Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Schlussbericht der „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)“

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Erläuterung

Schlussbericht zur „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)“

 

 

Mit Beschluss der SVV vom 04.12.2002 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, im Februar und April jeweils einen Zwischenbericht und bis zum 30.06.2003 einen Schlussbericht zu den Aktivitäten der „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH“ (im folgenden „GABI“ genannt) vorzulegen.

Die Informationen sollen sich insbesondere darauf beziehen, den Gesamtumfang der zu Unrecht erlangten Leistungen der Stadt an GABI festzustellen und Maßnahmen zur Rückzahlung der Leistungen an die Stadt zu veranlassen. Darüber hinaus sollten persönliche Verantwortlichkeiten geprüft und Regressansprüche geltend gemacht werden.

 

 

  1. Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam (GABI)

 

Die GABI wurde am 25.10.1999 als Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet. Am 28. 12.1999 wurde die Handelsregistereintragung vorgenommen. Ausweislich des Gesellschaftsvertrages wurde die GABI mit dem gemeinnützigen Zweck gegründet, die Eingliederung von Arbeitslosen in das Erwerbsleben, insbesondere von arbeitslosen Sozialhilfeempfängern, Jugendlichen und am Arbeitsmarkt Beteiligter, sowie von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen zu fördern.

Die Geschäftstätigkeit der GABI bestand somit darin, Sozialhilfeempfänger in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen damit die Möglichkeit zu verschaffen, dauerhaft, mindestens jedoch für 12 Monate, frei von Sozialhilfe zu leben. Die Grundlage für die Geschäftstätigkeit bildete eine Kooperationsvereinbarung zwischen der GABI und dem Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen.

Diese Vereinbarung vom 14.11.2000 regelte die Prämienzahlung im Rahmen der Integration von Sozialhilfeempfängern in den ersten Arbeitsmarkt. Der Anspruch auf Prämienzahlung entstand nach dieser Vereinbarung bei Vermittlung eines Sozialhilfeempfängers oder eines potentiellen Hilfeempfängers in den ersten Arbeitsmarkt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis für mindestens 12 Monate und für den infolgedessen keine Leistungen der Sozialhilfe in dem Zeitraum zu erbringen waren. Die Vereinbarung wurde am 13.02.2001 wegen bestehender Unklarheiten zwischen der GABI und dem Bereich Soziales hinsichtlich der Auslegung der prämienauslösenden Voraussetzungen neu gefasst. Im Laufe des Prozesses wurde deutlich, dass trotz der Modifikation der Vereinbarung unterschiedliche Interpretationen bei der Feststellung von prämienbegründenden Tatbeständen bestehen blieben.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt kam im Rahmen einer Prüfung in den Prüfvermerken vom 03.04.2002 und 06.08.2002 zu dem Ergebnis, dass in einer Reihe von Fällen Prämien zu Unrecht vom Bereich Soziales an die GABI gezahlt wurden.  

 

Auf der Grundlage des Beschlusses der SVV vom 04.09.2002 (DS 02/SVV/0648) kündigte die Landeshauptstadt Potsdam mit Schreiben vom 29.09.2002 gegenüber der GABI als Gesellschafterin fristgemäß zum 31.01.2003.

 

Die Gesellschafterversammlung der GABI beschloss am 05.11.2002 den Verkauf des Geschäftsanteils der Landeshauptstadt Potsdam an die GABI sowie deren Abtretung an die Gesellschaft. Die GABI stimmte der Anteilsabtretung in der Gesellschafterversammlung zu. Der Geschäftsabtretungsvertrag wurde am 23.01.2003 geschlossen.

 

 

  1. Gesamtumfang der zu Unrecht erbrachten Leistungen und Umfang des eingetretenen Schadens

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Potsdam  hat die Vorgänge einer umfangreichen Prüfung unterzogen und im Ergebnis den Umfang der zu Unrecht erlangten Leistungen der GABI mit insgesamt 8.052,85 € beziffert.

Für eine darüber hinausgehende Prüfung durch den Landesrechnungshof Brandenburg sieht die Verwaltung keinen Bedarf, insbesondere weil dem Landesrechnungshof eine Prüfkompetenz für die GABI nicht zusteht.

 

 

 

 

Der Betrag in Höhe von 8.052,85 € wurde durch die GABI unter dem 27.11.2002 in voller Höhe an die Stadtverwaltung Potsdam rücküberwiesen.

 

Demnach ist festzustellen, dass der Stadt Potsdam kein Schaden entstanden ist. Hierauf hat die Verwaltung bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Geschäftszeichen 03/SVV/0020 hingewiesen und dies in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vom 11.02.2003 näher ausgeführt. Regressansprüche gegen Beschäftigte der GABI und/oder der Stadtverwaltung waren daher nicht geltend zu machen.

 

 

  1. Ergebnis der Prüfung der Verantwortlichkeiten

 

Im Rahmen der Erhebung einer Strafanzeige gegen die damalige Geschäftsführerin der GABI, Frau Marion Wolfsohn am 18.12.2001 hat die Staatsanwaltschaft Potsdam den Sachverhalt unter dem Blickwinkel der in Frage kommenden Delikte sowohl hinsichtlich der Beschäftigten der GABI als auch der Beschäftigten der Stadtverwaltung Potsdam umfassend ermittelt und das Ergebnis unter dem 03.01.2003 festgestellt. Die Verwaltung konnte Einsicht in die diesbezüglichen Akten der Staatsanwaltschaft nehmen,

Danach steht fest, dass ein Anfangsverdacht gegen Beschäftigte der GABI oder der Stadtverwaltung Potsdam wegen Betruges, Untreue oder Urkundenfälschung nicht gegeben ist. Infolgedessen wurde das Verfahren gegen Frau Wolfsohn eingestellt.

Die Schwächen im gesamten Verfahren der Vermittlung von Sozialhilfeempfängern beruhten auf der nicht eindeutigen Vereinbarung zwischen der Stadtverwaltung Potsdam und der GABI über die Vermittlungstätigkeit der GABI und die Prämienzahlung durch die Stadtverwaltung, die in mehrere Richtungen auslegbar war. So war der Vermittlungserfolg der GABI sowohl darin zu sehen, dass der zu vermittelnde Sozialhilfeempfänger in ein auf mindestens 12 Monate angelegtes Beschäftigungsverhältnis vermittelt wurde als auch darin, dass für einen Zeitraum von 12 Monaten keine Sozialhilfe an die vermittelte Person zu zahlen war.  Die GABI musste bei der Prämienbeantragung darauf vertrauen, dass in dem Anspruchszeitraum keine Sozialhilfe bezogen wurde. Darüber hinaus hatte die GABI auf Grund ihrer privatwirtschaftlichen Organisation keine rechtlich durchsetzbaren Möglichkeiten, Unterlagen, die ihren Prämienanspruch nachweisen konnten, von Sozialhilfeempfängern, Arbeitgebern, dem Arbeitsamt oder dem Sozialamt abzufordern. Daraus resultierte die Schwierigkeit der Beschäftigten des Sozialamtes, Prämienansprüche der GABI mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen. Infolge dessen bestand von Beginn an die Unsicherheit der Nachweisführung über erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt vermittelte Sozialhilfeempfänger.

Im Ergebnis sind Pflichtverletzungen aufgrund zu Unrecht gezahlter Prämien weder Beschäftigten der GABI noch Beschäftigten des Sozialamtes zurechenbar.

 

   

  1. Abschluss des Verfahrens

 

Nach dem festgestellten Ergebnis geht die Verwaltung davon aus, dass der Sachverhalt abschließend recherchiert worden ist.

Ausgehend von den umfangreichen Ermittlungen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt sowie der Staatsanwaltschaft Potsdam steht nicht zu erwarten, dass die weitere Beauftragung etwa des Landesrechnungshofes oder wiederum der Staatsanwaltschaft Potsdam andere als die vorliegenden Erkenntnisse erbringen.

Der Vorgang ist daher nunmehr abzuschließen.

 


Ergänzungsblatt zur Mitteilungsvorlage

 

„Schlussbericht der „Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam“

 

 

Unter Bezugnahme auf die Sitzung des Hauptausschusses vom 14.05.2003 wird zusätzlich mitgeteilt:

 

 

Durch die Gesellschaft für Arbeit, Beratung und Integration mbH Potsdam wurden in dem Zeitraum ihres Bestehens insgesamt 321 Personen beraten bzw. in den Arbeitsmarkt vermittelt; davon 124 im Jahr 2000, 184 in 2001 und 13 in 2002.

 

Es erfolgten in dem Zeitraum folgende Zahlungen an die GABI:

 

1999:

Gesellschafteranteil: 25.914,75 DM (13.250, 00 €)

Anschubfinanzierung: 111.265,25 DM (56.889, 00 €)

 

2000:

Zuschüsse: 300.000 DM (153.387,56 €)

Prämien: 7.000 DM (3.579,04 €)

 

2001:

Zuschüsse: 300.000 DM (153.387,56 €)

Prämien: 32.250 DM (16.489,16 €)

 

2002:

Zuschüsse: 102.258,36 €

Prämien: 6.008,07 €

 

Gesamt: 505.248,75 €

 

Durch die GABI wurden insgesamt 8.052,85 € an die Stadt zurückgezahlt.

 

 

 

 

 

Jann Jakobs

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Nein

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