Beschlussvorlage - 21/SVV/0913

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal / Stadtmauer“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (gemäß Anlage 1).

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 05. Mai 2004 wurde die Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Am Kanal / Stadtmauer" durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen.

Gemäß Beschluss wurde die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren gem. § 142 (4) BauGB durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB (Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen, Kaufpreise sowie den Ausgleichsbetrag des Eigentümers) fanden damit keine Anwendung.

 

Sanierungssatzungen, die vor dem 01. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, sind gem. § 235 BauGB bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 aufzuheben. Eine Frist zur Dauer der Durchführung wurde mit der Satzung zur rmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes "Am Kanal/Stadtmauer" nicht beschlossen.

 

Die Ziele der Sanierungsmaßnahme konzentrierten sich im Wesentlichen auf die Beseitigung vorhandener städtebaulicher Missstände, welche erreicht sind. Dementsprechend ist die Sanierungssatzung auch nach § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufzuheben. Umgesetzt wurden die teilweise Wiederherstellung des Stadtkanals und die Aufwertung des Uferbereichs an der Havel. Alle Denkmale und auch die übrigen Häuser sind größtenteils saniert und modernisiert. Die Stadtmauer wurde mit Fördermitteln aus dem Landesbauprogramm "Städtebauliche Erneuerung" saniert.

 

Auch wenn bislang nur ein Teilstück des Stadtkanals im Gebiet wiederhergestellt werden konnte, ist mit dem realisierten Kanalstück eine hohe qualitative Aufwertung im Gebiet erfolgt, welche auch verschiedene private Investitionen nach sich zog. Zusammen mit dem wiederhergestellten Kellertor und dem Wachgebäude, ist der historische Stadtgrundriss wieder nachvollziehbar und setzt Maßstäbe für den Stadtraum.

 

Der Einsatz der Städtebauförderungsmittel wurde im Bescheid zur Schlussabrechnung der Gesamtfördermaßnahme SG "Am Kanal / Stadtmauer" vom 13.09.2016 vom Land als Fördergeber grundsätzlich als erfolgreich eingeschätzt. Der anliegende Sachbericht zur Schlussabrechnung stellt die Entwicklung des Gebietes und die 2016 abgeschlossene Fördermaßnahme beeindruckend dar.

Wegen fehlender Finanzierungsmöglichkeiten sind seitdem keine weiteren Sanierungsmaßnahmen umgesetzt worden.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:


Mit der bereits 2016 erfolgten Schlussabrechnung der Gesamtmaßnahme Sanierungsgebiet "Am Kanal / Stadtmauer" und dem daraufhin ergangenen Bescheid durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), ist die Maßnahme förderrechtlich abgeschlossen.

Die bewilligten Zuwendungen aus dem Förderprogramm "Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen" und aus dem Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz" wurden damit in einen Zuschuss umgewandelt und abschließend gewährt. Zinsforderungen sind nicht entstanden.

 

Grundstücke, welche von der Sanierungsträger Potsdam GmbH als treuhänderischer Sanierungsträger der Landeshauptstadt Potsdam im Zuge der Sanierungsmaßnahme erworben wurden, sind bereits 2019 per Übertragungsvertrag auf die Stadt übertragen worden.

 

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Anlagen

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