Antrag - 21/SVV/0862

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird gebeten zu prüfen, wie und wann im Stadtteil Schlaatz ein Allgemeiner Sozialdienst (ASD) etabliert werden kann.

Dieser soll eine Anlaufstelle sein für Menschen mit Bedarfen an sozialen Hilfen, denen eine entsprechende Hilfe oder wirtschaftliche Unterstützung vermittelt werden muss. Der Allgemeine Sozialdienst dient somit als netzwerkübergreifende Vermittlungsstelle, um die vielfältigen staatlichen (Hilfe zur Erziehung, Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfen u.v.a.) und städtischen Hilfen der Landeshauptstadt (soziale Beratungsangebote) zu vermitteln. Der ASD ist auch aufsuchend mit Hausbesuchen tätig und kooperiert mit den einschlägigen sozialen Diensten.

Der Schlaatz soll als Modellprojekt starten und sukzessive soll der ASD dann auf alle Stadtteile ausgeweitet werden.

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Erläuterung

Begründung:

 

Viele große und kleine Städte machen es uns vor: Der Allgemeine Sozialdienst ist kein Neuland, sondern fester Bestandteil der sozialen Infrastruktur vieler Städte. In München, Köln, Wiesbaden oder gar Plettenberg gibt es seit Jahrzehnten Allgemeine Sozialdienste. Oft sind sie bei den Jugendämtern angesiedelt oder bilden eine eigene Verwaltungseinheit innerhalb der Sozialverwaltung. In der Regel wird zwischen ASD für Familien mit Kindern (meist beim Jugendamt) und Haushalten ohne Kindern unterschieden. 

Potsdam gibt auf seiner Website an, über mehr als 100 Hilfsangebote zu verfügen. Das richtige Angebot zu finden und einen Kontakt herzustellen, stellt für viele Potsdamerinnen und Potsdamer eine große rde dar. Aus diesem Grund soll eine Organisationseinheit geschaffen werden, an welche sich alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Organisationen (Träger) wenden können, um für sich oder für andere (Betreute, Angehörige, Nachbarn) Hilfen oder spezifische Beratungsangebote zu vermitteln. Der ASD arbeitet Lebenslagen orientiert und vermittelt Hilfen z.B:

                      bei wirtschaftlichen Notlagen (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Schuldnerberatung),

                      bei Pflege und Behinderung,

                      bei Familien- und Partnerkonflikten,

                      bei Schwierigkeiten in der Versorgung und Erziehung von Kindern,

                      bei Fragen zu Trennung / Ehescheidung und Sorgerechtsregelung,

                      bei Wohnproblemen und drohender Wohnungslosigkeit,

                      in Lebenskrisen und bei psychischen Belastungen,

                      bei sozialen Problemen in Folge von Alter bzw. Krankheit,

                      Als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche,

                      Vermittlung an Vereine, Selbsthilfegruppen oder freiwillige Leistungen (BUT-Leistungen)

 

Die Vorteile sind mannigfaltig und zeigen sich vor allem in der Lebensweltorientierung an die Person, um der Komplexität jedes Einzelnen gerecht zu werden. Des Weiteren bietet dies ein umfangreiches Spektrum zur Prävention bei Problemen, was stets kostengünstiger ist, als die Behebung und zu guter Letzt sorgt die Bürgernähe für eine Integration, um eine weitere Ausgrenzung aus der Gesellschaft zu verhindern.

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