Beschlussvorlage - 21/SVV/0934

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

2. Änderungssatzung zur Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich der Anlage „Straßenverzeichnis“

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Landeshauptstadt Potsdam obliegt nach § 49a des Brandenburgischen Straßengesetzes die ordnungsgemäße Reinigung der Straßen (Straßenreinigung und Winterdienst). Art und Umfang der Reinigung richten sich nach den örtlichen Erfordernissen.

Die Landeshauptstadt Potsdam betreibt die Reinigung als öffentliche Einrichtung. Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sind für die Benutzung der öffentlichen Einrichtung Gebühren zu erheben.

 

Mit Ablauf des Kalkulationszeitraumes 2020/21 ist die Kalkulation und Beschlussfassung der Benutzungsgebühren Straßenreinigung sowie Winterdienst 2022/2023 erforderlich. Unter Anwendung des KAG kann der Kalkulationszeitraum zwei Jahre betragen. Hiervon soll wiederum Gebrauch gemacht werden.

 

Die mit der satzungsmäßigen Straßenreinigung verbundenen prognostizierten reinen Dienstleistungskosten liegenr den neuen Kalkulationszeitraum 2022/2023 bei 3.490.000 (Reduzierung um ca. 1,2 Mio. ). Verbunden mit der zu berücksichtigenden Kostenunterdeckung aus den Jahren 2018/19 in he von 849.115 und Zuordnung zu den einzelnen Reinigungsklassen führt dies in den Reinigungsklassen 4 und 5 zu einer Gebührensenkung um 0,36 bzw. 0,18 je Frontmeter. Jedoch kommt es in den Reinigungsklassen 1 und 2 zu einer Gebührenerhöhung, da die Reinigungsbedarfe erheblich steigen und sowohl Personal- als auch Technikeinsatz verursachergerecht anzupassen ist.

 

Bezogen auf den satzungsmäßigen Winterdienst auf Fahrbahnen besteht die Verpflichtung der Stadt, unter Beachtung ihrer Leistungsfähigkeit, für die Verkehrsanlagen, die sowohl verkehrsbedeutend als auch gefährlich sind, den Winterdienst sicherzustellen. Hierfür ist mit reinen Dienstleisterkosten in Höhe von 1.960.000 € zu rechnen. Die zu berücksichtigende Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2018/2019 beträgt 93.779 €.  Somit ist hier eine Gebührensenkung um 0,02 € möglich. Darüber hinaus gehende Leistungen im Rahmen der Gefahrenabwehr bei Großwetterlagen (wie z. B. im Jahr 2012) sind nicht vom satzungsmäßigen Winterdienst umfasst und nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage.

 

Maßgeblichen Einfluss auf die Leistungsmenge und Qualität bei der Straßenreinigung hat der Beschluss 16/SVV/0493 zur Durchführung einer Sauberkeitskampagne in Potsdam. Hierzu wurde mit allen beteiligten Akteuren und den Stadtverordneten ein Maßnahmenplan entwickelt, der zu einer Verbesserung des Stadtbildes führen sollte.

 

Als Schwerpunktbereichr erforderlichen Maßnahmen im Rahmen der Straßenreinigung wurde die Innenstadt festgestellt. Seit 2018 wurden bereits Veränderungen bei der Reinigungshäufigkeit und den Qualitätsstandards (z. B. Erweiterung RK 1 auf den Bereich Hauptbahnhof) mit positiven Ergebnissen eingeführt. Jedoch musste auch festgestellt werden, dass insbesondere im zurückliegenden Kalkulationszeitraum der Reinigungsbedarf in der Innenstadt erheblich angestiegen ist. Beispielhaft ist hier der Bassinplatz zu nennen. Hier musste im laufenden Kalkulationszeitraum 2020/21 der Reinigungsturnus angepasst werden (von zweimal wöchentlich auf werktäglich).

 

Das veränderte Nutzungsverhalten auf den öffentlich gewidmeten Flächen führte zu einer latenten Verschlechterung des Stadtbildes. Die tägliche Reinigung in dem besonders stark betroffenen Bereich um den Bassinplatz soll nunmehr ab 2022 auch in der Satzung entsprechend festgeschrieben werden. Weiterhin wird der Einsatz der mobilen Reinigungstruppe für notwendige Sonderreinigungen (April bis September, nachmittags und an den Wochenenden) verstärkt.

 

In Auswertung des zurückliegenden Kalkulationszeitraumes erfolgt eine Anpassung der Reinigungsturni und der Zuordnung von Straßen in Reinigungsklassen auf Grund eines veränderten Reinigungsbedarfes (Anlage Straßenverzeichnis).

In Auswertung der geltenden Rechtslage und der durchgeführten Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in den zurückliegenden Jahren (Widersprüche und Klagen) und der bundesweiten Rechtsprechung zum Thema wurde die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung i. d. F. d. 1. Änderung einer inhaltlichen und rechtlichen Prüfung unterzogen. Vereinzelt sind Klarstellungen erfolgt (z. B. § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 3, § 3 Abs. 4, 10 u. 12, § 9 Abs. 4, § 10).

 

Vergleich der Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren in Euro je Frontmeter nach Kalkulationszeitraum

 

 

 Kalkulationszeitraum

1

2

3

3a

4

5

WD

2007

149,55

0

15,94

9,64

9,58

4,72

2,48

2008

259,48

0

16,56

8,6

9,12

4,45

3,19

2009

238,46

0

14,42

7,55

7,29

4,57

2,30

2010

167,68

0

9,77

5,02

9,00

5,28

3,06

2011

39,68

1,69

6,90

0

5,70

3,18

2,76

2012

31,98

1,69

9,98

0

5,09

3,13

5,56

2013

78,90

22,56

12,19

0

4,12

2,04

4,72

2014

81,62

23,53

14,34

7,78

3,89

2,75

4,89

2015

81,62

22,53

14,34

7,78

3,89

2,75

4,89

2016

79,68

23,31

0

0

3,48

2,43

4,06

2017

79,68

23,31

0

0

3,48

2,43

4,06

2018

82,17

26,87

0

0

3,59

2,33

4,03

2019

82,17

26,87

0

0

3,59

2,33

4,03

2020/21

104,3

34,15

0

0

3,56

3,08

3,90

2022/23

124,34

37,97

0

0

3,20

2,90

3,88

 

 

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes Brandenburg werden Gebühren für kostenrechnende Einrichtungen, hier Straßenreinigung und Winterdienst, erhoben.

Die finanziellen Auswirkungen sind in Anlage VII „Darstellung der Haushaltsansätze 2022/2023“ aufgeführt.

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Anlagen

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