Antrag - 21/SVV/1047
Grunddaten
- Betreff:
-
Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in den städtischen Betrieben
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.11.2021
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01.12.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion
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Vorberatung
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16.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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24.11.2021
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird – auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der städtischen Betriebe – beauftragt:
1. der Stadtverordnetenversammlung mitzuteilen, wie hoch der Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist.
2. die Stadtverordnetenversammlung darüber zu informieren, in welchen städtischen Betrieben die gesetzlich vorgeschriebene Quote von schwerbehinderten Beschäftigten nicht eingehalten wurde oder wird und welche Ausgleichmaßnahmen oder Ausgleichszahlungen in diesen Fällen jeweils umgesetzt wurden.
3. in Zusammenarbeit mit dem Beirat und der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen einen Maßnahmenplan zu erarbeiten, um den Anteil von schwerbehinderten Beschäftigten so zu erhöhen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Quote in allen städtischen Betrieben übertroffen wird.
Die Stadtverordnetenversammlung ist im Januar 2022 über den Sachstand zu informieren.
Erläuterung
Begründung:
Das Sozialgesetzbuch enthält eine Mindestbeschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen. Gemäß § 154 SGB IX müssen private oder öffentliche Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen mindestens fünf Prozent davon mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Beschäftigten besetzen. Arbeitgeber*innen, die diese Quote nicht erreichen und weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen, müssen Ausgleichsmaßnahmen umsetzen oder gemäß § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen.
In den letzten Jahren mussten auch Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam Ausgleichsmaßnahmen leisten und Ausgleichsabgaben zahlen (15/SVV/0255 und 15/SVV/0367). Leider hat der Oberbürgermeister die Stadtverordneten bislang nicht unaufgefordert darüber unterrichtet, wie sich der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten in den städtischen Betrieben seitdem entwickelt hat. Im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger hat Oberbürgermeister Mike Schubert auch auf unsere ausdrückliche Nachfrage die Auskunft verweigert (21/SVV/0930).
Dagegen ist im Leitbild der Landeshauptstadt Potsdam (16/SVV/0275) verankert: „Potsdam ist eine Stadt der Vielfalt, Chancengleichheit und Toleranz für alle Menschen, unabhängig von Lebensentwurf, Alter, Geschlecht, Behinderung, Herkunft, Kultur, Glaube, sexueller Orientierung und Einkommen.“
Dieser Anspruch verpflichtet die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) aus unserer Sicht dazu, sich deutlich über die ohnehin gesetzlich geregelten Verpflichtungen hinaus und in allen Bereichen, in denen Gestaltungsspielräume der Stadt bestehen, für Inklusion, Teilhabe und Diskriminierungsfreiheit einzusetzen.
Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Stadtverordneten ein Interesse daran hat, über die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben in den städtischen Betrieben unterrichtet zu werden und sich für die Inklusion in städtischen Betrieben einsetzen will.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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894,3 kB
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