Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0316
Grunddaten
- Betreff:
-
Schlussbericht zur "Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- SB Finanzen und Berichtswesen
- Einreicher*:
- FB 11/FB 16
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Anhörung
|
|
|
30.04.2003
| |||
|
14.05.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
04.06.2003
| |||
|
23.06.2003
| |||
●
Erledigt
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
Erläuterung
Schlussbericht zur „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)“
Mit Beschluss der SVV vom 04.12.2002 wurde der Oberbürgermeister
beauftragt, im Februar und April jeweils einen Zwischenbericht und bis zum
30.06.2003 einen Schlussbericht zu den Aktivitäten der „Gesellschaft für
Arbeit, Beratung und Integration mbH“ (im folgenden „GABI“ genannt) vorzulegen.
Die Informationen sollen sich insbesondere darauf beziehen,
den Gesamtumfang der zu Unrecht erlangten Leistungen der Stadt an GABI
festzustellen und Maßnahmen zur Rückzahlung der Leistungen an die Stadt zu
veranlassen. Darüber hinaus sollten persönliche Verantwortlichkeiten geprüft
und Regressansprüche geltend gemacht werden.
- Gesellschaft
für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)
Die GABI wurde am 25.10.1999 als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung gegründet. Am 28. 12.1999 wurde die Handelsregistereintragung
vorgenommen. Ausweislich des Gesellschaftsvertrages wurde die GABI mit dem
gemeinnützigen Zweck gegründet, die Eingliederung von Arbeitslosen in das
Erwerbsleben, insbesondere von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern, Jugendlichen
und am Arbeitsmarkt Beteiligter, sowie von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen
zu fördern.
Die Geschäftstätigkeit der GABI bestand somit darin,
Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen damit
die Möglichkeit zu verschaffen, dauerhaft, mindestens jedoch für 12 Monate,
frei von Sozialhilfe zu leben. Die Grundlage für die Geschäftstätigkeit bildete
eine Kooperationsvereinbarung zwischen der GABI und dem Fachbereich Jugend,
Soziales und Wohnen.
Diese Vereinbarung vom 14.11.2000 regelte die Prämienzahlung
im Rahmen der Integration von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt.
Der Anspruch auf Prämienzahlung entstand nach dieser Vereinbarung bei
Vermittlung eines Sozialhilfeempfängers oder eines potentiellen Hilfeempfängers
in den ersten Arbeitsmarkt in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis für mindestens 12 Monate und für den infolgedessen keine
Leistungen der Sozialhilfe in dem Zeitraum zu erbringen waren. Die Vereinbarung
wurde am 13.02.2001 wegen bestehender Unklarheiten zwischen der GABI und dem
Bereich Soziales hinsichtlich der Auslegung der prämienauslösenden
Voraussetzungen neu gefasst. Im Laufe des Prozesses wurde deutlich, dass trotz
der Modifikation der Vereinbarung unterschiedliche Interpretationen bei der
Feststellung von prämienbegründenden Tatbeständen bestehen blieben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt kam im Rahmen einer
Prüfung in den Prüfvermerken vom 03.04.2002 und 06.08.2002 zu dem Ergebnis,
dass in einer Reihe von Fällen Prämien zu Unrecht vom Bereich Soziales an die
GABI gezahlt wurden.
Auf der Grundlage des Beschlusses der SVV vom 04.09.2002 (DS
02/SVV/0648) kündigte die Landeshauptstadt Potsdam mit Schreiben vom 29.09.2002
gegenüber der GABI als Gesellschafterin fristgemäß zum 31.01.2003.
Die Gesellschafterversammlung der GABI beschloss am
05.11.2002 den Verkauf des Geschäftsanteils der Landeshauptstadt Potsdam an die
GABI sowie deren Abtretung an die Gesellschaft. Die GABI stimmte der
Anteilsabtretung in der Gesellschafterversammlung zu. Der Geschäftsabtretungsvertrag
wurde am 23.01.2003 geschlossen.
- Gesamtumfang
der zu Unrecht erbrachten Leistungen und Umfang des eingetretenen Schadens
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam hat die Vorgänge einer umfangreichen
Prüfung unterzogen und im Ergebnis den Umfang der zu Unrecht erlangten
Leistungen der GABI mit insgesamt 8.052,85 € beziffert.
Für eine darüber hinausgehende Prüfung durch den
Landesrechnungshof Brandenburg sieht die Verwaltung keinen Bedarf, insbesondere
weil dem Landesrechnungshof eine Prüfkompetenz für die GABI nicht zusteht.
Der Betrag in Höhe von 8.052,85 € wurde durch die GABI unter
dem 27.11.2002 in voller Höhe an die Stadtverwaltung Potsdam rücküberwiesen.
Demnach ist festzustellen, dass der Stadt Potsdam kein
Schaden entstanden ist. Hierauf hat die Verwaltung bereits in der Beantwortung
der Kleinen Anfrage zum Geschäftszeichen 03/SVV/0020 hingewiesen und dies in
der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 11.02.2003 näher
ausgeführt. Regressansprüche gegen Beschäftigte der GABI und/oder der
Stadtverwaltung waren daher nicht geltend zu machen.
- Ergebnis
der Prüfung der Verantwortlichkeiten
Im Rahmen der Erhebung einer Strafanzeige gegen die damalige
Geschäftsführerin der GABI, Frau Marion Wolfsohn am 18.12.2001 hat die
Staatsanwaltschaft Potsdam den Sachverhalt unter dem Blickwinkel der in Frage
kommenden Delikte sowohl hinsichtlich der Beschäftigten der GABI als auch der
Beschäftigten der Stadtverwaltung Potsdam umfassend ermittelt und das Ergebnis
unter dem 03.01.2003 festgestellt. Die Verwaltung konnte Einsicht in die
diesbezüglichen Akten der Staatsanwaltschaft nehmen,
Danach steht fest, dass ein Anfangsverdacht gegen
Beschäftigte der GABI oder der Stadtverwaltung Potsdam wegen Betruges, Untreue
oder Urkundenfälschung nicht gegeben ist. Infolgedessen wurde das Verfahren
gegen Frau Wolfsohn eingestellt.
Die Schwächen im gesamten Verfahren der Vermittlung von
Sozialhilfeempfängern beruhten auf der nicht eindeutigen Vereinbarung zwischen
der Stadtverwaltung Potsdam und der GABI über die Vermittlungstätigkeit der
GABI und die Prämienzahlung durch die Stadtverwaltung, die in mehrere
Richtungen auslegbar war. So war der Vermittlungserfolg der GABI sowohl darin
zu sehen, dass der zu vermittelnde Sozialhilfeempfänger in ein auf mindestens
12 Monate angelegtes Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurde als auch darin,
dass für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Sozialhilfe an die vermittelte
Person zu zahlen war. Die GABI
musste bei der Prämienbeantragung darauf vertrauen, dass in dem
Anspruchszeitraum keine Sozialhilfe bezogen wurde. Darüber hinaus hatte die
GABI auf Grund ihrer privatwirtschaftlichen Organisation keine rechtlich
durchsetzbaren Möglichkeiten, Unterlagen, die ihren Prämienanspruch nachweisen
konnten, von Sozialhilfeempfängern, Arbeitgebern, dem Arbeitsamt oder dem
Sozialamt abzufordern. Daraus resultierte die Schwierigkeit der Beschäftigten
des Sozialamtes, Prämienansprüche der GABI mit der erforderlichen Sicherheit
festzustellen. Infolge dessen bestand von Beginn an die Unsicherheit der
Nachweisführung über erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelte
Sozialhilfeempfänger.
Im Ergebnis sind Pflichtverletzungen aufgrund zu Unrecht
gezahlter Prämien weder Beschäftigten der GABI noch Beschäftigten des
Sozialamtes zurechenbar.
- Abschluss des Verfahrens
Nach dem
festgestellten Ergebnis geht die Verwaltung davon aus, dass der Sachverhalt
abschließend recherchiert worden ist.
Ausgehend
von den umfangreichen Ermittlungen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt sowie
der Staatsanwaltschaft Potsdam steht nicht zu erwarten, dass die weitere
Beauftragung etwa des Landesrechnungshofes oder wiederum der Staatsanwaltschaft
Potsdam andere als die vorliegenden Erkenntnisse erbringen.
Der
Vorgang ist daher nunmehr abzuschließen.
Ergänzungsblatt
zur Mitteilungsvorlage
„Schlussbericht
der „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam“
Unter
Bezugnahme auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 14.05.2003 wird zusätzlich
mitgeteilt:
Durch die
Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam wurden in dem
Zeitraum ihres Bestehens insgesamt 321 Personen beraten bzw. in den Arbeitsmarkt
vermittelt; davon 124 im Jahr 2000, 184 in 2001 und 13 in 2002.
Es
erfolgten in dem Zeitraum folgende Zahlungen an die GABI:
1999:
Gesellschafteranteil:
25.914,75 DM (13.250, 00 €)
Anschubfinanzierung:
111.265,25 DM (56.889, 00 €)
2000:
Zuschüsse:
300.000 DM (153.387,56 €)
Prämien:
7.000 DM (3.579,04 €)
2001:
Zuschüsse:
300.000 DM (153.387,56 €)
Prämien:
32.250 DM (16.489,16 €)
2002:
Zuschüsse:
102.258,36 €
Prämien:
6.008,07 €
Gesamt:
505.248,75 €
Durch die
GABI wurden insgesamt 8.052,85 € an die Stadt zurückgezahlt.
Jann Jakobs