Antrag - 21/SVV/0001

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,

 

den Oberbürgermeister zu beauftragen, die für die Neuordnung der Steganlagen in der Wublitz, Gemarkung Grube Flur 6, Flurstück 3 an der Landseite des angrenzenden Ortsteils Leest, Straße Am Schafgraben durch die Stadt Potsdam die nötigen Vorrausetzungen zu schaffen.

Folgende Varianten wären möglich:

 

  1. Die Stadt Potsdam wird sowohl Bauherr, Betreiber als auch Verpächter dieser Sammelsteganlagen.
  2. Die wasserrechtlichen Genehmigungen für die bestehenden Einzelstege zu verlängern. 
  3. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, wie eine Neuordnung der Steganlagen erfolgen kann. Hierbei sind die Aspekte der Gleichbehandlung der bisherigen Nutzer (Grubener und Leester Anwohner) sowie die naturschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen Das Konzept ist dem Ortsbeirat spätestens im März 2021 vorzustellen. Die Einbeziehung von Naturschutzverbänden ist sicherzustellen.

 

Die Liegeplätze sollen ausschließlich an Einwohner/Anwohnern der Ortsteile Leest (Potsdam-Mittelmark) und des Ortsteils Grube (Stadt Potsdam) verpachten werden.

 

Der Ortsbeirat Grube ist hierbei im Rahmen des §46 Abs.3 Satz 2 der Brandenburgischen Kommunalverfassung zu beteiligen, da das Gewässer „Wublitz“ zur Stadt Potsdam gehört und im Bereich des Ortsteils Grube liegt. 

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Der Ortsbeirat Grube hat in seiner 15. öffentlichen Sitzung am 22.12.2020 mit der Drucksache 20/SVV/1076 beschlossen, diese, den Ortsteil betreffende Angelegenheit der  Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (gemäß § 46 46 Abs. 2 BbgKVerf).

Der  Ortsvorsteher war wegen Befangenheit (gemäß § 22 BbgKVerf) von der Bberatung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen

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