplante Maßnahmen sind darin bereits berücksichtigt.

 

  • Der Planungsraum 303 (Brandenburger Vorstadt) ist aktuell unterversorgt. Sofern geeignete Flächen identifiziert werden können, ist mindestens eine weitere Einrichtung erforderlich. Sofern keine Flächen gefunden werden können, müssen in den angrenzenden Planungsräumen Plätze für die Gewährleistung der Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG geschaffen werden.

 

  • Im Planungsraum 403 (Babelsberg Süd) besteht eine starke Unterversorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen. Im Krippenbereich besteht ein kurz-, mittel- und langfristiger Bedarf von rund 50 Plätzen, im Kindergartenbereich von bis zu 300 Plätzen. Sofern geeignete Flächen identifiziert werden können, sind weitere Einrichtungen zur Bedarfsdeckung erforderlich. Sofern keine Flächen gefunden werden können, müssen in den angrenzenden Planungsräumen Plätze geschaffen werden.

 

  • r den Planungsraum 503 (Alt Drewitz, Kirchsteigfeld) ist eine zusätzliche Kita für die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätze erforderlich.

 

  • Auch für den Planungsraum 601 (Hauptbahnhof ohne Nuthepark, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt) ist für die Versorgung eine zusätzliche Kita für die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätze erforderlich.

 

  • r den Planungsraum 603 Waldstadt I, Industriegelände ist für die Versorgung eine zusätzliche Kita für die Versorgung mit Krippen- und Kindergartenplätzen erforderlich.

 

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass über die bereits geplanten Maßnahmen zukünftig keine Neuerrichtungen in den Bedarfsplan aufgenommen werden, die nicht in den vorgenannten Planungsräumen liegen.

 

Kommunale Kindertageseinrichtungen

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.09.2019, Drucksache 19/SVV/0916, wird die Landeshauptstadt Potsdam wieder Trägerin von Kindertageseinrichtungen (inkl. Hort) sein. Ziel ist, langfristig in jedem Sozialraum mindestens eine Kindertagesstätte, einen Hortstandort und eine Kindertagespflegestelle zu betreiben. Folgende Einrichtungen plant die Landeshauptstadt Potsdam als kommunale Einrichtungen zu errichten. Weitere Standorte werden aktuell identifiziert und geprüft:

 

Sozial-raum

Planungs-raum

Umsetzungs-jahr

Kita ID

Name

Umsetzung durch

I

103

2023

Kn002

Neubau Kita; Krampnitz: Klinkerhöfe Süd, ehemaliges Werkstattgebäude (K27)

ETP

I

103

2023/2024

Kn003

Neubau Kita/Hort; Krampnitz: Klinkerhöfe Nord, ehe-maliges Kantinengebäude (K7/K8)

ETP

II

201

2022

Kn008

Neubau Kita; Bornstedter Feld:) westl. Georg-Hermann-Allee (Nordteil) (WA 1.1)

ETBF

III

302

2024

Kn015

Neubau Kita; Potsdamer Mitte: Burgstraße / Joliot-Curie-Straße

offen

IV

403

2023/2024

Kn017

Neubau Hort; Heinrich-George-Straße / Großbeeren-straße

Filmpark GmbH

V

503

2024

Kn033

Neubau Kita; Kirchsteigfeld: Ricarda-Huch-Straße

Privat

VI

603

offen

Kn037

Neubau Kita; Johannes-R.-Becher-Straße

offen

 

 

 

3. Schulentwicklungsplanung 2021 bis 2026

 

Ausgangslage

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verfügt zurzeit über 21 Grundschulen und drei Primarstufen, sechs Gymnasien, acht Gesamtschulen, drei Oberschulen, fünf Förderschulen, drei Oberstufenzentren (OSZ) und eine Schule des Zweiten Bildungsweges. Darüber hinaus befinden sich 19 Schulen, davon zehn Grundschulen, eine Waldorfschule, vier Gymnasien, drei Gesamtschulen, eine Förderschule und sechs berufliche Schulen in freier Trägerschaft.

 

Nach Standorten gegliedert befinden sich im

 

  • Sozialraum I (Nördliche Ortsteile, Sacrow) zwei städtische und eine freie Grundschule,
  • Sozialraum II (Potsdam Nord) fünf städtische Grundschulen und eine freie Grundschule, zwei weiterführende Schulen sowie ein OSZ,
  • Sozialraum III (Potsdam West, Innenstadt, Nördliche Vorstädte) fünf städtische Grundschulen

und eine Grundschule in freier Trägerschaft sowie sieben weiterführende Schulen, ein OSZ und die Schule des Zweiten Bildungsweges,

  • Sozialraum IV (Babelsberg, Zentrum Ost) vier städtische und zwei freie Grundschulen sowie zwei weiterführende städtische und drei weiterführende Schulen in freier Trägerschaft,
  • Sozialraum V (Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld) drei städtische und zwei freie Grundschulen sowie drei städtische und eine weiterführende Schule in freier Trägerschaft und im
  • Sozialraum VI (Schlaatz, Waldstadt I und II, Potsdam Süd) zwei städtische und drei freie Grundschulen sowie drei städtische und zwei freie weiterführende Schulen und ein OSZ.

 

Insgesamt verfügt die LHP damit über ein räumlich und inhaltlich ausgewogenes, alle Bildungsgänge umfassendes Schulangebot, das alle schulinhaltlichen Möglichkeiten abdeckt. Planerische Grundlage bildete der aktuelle Schulentwicklungsplan (SEP) mit seiner Geltungsdauer für den Zeitraum von 2014 bis 2020.

 

Anlass der Fortschreibung

 

Entsprechend § 102 (3) des Brandenburgischen Schulgesetzes ist die Schulentwicklungsplanung rechtzeitig vor Ablauf des Planungszeitraums fortzuschreiben. Der aktuell genehmigte Schulentwicklungsplan 2014 bis 2020 beinhaltet jedoch nicht nur Aussagen bis 2020, sondern umfasst auch das Schuljahr 2020/2021.

 

Schülerzahlenentwicklung:

 

Der vorliegende Schulentwicklungsplan ist die planerische Grundlage für die künftige Gestaltung eines bedarfsgerechten Schulstandortnetzes, und zwar basierend auf den derzeitigen Erkenntnissen der Bevölkerungsprognose. Parallel wird der Entwicklungsverlauf der Bevölkerungs- und Schülerzahlen im Rahmen der verwaltungsinternen jährlichen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beobachtet, um etwaige Korrekturen auch rechtzeitig genug vornehmen zu können.

 

Im Ergebnis werden sowohl im Primar- als auch im Sekundarbereich Schülerzahlen stetig ansteigen. Bei der Berechnung der Schülerzahlen wurden das Umland mit den bekannten Einpendlerquoten und mit dort geplanten Neuerrichtungen sowie die Schulen in freier Trägerschaft berücksichtigt.

 

Ziel der Schulentwicklungsplanung ist es, das Schulstandortnetz gemäß den gesetzten Zielen auch auf lange Sicht anzupassen und das Risiko von Fehlinvestitionen zu minimieren. Deshalb werden - wie in dem vorangegangenen Schulentwicklungsplan - Teile des Planes detaillierter bearbeitet. Dazu gehören folgende Bereiche:

 

  • Der SEP reicht zeitlich vom Jahr 2021 bis zum Jahr 2026 und umfasst damit den gesetzlich

vorgesehenen Planungszeitraum von fünf Jahren. Darüber hinaus werden schulplanerische Aussagen bis zum Jahr 2030 und Trendaussagen bis 2035/2040 getroffen. Damit wird sichergestellt, dass bauliche Maßnahmen nicht auf Spitzenbedarfe ausgelegt sind, sondern auf einen langfristigen Bedarf.

  • Die Aussagen der Schulentwicklungsplanung basieren auf der differenzierteren Regionalisierung von 19 Planungsräumen. Wohnortbezogene Aussagen lassen sich somit exakter lokalisieren. Schulpendler (Schüler, die nicht in ihrem Wohnkreis beschult werden) wurden nach ihrem Wohnkreis und nach Schulform erfasst und ausgewertet
  • Auf der Grundlage detaillierter Raumbücher des KIS wurde eine Schulraumpotenzialanalyse

erarbeitet, um nicht oder untergenutzte Raumpotenziale zu identifizieren. Zudem erfolgte ein Abgleich mit den Neuen Raumprogrammempfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport.

  • Die Analyse des Wahlverhaltens (Erstwunsch) beim Übergang von der Kita zur Primarstufe, der Primar- zur Sekundarstufe sowie die Auswertung der Bildungsgangempfehlungen der Grundschulgutachten diente der bedarfsgerechten Bereitstellung von Plätzen in den einzelnen

Schulformen.

 

Mit der Gründung der Projektgruppe „Integrierte sozialraumorientierte Infrastrukturplanung“ (Planungsbüro) wurde zudem eine geschäftsübergreifende Projektgruppe gebildet, um Standortentwicklungen zu koordinieren und verwaltungsinterne Entscheidungsprozesse zu beschleunigen. Im Ergebnis können geschäfts- und fachbereichsübergreifende Problemstellungen im Rahmen des Arbeitsprozesses formuliert und gelöst werden.

 

Im Ergebnis stellt sich nachfolgender Bedarf dar:

 

Grundschulen/ Primarstufen

 

Die Schülerzahlen in der Primarstufe sind bis zum Schuljahr 2020/21 weiter stetig gestiegen. Während im Schuljahr 2014/15 noch insgesamt rund 7.100 Schüler die öffentlichen Schulen besuchten, sind es im Schuljahr 2020/21 bereits 8.700. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 22 %.

 

Dieser Aufwärtstrend wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen. So wird im Ergebnis der aktuellen Prognose 2026/27 die Nachfrage nach Schulplätzen in der öffentlichen Grundschule auf rund 9.800 ansteigen. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 13 % bezogen auf das Schuljahr 2020/21.

 

Bei der oben beschriebenen Entwicklung der Nachfrage an öffentlichen Grundschulplätzen handelt es sich um eine gesamtstädtische Aussage. Innerhalb der Stadtgrenzen sind jedoch unterschiedliche Entwicklungen festzustellen, welche im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit dem Ziel einer wohnortnahen Schulversorgung - Berücksichtigung finden müssen.

 

Insgesamt ergeben sich acht Handlungsschwerpunkte für den Primarbereich in den nachfolgenden Planungsräumen:

 

Planungsraum 102 (Neu Fahrland, Fahrland, Satzkorn, Marquardt, Uetz-Paaren)

 

Die Erweiterung der Regenbogenschule (7) in Fahrland wurde bereits im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung festgehalten und dazu entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Mit der Erweiterung soll neben der Bedarfsdeckung aus dem eigenen Planungsraum auch die Deckung temporäre Spitzen aus dem aufwachsenden Stadtteil Krampnitz bis die dortige soziale Infrastruktur fertiggestellt ist - erfolgen. Die Erweiterung von zwei auf drei Züge soll zum Schuljahr 2021/2022 erfolgen.

 

Planungsraum 103 (Krampnitz)

 

r das Entwicklungsgebiet Krampnitz wurde entsprechend der zu erwartenden Bevölkerungszahl auch die soziale Infrastruktur geplant. Dazu gehören auch zwei Grundschulstandorte mit zwei bzw. drei Grundschulzügen. Die erste Grundschule wird auf dem Baufeld K7/K8 bereits zu 2023/2024 fertiggestellt und je nach Bedarfslage zum Schuljahr 2024/2025 errichtet. Hingegen der bisherigen Planungen wird vorgeschlagen, die zweite Grundschule nicht als eigenständige Grundschule, sondern als Primarstufe der in Krampnitz, Baufeld WA 1 geplanten Gesamtschule als Schulzentrum - mit zu errichten.

 

 

 

 

Planungsraum 201 (Bornim, Bornstedt, Nedlitz, Am Ruinenberg, Rote Kasernen)

 

Im Planungszeitraum des Schulentwicklungsplans wird es voraussichtlich temporär zu Engpässen in der Grundschulversorgung im Planungsraum 201 kommen. Dies umfasst circa einen Klassenzug in den Schuljahren 2023/24 bis 2027/2028. Ggf. wird dieses Defizit auch geringer ausfallen, wenn sich die Nachfrage auf die angrenzenden Planungsräume verteilt. Da es sich hierbei nur um temporäre Spitzen handelt, wird vorgeschlagen diese durch schulorganisatorische Maßnahmen in den dort befindlichen Grundschulen zu lösen.

 

Planungsraum 302 (Innenstadt, Am Weinberg)

 

Der Planungsraum 302, welcher auch die Potsdamer Innenstadt umfasst, versorgt durch seine zentrale Lage auch angrenzende Planungsräume und hat daher eine Versorgungsquote von über 160 %. Im Planungszeitraum des Schulentwicklungsplan wird es im Ergebnis der aktuellen Prognose temporär zu Engpässen kommen. Dies wird etwa einen Zug bis zum Schuljahr 2027/2028 umfassen. Daher ist es geplant, am Standort Gutenbergstraße eine temporäre Filiale der Eisenhart-Schule (24) zu errichten und die Schule um einen Zug zum Schuljahr 2021/2022 zu erweitern. Der Standort wird aktuell ertüchtigt. Darüber hinaus soll vorsorglich eine Flächensicherung - sofern kein geeigneter Standort im angrenzenden Planungsraum 303 gefunden wird - im Planungsraum für eine weitere Grundschule erfolgen. Dies soll sofern ein Neubau des Verwaltungscampus an einem anderen Ort erfolgt - am bisherigen Verwaltungsstandort/Hegelallee erfolgen.

 

Planungsraum 401 (Zentrum Ost und Nuthepark)

 

Der Planungsraum 401 verfügt mit der Grundschule am Humboldtring (37) über eine zweizügige Grundschule, welche durch eine Modulanlage um zwei weitere Züge in den vergangenen Jahren erweitert wurde. Der Planungsraum wird in den nächsten Jahren aufgrund des altersstrukturellen Wandels wieder mehr Kinder im Grundschulalter haben. Im Ergebnis soll die Grundschule am Humboldtring (37) dauerhaft auf drei Züge erweitert werden. Dafür kann die bestehende Modulanlage weiter genutzt werden.

 

Planungsraum 403 (Babelsberg Süd)

 

Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2018, Drucksache 18/SVV/0070, ist es geplant, in Babelsberg Süd eine dreizügige Grundschule zu errichten. Diese ist aktuell für das Schuljahr 2023/2024 vorgesehen. Der Neubau erfolgt durch die Filmpark GmBH vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Sollte keine Genehmigung erfolgen können, so soll der Standort „Sandscholle“ als Grundschulstandort entwickelt werden. r diesen Standort müsste allerdings ein Sportplatz bebaut werden. Angesichts der knappen Sportflächen in Babelsberg ist dies deshalb nicht die Vorzugslösung. Bis zur Fertigstellung wurde die Goethe-Grundschule (31) von zwei auf drei Züge erweitert.

 

Planungsraum 601 (Hauptbahnhof ohne Nuthepark, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt)

 

Bereits im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung wurde 2016 festgestellt, dass aufgrund der Bevölkerungszahlen und dem Fehlen einer Grundschule im Planungsraum 601 (Hauptbahnhof, Brauhausberg, Templiner und Teltower Vorstadt) die Errichtung einer dreizügigen Grundschule am Standort Heinrich-Mann-Allee zum Schuljahr 2022/2023 notwendig ist. Die Errichtung wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2016, Drucksache 16/SVV/0016, beschlossen und durch das zuständige Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit Bescheid vom 13.02.2017 genehmigt.

 

In den vergangenen Jahren haben sich die geplanten Wohnungsbauvorhaben weiter konkretisiert und wurden teilweise bereits fertiggestellt. Weitere Wohnungsbauvorhaben befinden sich aktuell in der Planung und Umsetzung. Im Ergebnis soll, aufgrund der weiterhin dynamischen Bevölkerungsentwicklung im Planungsraum 601 und abweichend von der bisherigen Planung und der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, die Grundschule bereits zum Schuljahr 2021/2022 errichtet werden. Dies wird in einem ersten Schritt an einem Interimsstandort erfolgen. Zum Schuljahr 2025/2026 ist die Fortführung an den abschließenden Standort geplant.

 

Planungsraum 603 (Waldstadt I, Industriegelände) und 604 (Waldstadt II)

 

Ähnlich wie im Planungsraum 401 findet auch in den Planungsräumen 603 und 604 ein altersstruktureller Wandel statt. Im Ergebnis der Auswertung der aktuellen Bevölkerungsprognose wird voraussichtlich ab dem Schuljahr 2022/23 bis zu einem Zug dauerhaft nicht versorgt werden können. Es wird vorgeschlagen langfristig den Standort Kulturbodendeponie im Planungsraum 603 r einen weiteren Grundschulstandort zu sichern. Im Rahmen der regelmäßigen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ist die Nachfrageentwicklung in den beiden Planungsräumen zu prüfen und zu beobachten. Bis zur Fertigstellung einer langfristigen Lösung ist bei Bedarf über schulorganisatorische Maßnahmen an den bestehenden Schulen die Nachfrage zu decken.

 

Weiterführende Schulen

 

Seit ihrem Tiefpunkt im Schuljahr 2008/09 steigen die Schülerzahlen an allgemeinbildenden, öffentlichen weiterführenden Schulen kontinuierlich an. Zum Schuljahr 2014/2015 lag die Zahl noch bei rund 5.400. Seitdem ist die Zahl bis zum Schuljahr 2020/21 auf rund 6.500 angestiegen, was eine Steigerung von etwa 20 % entspricht.

 

Die Altersgruppe der 12- bis unter 19-Jährigen (Sekundarstufe) ist in den kommenden Jahren eine der am stärksten wachsenden Altersgruppen in der Landeshauptstadt Potsdam. Dies führt auch dazu, dass in den nächsten Jahren von einem weiteren kontinuierlichen Aufwärtstrend bei den Schülerzahlen auszugehen ist. Bis zum Ende des Geltungszeitraumes dieses Schulentwicklungsplans zum Schuljahr 2026/27 wird in der Sekundarstufe I eine Schülerzahl an öffentlichen Schulen von etwa 7.450 erwartet. Dies entspricht einer Steigerung von etwa 15 %. Dieser Aufwärtstrend setzt sich auch nach 2026/27 bis zum Ende des Prognosezeitraums weiter fort. Zum Schuljahr 2040/41 werden nach aktuellen Erkenntnissen circa 8.150 Schülern einen Schulplatz in der Sekundarstufe I an öffentlichen Schulen nachfragen. Dies entspricht einer Steigerung um etwa 25 % bezogen auf das Schuljahr 2020/21.

 

Nachfrageentwicklung Sekundarstufe I

 

r die Ermittlung des Bedarfs an Plätzen in der Sekundarstufe I bzw. der 7. Klassen stehen zwei Prognosemodelle zur Verfügung. Zum einen das Übergangsquotenmodell (Ü7), welches die Ist-Schülerzahlen der Klassenstufe 6 denen der Klassenstufe 7 gegenübergestellt und damit eine Übergangsquote ermittelt. Zum anderen das Strukturquotenmodell, welches die Bevölkerungsdaten den Schülerzahlen gegenüberstellt und eine Strukturquote bildet. Aufgrund der weiterhin sehr dynamischen Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam wird hier auf die Ergebnisse des Strukturquotenmodells zurückgegriffen, welches diese besser berücksichtigt. Nachrichtlich soll erwähnt werden, dass beide Modelle mit den jeweiligen Ergebnissen im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung gegenübergestellt wurden und zu ähnlichen Ergebnissen führen.

 

Auf Basis der Bevölkerungsdaten der 12- bis unter 16-jährigen aus den Jahren 2016 bis 2020 und den Schülern in den Klassenstufen 7 bis 10 aus den Schuljahren 2016/17 bis 2020/21 wurden wie im vorangegangen Schulentwicklungsplan sogenannte Strukturquoten (Anteil Schüler an der Bevölkerung) gebildet. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung dieser seit 2016.

 

Strukturquotenentwicklung Klassenstufe 7

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Strukturquote

123,89%

123,35%

117,98%

117,94%

121,80%

 

Auf dieser Grundlage wurde zur Ermittlung der erwarteten Schüler für das erste Prognosejahr mit einer Strukturquote von 121 % gerechnet. Diese Quote beinhaltet Schüler der öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft der Klassenstufe 7.

 

Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurden zudem analog den früheren Schulentwicklungsplänen - die Einpendlerzahlen analysiert und dahingehend Abstimmungen mit den angrenzenden Gemeinden zu zukünftigen Planungen und Änderungen im dortigen Schulnetz geführt. Im Ergebnis wird angenommen, dass die Zahl der Einpendler nach Potsdam weiter konstant bleiben wird. Durch die wachsende Schulnachfrage aus der Landeshauptstadt und der angenommenen konstanten Anzahl der einpendelnden Schüler ergibt sich eine von 121 % auf 118 % sinkende Gesamtstrukturquote. Diese dient zur Berechnung der Schülerzahlen der Klassenstufe 7. Zusätzlich wurde ein Szenario simuliert, in welchem die Strukturquote nicht sinkt, sondern bei 121 % konstant verläuft, um eine mögliche Spannbreiter den Bedarf zu ermitteln.

 

Im Ergebnis liegt diese Spannbreite kurz- und mittelfristig bei 77 bis 79 Züge und langfristig 82 bis 85 Züge in der Klassenstufe 7. Durch die kontinuierliche Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung erfolgt die Überprüfung der Quote und kann dahingehend bei Abweichungen angepasst werden.

 

Nachfrageentwicklung Sekundarstufe II

 

r die Ermittlung des Bedarfs der 11. Klassenstufe bzw. der Sekundarstufe II wird auf eine Übergangsquote von Klassenstufe 10 zu Klassenstufe 11 zurückgegriffen.

 

Potsdam verfügt über einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Schülerinnen und Schüler, welche ein Abitur anstreben. Im Durchschnitt lag die Quote bei etwa 75 % in den letzten Jahren. Auf die Schulformen bezogen wechseln rund 75 % der Schülerinnen und Schüler der Gesamtschulen (O/OG) von 10 zu 11 und 102 % der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien (OG) in die 11. Klasse.

 

Entwicklung Ü11 Quote seit 2016

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Gesamt

74,85%

73,97%

73,93%

77,86%

77,65%

 

Entwicklung Ü11 Quote seit 2016 nach Schulform

 

 

2016

2017

2018

2019

2020

Gymnasium

104,89%

101,30%

100,52%

103,23%

106,02%

Gesamtschule

76,65%

72,41%

72,94%

78,27%

72,78 %

 

Für die Prognose der Plätze der 11. Klassen wird angenommen, dass 102 % der Schülerinnen und Schüler an Gymnasien und 70 % der Schülerinnen und Schüler an Gesamtschulen den Wechsel von 10 zu 11 vollziehen.

 

Zeitraum IKSEP (Schülerzahlen)

 

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

7. Kl.

1.714

1.883

1.747

1.842

1.774

1.909

11. Kl.

1.192

1.265

1.321

1.334

1.361

1.473

 

Zeitraum Prognose (Schülerzahlen)

 

Nachfrage

27/28

28/29

29/30

30/31

31/32

32/33

33/34

34/35

35/36

7. Kl.

1.841

1.988

2.040

1.995

1.910

2.004

2.006

2.008

2.013

11. Kl.

1.385

1.468

1.451

1.542

1.477

1.589

1.627

1.593

1.529

 

In den folgenden Tabellen sind für die Schuljahre bis einschließlich 2035/36 die erwarteten

Klassenzahlen für den Eintritt in die Sekundarstufen I und II dargestellt.

 

Zeitraum IKSEP (Klassenzahlen)

 

Nachfrage

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

26/27

7. Kl.

69

76

70

74

71

77

11. Kl.

48

51

53

53

54

59

 

Zeitraum Prognose (Klassenzahlen)

 

Nachfrage

27/28

28/29

29/30

30/31

31/32

32/33

33/34

34/35

35/36

7. Kl.

74

80

82

80

77

80

81

81

81

11. Kl.

55

59

58

58

59

64

65

64

61

 

Anders als im Grundschulbereich spielt die Wohnortnähe bei den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen nur eine untergeordnete Rolle. Der Schwerpunkt der Planungsüberlegungen bezieht sich einerseits auf die Erreichbarkeit der Standorte innerhalb der Stadt und andererseits auf die nachfragegerechte Bereitstellung von Plätzen an den verschiedenen Schulformen (Oberschule, Gesamtschule, Gymnasium).

 

Schulanwahl und Bildungsgangempfehlungen in der Sekundarstufe I

 

Wie bereits ausgeführt, wurde für die bedarfsgerechte Bereitstellung von Plätzen in den einzelnen Schulformen eine Analyse des Wahlverhaltens (Erstwunsch) beim Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe sowie die Auswertung der Bildungsgangempfehlungen der Grundschulgutachten durchgeführt.

 

Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen seit 2015/16

 

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen lt. Grundschulgutachten seit dem Schuljahr 2015/2016. Im Ergebnis stieg nur die Anzahl der AHR-Empfehlungen. Dagegen sind die EBR und FOR Empfehlungen nahezu konstant geblieben.

 

BGE Grundschulgutachten 

2015/16

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

Allgemeinde Hochschulreife (AHR)

853

889

951

1035

1013

Erweiterte Berufsbildungsreife (EBR)

68

85

70

62

80

Fachoberschulreife (FOR)

379

346

374

345

399

 

Zusätzlich wurde das Schulanwahlverhalten je Schulform anhand der Erstwünsche im Übergangsverfahren Klasse 6 zu 7 (Ü7) ausgewertet. Dabei ist festzustellen, dass die Anwahl der Schulform Oberschule in den letzten Jahren von 10 auf 7 % gefallen ist. r die Schulform Gesamtschule liegt die Anwahl in etwa bei durchschnittlich 50 %. Die Anwahl der Schulform Gymnasium stieg in den letzten Jahren leicht von 41 auf 43 %.

 

Entwicklung der Schulanwahl seit 2016/17

 

Schulform 

2016/17

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

Oberschule

10%

11%

8%

6%

7%

Gesamtschule

49%

48%

53%

49%

50%

Gymnasium

41%

41%

39%

45%

43%

 

Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Schulanwahl und der Entwicklung der Bildungsgangempfehlungen sowie mit dem mit AHR verbundenen schulgesetzlich normierten Rechtsanspruch das Abitur in 12 Jahren abzulegen, soll zukünftig eine Verteilung von 5 % Oberschule, 50 % Gesamtschule und 45 % Gymnasien angestrebt werden.

 

Im Einzelnen stellt sich folgender Bedarf dar:

 

 

2026/2027

2035/2036

an 7. Klassen

77

81

an 11. Klassen

59

61

 

Angebot

 

Das Angebot setzt sich zum Schuljahr 2020/2021 wie folgt zusammen:

 

Schulstandort

Schulform

gigkeit

SEK I

SEK II

Humboldt-Gymnasium

OG

4

4

Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium

OG

4

4

Hannah-Arendt-Gymnasium

OG

3

3

Bertha-von-Suttner-Gymnasium

OG

3

3

Leibniz-Gymnasium

OG

5

5

Einstein-Gymnasium

OG

4

4

Sportschule Potsdam F. L. Jahn

O/OG

5

3

Gesamtschule Peter-Joseph-Lenné

O/OG

4

3

Voltaire-Gesamtschule

O/OG

5

4

F.-Wilh.-von-Steuben-Gesamtschule

O/OG

5

3

Leonardo-da-Vinci Gesamtschule

O/OG

5

3

Gesamtschule Am Schilfhof

O/OG

5

3

Schulzentrum am Stern

G/O/OG

5

2

Schule am Schloss

O/OG

4

 

the-Kollwitz-Oberschule

S

2

 

Theodor Fontane Oberschule

G/S

3

 

Montessori-Oberschule

G/S

2

 

Gesamt

 

68

44

 

Der Nachfrage an 77 siebten Klassen (Sekundarstufe I) im Planungszeitraum (2026/2027) und langfristig an 81 siebten Klassen im Prognosezeitraum (2035/36) steht zurzeit ein Angebot von nur 68 Zügen gegenüber.

 

Dem Bedarf an 59 elften Klassen (Sekundarstufe II) im Planungszeitraum und langfristig bis zu 61 elften Klassen im Prognosezeitraum steht eine Kapazität von 44 Zügen gegenüber.

 

Das bedeutet, dass im Planungszeitraum neun und im Prognosezeitraum dreizehn 7. Klassen sowie fünfzehn bzw. siebzehn 11. Klassen fehlen.

 

Unter den vorgenannten Annahmen ist bis zum Schuljahr 2026/2027 von einem zusätzlichen Bedarf von mindestens neun Zügen und langfristig von mindestens dreizehn Zügen in der Sekundarstufe I auszugehen. Diese sollen wie folgt gedeckt werden.

 

Errichtung einer Gesamtschule in Waldstadt Süd

 

Entsprechend Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2019, Drucksache 19/SVV/0193, soll der Standort Waldstadt Süd zu einem Schulstandort entwickelt werden. Zum Schuljahr 2026/2027 soll eine Gesamtschule mit 6 Zügen Sekundarstufe I und 3 Zügen Sekundarstufe II errichtet werden.

 

Neubau der Förderschule Schule am Nuthetal (10/30) am Standort Waldstadt Süd

 

Parallel zum Neubau der Gesamtschule soll am Standort Waldstadt Süd der Ersatzneubau für die Schule am Nuthetal (10/30) erfolgen. Der Neubau und damit verbundene Umzug ist Vorrausetzung für den Umbau des bisherigen Standortes am Schlaatz zu einem vierzügigen Gymnasium.

 

Neubau Gesamtschule Krampnitz

 

Es wird vorgeschlagen, die bereits gegründete Gesamtschule „Schule am Schloss“ (28) nicht wie im Beschluss Drucksache 18/SVV/0862 vorgesehen, an den Standort Pappelallee fortzuführen, sondern in dem Gesamtschulneubau in Krampnitz, Baufeld WA 1. Ferner soll die Schule perspektivisch zu einem Schulzentrum mit einer zweizügigen Primarstufe erweitert werden.

 

Zur Deckung des Bedarfs an Gymnasialplätzen unter Bezugnahme der Zielversorgungsquoten ist die Schaffung weiterer Gymnasialkapazitäten erforderlich. Dazu sind folgende neue Gymnasialstandorte geplant:

 

Errichtung eines Gymnasiums am Standort Pappelallee

 

Es wird vorgeschlagen, an einem Interimsstandort bereits zum Schuljahr 2024/2025 ein zwei bis vierzügiges Gymnasium zu errichten. Parallel erfolgt der Neubau des Gymnasiums am Standort Pappelallee. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt dann die Fortführung am Standort Pappelallee.

 

Neubau Gymnasium am Schlaatz

 

Nach Fertigstellung des Neubaus für die Schule am Nuthetal (10/30) am Standort Waldstadt Süd soll der bisherige Standort der Förderschule zu einem vierzügigen Gymnasium umgebaut werden. Es wird anschließend vorgeschlagen, am Standort ein vierzügiges Gymnasium bis spätestens zum Schuljahr 2028/2029 zu errichten.

 

Errichtung eines Gymnasiums am Standort Birnenplantage in Neu Fahrland

 

Es wird vorgeschlagen am Standort Birnenplantage in Neu Fahrland ein vierzügiges Gymnasium zum Schuljahr 2029/2030 zu errichten. Dabei sollen Synergien mit den bereits bestehenden Sportanlagen genutzt werden. Gleichzeitig soll unter anderem auch die Sporthalle für den Vereins- und Freizeitsport sowie für den Ortsteil dienen. Zudem sind weitere Synergien mit Feuerwehr, Bürgerhaus und Festwiese möglich. Nach derzeitiger Einschätzung ist an der Birnenplantage neben einem vierzügigen Gymnasium auch die Entwicklung eines kombinierten Standortes der freiwilligen Feuerwehr und der Berufsfeuerwehr möglich, mit dem Erhalt des Bürgerhauses und der öffentlichen Grünfläche am Wasser. Die Konkretisierung erfolgt durch eine Machbarkeitsstudie, anschließend ist die Änderung des Bebauungsplanes NF 8 "Sport- und Freizeitanlage" nötig.

 

Zusätzlich sind kurzfristige Bedarfe bis zur Fertigstellung weiterer Schulkapazitäten an den bestehenden weiterführenden Schulen der Landeshauptstadt Potsdam abzudecken. Dies sollte vorwiegend an den bestehenden Gymnasialstandorten erfolgen. Dahingehend sind Gespräche mit den jeweiligen Schulleitungen zu führen.

 

Bedarfsdeckung in der Sekundarstufe II

 

Zur Deckung der erwarteten Nachfrage in der Sekundarstufe II sind keine gesonderten Maßnahmen geplant. Vielmehr erhöhen sich im Zuge des Ausbaus von Gymnasien und Gesamtschulen die Kapazitäten für Schulplätze in der jeweiligen gymnasialen Oberstufe. Zusätzlich werden temporäre Nachfragespitzen durch schulorganisatorische Maßnahmen gelöst.

 

Oberstufenzentren

 

Aufgrund der weiterhin rückläufigen Schülerzahlen an den Oberstufenzentren sind die Organisationsstrukturen nochmals im Planungszeitraum zu prüfen, um eine sinnvolle und wirtschaftliche Auslastung an den einzelnen Standorten zu erreichen. Insbesondere in Anbetracht der schwierigen Standortsuche für soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam ist auch die Verlagerung von Oberstufenzentren zu prüfen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der integrierte Kita- und Schulentwicklungsplan 2021 bis 2026 hat unmittelbare finanzielle Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt und den Investitionshaushalt der kommenden Jahre.

 

 1. Ergebnishaushalt:

 

Auf der Ertragsseite ist aufgrund der steigenden Schülerzahlen mit einer Erhöhung der Zuweisungen aus dem Schullastenausgleich zu rechnen.

 

Die künftige Entwicklung der Aufwendungen sind bezogen auf die Einzelmaßnahmen der Anlage 2 zu entnehmen. Zur Ermittlung dieser Aufwendungen wurden sowohl die konkreten Bedarfe für die Schulneubauten und Schulerweiterungen hinsichtlich der zu veranschlagenden Mieten und Betriebskosten, Personalkosten für SchulsachbearbeiterInnen und Sachkosten gem. § 110 BbgSchulG für Lernmittel, Lehr- und Unterrichtsmittel, Bürobedarf u.ä. herangezogen.

 

Aus dem Aufwuchs der Schülerschaft bzw. der Anzahl der zu betreuenden Schulen ergeben sich finanzielle Mehraufwendungen gegenüber der Mittelfristplanung gemäß Anlage 4. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um einen jährlichen Anstieg von Mieten und Betriebskosten sowie notwendige Personalkosten. Im Rahmen der Erstellung der Haushaltsplanung 2022 ff. wird geprüft, ob die erforderlichen Mehrkosten durch Minderaufwendungen bzw. durch Umschichtungen innerhalb des GB 2 gedeckt werden können.

 

Die tatsächlich zu finanzierenden Kita-Plätze im Rahmen des laufenden Kita-Betriebs sind nach den landesrechtlichen Vorgaben nur die auch tatsächlich belegten Plätze. Da die entsprechenden Belegungszahlen noch nicht bekannt sind, werden zur Absicherung von Belegungsspitzen in der Kita-Bedarfsplanung auch Plätze dargestellt, die ggf. später nicht zu finanzieren sind. Entsprechend fließt in die jeweilige Haushaltsplanung nur die erwartete durchschnittliche Ist-Belegung ein.

 

2. Investitionshaushalt:

 

Der Investitionsbedarf bezogen auf die Einzelmaßnahmen sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die ausgewiesenen Mehrbedarfe resultieren aus der notwendigen Veranschlagung der Erstausstattung für die kommunalen Kitas.

 

 

Die planmäßige bauliche Fertigstellung der Schulgebäude der Grundschule Nuthewinkel, des Gymnasiums     Pappelallee, der Gesamtschule Waldstadt Süd und der Förderschule Waldstadt Süd und somit nachfolgend des Gymnasiums am Schlaatz sind mit erheblichen zeitlichen Risiken behaftet.

 

Vor diesem Hintergrund werden bis Ende des Jahres 2021 jeweils Konzepte erarbeitet, um durch geeignete schulorganisatorische Maßnahmen und soweit erforderlich, auch durch die Schaffung von baulichen Interimslösungen einen gesicherten Betrieb dieser Schulen auch bei Eintritt von Risiken gewährleisten zu können.

 

Die nötigen finanziellen Mittel sowohl für mögliche Interimslösungen als auch für ggf. schulorganisatorische Maßnahmen sind voraussichtlich im Rahmen der Wirtschaftsplanung des KIS ab 2022 ff aufzunehmen sowie im Haushalt der LHP ab 2023 ff. haushalterisch zu berücksichtigen. Im Rahmen der Planung des Wirtschaftsplan KIS und des Haushaltes der LHP wird geprüft in wie weit die finanzielle Mehrbelastung aufgrund Verschiebung oder Streckung anderer Projekte aufgefangen werden kann und damit möglichst ohne zusätzliche Belastung der jeweiligen Pläne dargestellt werden kann.

 

Zusätzlich zu den hier dargestellten Wirkungen auf das Budget des Geschäftsbereiches 2 werden bisher nicht quantifizierte Haushaltsmittel und Personalressourcen für die Bereitstellung und den Betrieb der notwendigen IT-Ausstattung der Schulen erforderlich, die dann zusätzlich im Budget des GB 5 zu veranschlagen sind.

 

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Anlagen

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