Beschlussvorlage - 22/SVV/0101
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn", 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel, Abwägung und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.03.2022
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04.05.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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08.03.2022
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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24.03.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
- Der Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Klimaauswirkungen
positiv negativ keine
Fazit Klimaauswirkungen:
Die Änderung des Bebauungsplans ist geringfügig, die Grundsätze der Planung werden nicht berührt. Es gelten im Übrigen die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans weiter. Regelungen zum Klimaschutz können in diesem Fall nur auf der Baugenehmigungsebene zum einem konkreten Bauvorhaben getroffen werden. |
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 124 "Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn“, 1. Änderung, Teilbereich Gewerbegebiet Brunnenviertel zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Planungs- und Verwaltungskosten
Für die Durchführung des Planverfahrens fallen externe Planungskosten an, die durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Für die fachliche Betreuung und die Koordinierung des Planverfahrens fallen verwaltungsinterne Aufwendungen an. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden. Die im Fachbereich Stadtplanung zu erbringenden nicht-hoheitlichen Leistungen werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird. Hierzu wurde ein Vertrag über die städtebauliche Planung und die Kostentragung mit der Vorhabenträgerin geschlossen.
Realisierungskosten
Bei Inkraftsetzung der Planung sind keine Kosten für die Umsetzung der Planung zu erwarten. Die zu erwartenden Realisierungskosten sollen durch einen Dritten übernommen werden, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen wird.
Folgekosten
Mögliche Folgekosten nach Realisierung der Planung für die Landeshauptstadt Potsdam werden nicht erwartet. Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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31,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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229 kB
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4
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(wie Dokument)
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297,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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425,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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833,7 kB
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