Beschlussvorlage - 03/SVV/0356
Grunddaten
- Betreff:
-
Übergabe des kommunalen Hortes 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam zum 01.08.2003 an den freien Träger Jugend-und Sozialwerk gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Soziales, Wohnen und Senioren
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.06.2003
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02.07.2003
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen
1.
Der Hort 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam wird mit Wirkung zum
01.08.2003 in die freie Trägerschaft
übergeleitet.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH,
Mühlenfeldstr. 12 in 16515 Oranienburg als potentiellem Träger die
Überleitungsverhandlungen zu führen.
Bei den
Verhandlungen mit dem freien Träger zur Betreibung der Kindertagesstätte soll
die Verwaltung darauf hinwirken, dass die zum Betrieb notwendigen
Personalstellen durch pädagogisches Personal der Landeshauptstadt Potsdam
besetzt werden.
3.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, betriebsbedingte Kündigungen gem. § 53
BAT-O gegenüber den Erzieherinnen auszusprechen, die dem Übergang ihrer
Arbeitsverhältnisse auf den neuen Träger gem. § 613 a Abs. 6 BGB widersprechen,
soweit der Personenkreis nicht innerhalb der Stadtverwaltung auf freien, der
Qualifikation und der Vergütungsgruppe entsprechenden Stellen beschäftigt
werden kann.
4. Die Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 78.000 EUR in
der
Ausgabehaushaltstelle 46470.71800 Zuschuss Betriebskosten
für freie Träger von Kindertagesstätten.
Die Deckung der
überplanmäßigen Ausgabe im Umfang von 78.000 EUR hat zu Lasten der
folgenden Deckungsquellen zu
erfolgen:
-
46450.41400 = 60.500 EUR
- 46450.43400 = 1.000 EUR
- 46450.44400 = 16.500 EUR
78.000 EUR
Erläuterung
Begründung:
Das Gesamtkonzept zur Gewährleistung von
Betreuungsstabilität und somit Qualität der Kinderbetreuung in der
Landeshauptstadt Potsdam sieht vor, nicht mehr Träger von Einrichtungen sein zu
wollen.
Über den beabsichtigten Trägerwechsel für den derzeit
kommunal betriebenen Hort 21/31 am Schulstandort der Grundschule 21/31 wurden
die freien Träger informiert und zur Abgabe von Anträgen aufgefordert.
Eine Ausschreibung war nicht erforderlich, da die Vergabe
einer Kita an einen freien Träger zum Zwecke der Betreibung kein Auftrag im
Sinne des § 29 der Gemeindehaushaltsverordnung Brandenburg ist. Die
Kinderbetreuung ist nach SGB VIII eine Pflichtaufgabe und kann auf
Antragstellung an einen freien Träger übertragen werden.
Der freie Träger Jugend- und Sozialwerk gGmbH hat den Antrag
gestellt, den Hort 21/31, Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam zum 01.08.2003 zu
übernehmen.
Die Jugend- und Sozialwerk gGmbH ist anerkannter Träger der
freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII und betreibt derzeit eine
Kindereinrichtung für 255 Kinder im Alter von 4 Jahren bis zum Grundschulalter
in der Kirschallee 171 und den Hort 33 in Babelsberg, Karl-Marx-Str. 1 für 125
Hortkinder mit insgesamt 24 pädagogischen Mitarbeiterinnen. Bereits seit dem
01.03.2000 arbeitet die Jugend- und Sozialwerk gGmbH erfolgreich in Potsdam und
leistet eine anerkannte gemeinwesenorientierte Arbeit.
Das vorliegende Rahmenkonzept des Trägers zum Betrieb des
Hortes 21/31, das im Jugendamt eingesehen werden kann, hat fachlich überzeugt
und wurde von der Verwaltung sehr
positiv bewertet. Es enthält Grundlagen zum Verständnis von Pädagogik sowie
Aussagen zu Erziehungszielen. Die Einbeziehung der Eltern in alle wesentlichen
Entscheidungen und Mitarbeiterbeteiligung als Voraussetzung für eine gute
pädagogische Arbeit des Trägers werden deutlich hervorgehoben.
Der Vertrag zur Betreibung der Kindertagesstätte ist
zwischen Jugendamt und Träger abzuschließen. Der Vertrag zur Vermietung der
Räume in der Grundschule 21/31 ist durch das Schulverwaltungsamt mit dem freien
Träger abzuschließen.
Die Überleitung des pädagogischen Personals erfolgt auf der
Grundlage des § 613a BGB. Nach den bisherigen guten Erfahrungen insbesondere
mit der Jugend- und Sozialwerk gGmbH sieht die Verwaltung derzeit keine
Anhaltspunkte für das Vorliegen von Gründen, die die Beschäftigten der
Einrichtung zu einem Widerspruch gem. § 613 a Abs. 6 BGB veranlassen könnten.
Im Informationsschreiben an die Beschäftigten gem. § 613 a Abs. 5 BGB wird
zudem deutlich darauf hingewiesen, dass die Verwaltung derzeit aller
Voraussicht nach keine Möglichkeit der Weiterbeschäftigung von pädagogischem
Personal auf freien Stellen hat. Soweit demnach keine weiteren Beschäftigten
aus dem pädagogischen Bereich für einen Übergang zum freien Träger gewonnen
werden können, befinden sich die dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse
widersprechenden Beschäftigten im Personalüberhang.
Die
Stellen aller Beschäftigten der Einrichtung erhalten einen auf die Überleitung des
Hortes am 01.08.2003 datierten kw-Vermerk.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Jugend- und
Sozialwerk gGmbH zuzustimmen und die Trägerschaft für den Hort 21/31,
Stephensonstr. 1 in 14482 Potsdam nach Abschluss der Verhandlungen an diesen
Träger zu übertragen.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Die
Stadt Potsdam als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt dem
freien Träger auf Antrag Zuschüsse gemäß § 16 Abs. 2 Kita-Gesetz.
Anwendung
findet die Richtlinie über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der
Kindertagesstätten der freien Jugendhilfe – KITA Richtlinie – Vorlage :
02/SVV/0374 vom 06.11.02.
Der
Finanzierungsbedarf ergibt sich aus dem Zuschussbedarf des freien Trägers unter
Berücksichtigung der KITA
Richtlinie.
Abweichend
von dieser Richtlinie werden voraussichtlich höhere Kosten entstehen, da der
Träger mit Betriebsübergang nach § 613 a BGB mehr, als das nach § 10 Abs.1
Kita-Gesetz notwendige päd. Personal, übernimmt.
Die
Kosten für die erhöhte Personalausstattung werden für maximal 1 Jahr gewährt.
1) finanzieller
Mehrbedarf 2003
187.000 EUR/Jahr 78.000 EUR/
5 Monate
(50 Kinder x 14,96 €/Tag x
250 Tage)
Gesamtbedarf 2003
187.000 EUR/Jahr 78.000 EUR/
5 Monate
Nachweis der
Deckungsquellen: siehe Anlage 1
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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20,5 kB
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