Antrag - 22/SVV/0126

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Umsetzung der „Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ zu evaluieren.

 

Dazu soll in allen bestehenden Gemeinschaftsunterkünften geprüft werden, ob die am 31.01.2018 in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen baulichen und organisatorischen Mindeststandards (18/SVV/0034) vollständig umgesetzt wurden.

 

In die Evaluation sind die Migrationsbeauftragte, der Migrantenbeirat, das Autonome Frauenzentrum, die Kinder­schutz­beauftragte und die Betreiber*innen der Gemein­schafts­unterkünfte einzubeziehen.

 

Das Ergebnis soll den Stadtverordneten spätestens im August 2022 in schriftlicher Form vorgelegt werden.

 

 

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 31.01.2018 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die „Mindeststandards zum Schutz vor Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete“ (18/SVV/0034). Damit wurden organisatorische und bauliche Mindeststandards festgelegt, die in allen Gemeinschaftsunterkünften verbindlich gelten sollen. Damit soll sowohl ein präventiver Schutz vor Gewalt als auch eine schnelle Reaktion in Notfallsituationen gesichert werden.

 

Die erste Evaluierung war für Ende 2018 vorgesehen.

 

Unsere Fraktion erreichen immer wieder Hinweise darauf, dass einzelne Maßnahmen bislang noch nicht umgesetzt wurden (z.B. Abschließbarkeit aller Duschen in den Gemeinschaftsunterkünften, Etablierung einer unabhängigen Beschwerdestelle, jährliche Auswertungsveranstaltung mit Trägerinnen, Migrationsbeauftragter und Migrantenbeirat).

 

Da der Auslastungsgrad der Potsdamer Gemeinschaftsunterkünfte derzeit ziemlich hoch ist und die Pandemiesituation die Situation zusätzlich belastet, ist die Umsetzung der Mindeststandards besonders dringend.

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Anlagen

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