Beschlussvorlage - 03/SVV/0356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

1. Der Hort 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam wird mit Wirkung zum 01.08.2003 in die freie          Trägerschaft übergeleitet.

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH, Mühlenfeldstr. 12 in 16515 Oranienburg als potentiellem Träger die Überleitungsverhandlungen zu führen.

 Bei den Verhandlungen mit dem freien Träger zur Betreibung der Kindertagesstätte soll die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen Personalstellen durch pädagogisches Personal der Landeshauptstadt Potsdam besetzt werden.

3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53 BAT-O gegenüber den Erzieherinnen auszusprechen, die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen, soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt werden kann. 

4. Die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 78.000 EUR in der

Ausgabehaushaltstelle 46470.71800 Zuschuss Betriebskosten für freie Träger von Kindertagesstätten.

Die Deckung  der überplanmäßigen Ausgabe im Umfang von 78.000 EUR hat zu Lasten der folgenden  Deckungsquellen zu erfolgen:            

                                                              -  46450.41400 =      60.500 EUR

                                                              -  46450.43400 =        1.000 EUR

                                                              -  46450.44400 =      16.500 EUR

                                                                                               78.000 EUR

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Erläuterung

Begründung:

Das Gesamtkonzept zur Gewährleistung von Betreuungsstabilität und somit Qualität der Kinderbetreuung in der Landeshauptstadt Potsdam sieht vor, nicht mehr Träger von Einrichtungen sein zu wollen.

 

Über den beabsichtigten Trägerwechsel für den derzeit kommunal betriebenen Hort 21/31 am Schulstandort der Grundschule 21/31 wurden die freien Träger informiert und zur Abgabe von Anträgen aufgefordert.

 

Eine Ausschreibung war nicht erforderlich, da die Vergabe einer Kita an einen freien Träger zum Zwecke der Betreibung kein Auftrag im Sinne des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung Brandenburg ist. Die Kinderbetreuung ist nach SGB VIII eine Pflichtaufgabe und kann auf Antragstellung an einen freien Träger übertragen werden.

 

Der freie Träger Jugend- und Sozialwerk gGmbH hat den Antrag gestellt, den Hort 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam zum 01.08.2003 zu übernehmen.

 

Die Jugend- und Sozialwerk gGmbH ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und betreibt derzeit eine Kindereinrichtung für 255 Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Grundschulalter in der Kirschallee 171 und den Hort 33 in Babelsberg, Karl-Marx-Str. 1 für 125 Hortkinder mit insgesamt 24 pädagogischen Mitarbeiterinnen. Bereits seit dem 01.03.2000 arbeitet die Jugend- und Sozialwerk gGmbH erfolgreich in Potsdam und leistet eine anerkannte gemeinwesenorientierte Arbeit.

 

Das vorliegende Rahmenkonzept des Trägers zum Betrieb des Hortes 21/31, das im Jugendamt eingesehen werden kann, hat fachlich überzeugt und wurde von der Verwaltung  sehr positiv bewertet. Es enthält Grundlagen zum Verständnis von Pädagogik sowie Aussagen zu Erziehungszielen. Die Einbeziehung der Eltern in alle wesentlichen Entscheidungen und Mitarbeiterbeteiligung als Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit des Trägers werden deutlich hervorgehoben.

 

Der Vertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte ist zwischen Jugendamt und Träger abzuschließen. Der Vertrag zur Vermietung der Räume in der Grundschule 21/31 ist durch das Schulverwaltungsamt mit dem freien Träger abzuschließen.

 

Die Überleitung des pädagogischen Personals erfolgt auf der Grundlage des § 613a BGB. Nach den bisherigen guten Erfahrungen insbesondere mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH sieht die Verwaltung derzeit keine Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gründen, die die Beschäftigten der Einrichtung zu einem Widerspruch gem. § 613 a Abs. 6 BGB veranlassen könnten. Im Informationsschreiben an die Beschäftigten gem. § 613 a Abs. 5 BGB wird zudem deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltung derzeit aller Voraussicht nach keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von pädagogischem Personal auf freien Stellen hat. Soweit demnach keine weiteren Beschäftigten aus dem pädagogischen Bereich für einen Übergang zum freien Träger gewonnen werden können, befinden sich die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechenden Beschäftigten im Personalüberhang.

 

Die Stellen aller Beschäftigten der Einrichtung erhalten einen auf die Überleitung des Hortes am 01.08.2003 datierten kw-Vermerk.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Jugend- und Sozialwerk gGmbH zuzustimmen und die Trägerschaft für den Hort 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam nach Abschluss der Verhandlungen an diesen Träger zu übertragen.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem freien Träger auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz.

Anwendung findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – KITA Richtlinie – Vorlage : 02/SVV/0374 vom 06.11.02.

Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus dem Zuschussbedarf des freien Trägers unter Berücksichtigung der KITA  Richtlinie.

Abweichend von dieser Richtlinie werden voraussichtlich höhere Kosten entstehen, da der Träger mit Betriebsübergang nach § 613 a BGB mehr, als das nach § 10 Abs.1 Kita-Gesetz notwendige päd. Personal, übernimmt.

Die Kosten für die erhöhte Personalausstattung werden für maximal 1 Jahr gewährt.

 

 

1) finanzieller Mehrbedarf 2003                                         187.000 EUR/Jahr          78.000 EUR/ 5 Monate

    (50 Kinder x 14,96 €/Tag x 250 Tage)

  

                        Gesamtbedarf 2003                                   187.000 EUR/Jahr          78.000 EUR/ 5 Monate

   

                                                                                             

    Nachweis der Deckungsquellen: siehe Anlage 1

 

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Anlagen

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