Beschlussvorlage - 21/SVV/1353

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam nimmt Verhandlungen mit dem Landkreis Havelland, der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen hochwertigen Bioabfallverwertung in einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck auf.

 

  1. Die Verwaltung wird in enger Zusammenarbeit mit den anderen Partnern mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung beauftragt.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird ab dem Jahr 2025 eine Jahresmenge von mindestens 9.000 bis 10.000 Mg in der gemeinsamen Anlage zur Bioabfallvergärung einbringen.

 

  1. Die Verwaltung wird regelmäßig im Hauptausschuss über den Stand der Verhandlungen zur Interkommunalen Zusammenarbeit informieren.

 

  1. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Stadtverordnetenversammlung abschließend über die Art und den Umfang der Interkommunalen Zusammenarbeit beschließen.


 

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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

 positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Nach Abschluss der Verhandlungen und dem Zustandekommen einer Interkommunalen Zusammen-arbeit setzt das vorgenannte Projekt das städtische Klimaschutzkonzept im Punkt 2.12, „Nutzung von Bioabfallvergärung“ um.

 

 

 

Begründung:

 

Mit SVV-Beschlusses 20/SVV/1137 vom 05.05.2021 wurde der Oberbürgermeister beauftragt die erforderlichen Schritte einzuleiten, um in Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Landeshauptstadt Potsdam 2018 bis 2023 zügig die Voraussetzungen für den Bau einer Vergärungsanlage für Potsdamer Bioabfälle zu schaffen. Als ein möglicher Standort ist das SAGO-Gelände zu prüfen. Die Realisierung der Bioabfallvergärungsanlage sollte zu einem Schwerpunkt der Interkommunalen Zusammenarbeit gemacht werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll über den Stand der Vorbereitungen im Januar 2022 informiert werden.

 

 

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen der Bearbeitungsstand dargestellt und die weiteren Schritte zur Umsetzung der hochwertigen Verwertung der Potsdamer Bioabfälle in einer Vergärungsanlage im Rahmen einer Interkommunalen Zusammenarbeit dargelegt werden.

 

 

  1. Sachverhalt

 

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK) hat in Umsetzung der bundesrechtlichen Forderungen als zuständige oberste Landesbehörde im Jahr 2014 die „Strategie des Landes Brandenburg zur Erfüllung der Getrennthaltungspflicht von Bioabfällen aus Haushaltungen“ gegenüber den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) verbindlich festgelegt.

 

Im Rahmen dieser Strategie sollten die örE zunächst die Getrenntsammlung für Bio- und Grünabfälle um das Angebot einer Biotonne ergänzen mit dem Ziel ab dem Jahr 2020 eine Sammelmenge von insgesamt mindestens 70 Kg Bio-/Grünabfälle je Einwohner und Jahr und davon mindestens 35 Kg über die Biotonne zu erreichen.

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) hat in Umsetzung der Bioabfallstrategie des Landes Brandenburg zum 01.01.2016 die Biotonne flächendeckend im Stadtgebiet Potsdam erfolgreich eingeführt.

 

Im Hinblick auf die von der LHP angebotenen vielfältigen Entleerungsrhythmen mit wöchentlicher und 14-täglicher Entleerung sowie einer saisonalen Kombination beider Entleerungsrhythmen (Kombileerung) wird die Biotonne bei der Potsdamer Bevölkerung gut angenommen und das Angebot stetig weiter ausgebaut. Daneben besteht weiterhin die Möglichkeit zur Eigenkompostierung der auf den Grundstücken anfallenden Bioabfälle.

 

Stand Ende 2020 sind bereits 92% der Potsdamer Bevölkerung an eine Biotonne angeschlossen und die jährlichen Sammelmengen steigen stetig, wie der nachfolgenden Übersicht entnommen werden kann.

 

 

Spezifisch betrachtet konnten die Sammelmengen in der Biotonne von 38,7 Kilogramm Bioabfall je Einwohner im Jahr 2016 auf voraussichtlich 50 kg je Einwohner im Jahr 2021 gesteigert werden. Daneben werden im Stadtgebiet Grünabfälle über die saisonale öffentliche Grünabfallsammlung sowie über Wertstoffhöfe und Kompostieranlagen gesammelt.

 

Ein weiterer Schwerpunkt der Brandenburger Bioabfallstrategie liegt auf der hochwertigen Verwertung der über die Biotonne getrennt gesammelten Abfälle. Eine ökobilanzielle Vorteilhaftigkeit kann seitens des MLUK ausschließlich für die energetisch-stoffliche Verwertung (Kaskadennutzung) nachgewiesen werden. Hiernach soll zunächst das energetische Potential der Bioabfälle in einer Vergärungsanlage genutzt und anschließend die dabei entstehenden Gärreste in einer nachgeschalteten Kompostierung stofflich verwertet werden. Zur Umsetzung dieser hochwertigen Verwertung der getrennt gesammelten Bioabfälle sollen die örE entsprechend die erforderlichen Behandlungskapazitäten zur Vergärung der Bioabfälle entweder sukzessive selbst schaffen oder durch vertragliche Bindung gewährleisten. Möglichkeiten bieten sich dazu entweder über interkommunale Zusammenarbeit oder Kooperationen mit der Wirtschaft.

 

Die Verwertung der in der Stadt Potsdam gesammelten Bioabfälle wird seit dem Jahr 2016 durch die LHP regelmäßig europaweit ausgeschrieben, wobei insbesondere die Forderung nach einer Hochwertigkeit der Bioabfallverwertung erhoben wird und diese als Wertungskriterium zur Auftragsvergabe einfließt. Bisher sind auf Grund fehlender Verfügbarkeiten zur Bioabfallvergärung im Land Brandenburg und angrenzender Bundesländer ausschließlich Angebote zur Kompostierung der Bioabfälle eingegangen. Derzeit erfolgt eine Kompostierung der Potsdamer Bioabfälle durch die Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH am Standort Jühnsdorf bei Zossen. Die Laufzeit endet regulär Ende 2022 und kann seitens der LHP um ein weiteres Jahr verlängert werden. Insofern ist derzeit eine Entsorgungssicherheit bis zum 31.12.2023 gegeben.

 

Mit der Verabschiedung der Neufassung der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) durch das Bundeskabinett am 23. Juni 2021 werden die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an mehr als 50.000 genehmigungsbedürftige Anlagen verschärft. Die TA Luft ist das zentrale Regelwerk zur Verringerung von Emissionen und Immissionen von Luftschadstoffen aus genehmigungsbedürftigen Anlagen und legt den Stand der Technik fest. Die Änderung beinhaltet neben der Anpassung der Vorschriften zum Stand der Technik, die Aufnahme von BVT-Schlussfolgerungen (BVT-Best verfügbare Technik), die Integration der GIRL (Geruchsimmissions-Richtlinie) und die Erweiterung der Vorsorgeaufwendungen. Die überarbeitete TA Luft tritt zum 01.12.2021 in Kraft.

 

Insbesondere sind durch die rechtlichen Anpassungen auch Anlagen mit offener Kompostierung betroffen, so wie sie derzeit für die Behandlung von kommunalen Abfällen im Land Brandenburg überwiegend verbreitet sind. Auch die Potsdamer Bioabfälle werden in offener Kompostierung verarbeitet.

 

r bestehende Anlagen bedeuten die Anforderungen aus der neuen TA Luft, dass diese im Falle der weiteren Verarbeitung von Biotonnenabfällen kostenintensiv für eine geschlossene Bauweise bis zum 01.12.2026 nachgerüstet werden müssen. Die Entsorgungskosten von derzeit ca. 60 €/Mg für die Kompostierung der Bioabfälle wären somit zukünftig nicht mehr haltbar.

 

Der seit 2019 ausgelaufene Abfallwirtschaftsplan (AWP) des Landes Brandenburg befindet sich aktuell in der Fortschreibung. Er wird in Auswertung und Fortführung der Brandenburger Bioabfallstrategie auch entsprechende Maßnahmen und Ziele für die Bioabfallsammlung und hochwertige Verwertung der Biotonnenabfälle festlegen. Ein abschließendes Ergebnis liegt hierzu jedoch noch nicht vor.

 

Die im Land Brandenburg zu behandelnde Bioabfallmenge für kommunalen Bioabfall ist von 6.600 Mg im Jahr 2016 auf 49.600 Mg im Jahr 2020 gestiegen, für die nach derzeitigem Stand keine hochwertigen Verwertungswege im Bundesland zur Verfügung stehen.

 

Im Hinblick darauf, dass die einzelnen Brandenburger örE die Bioabfallmengen für den wirtschaftlichen Betrieb einer hochwertigen Vergärungsanlage (mindestens 20.000 Mg/a) alleine nicht aufbringen werden, hat das MLUK zur Begleitung und Umsetzung seiner Bioabfallstrategie, unter Mitwirkung eines externen Gutachters drei große Planungsregionen ausgemacht, für die sich eine Mengenbündelung der Bioabfälle anbietet. Auf Basis nachhaltiger Kooperation der örE könnten regionale Verwertungszentren im Hinblick auf die gemeinsame Bioabfallverwertung geschaffen werden.

 

Eine dieser Planungsregionen ist der Bereich West, in dem sich bereits eine vorhandene Anlage zur mechanisch-biologischen Aufbereitung von Abfällen am Standort Schwanebeck befindet, die zu einer hochwertigen Bioabfallvergärung mit nachgeschalteter Gärrestekompostierung ausgebaut werden kann.

 

Im Gutachten des MLUK werden als mögliche Mitglieder der Region West die Landkreise Havelland, Ostprignitz-Ruppin, Potsdam-Mittelmark und Prignitz sowie die Stadt Brandenburg an der Havel und die Landeshauptstadt Potsdam vorgeschlagen. Während die Landkreise Potsdam-Mittelmark und Prignitz keine verbindliche Zusammenarbeit in Aussicht gestellt haben, sind die verbleibenden Partner um eine ernsthafte Zusammenarbeit bemüht.

 

 

  1. Umsetzungsmöglichkeiten

 

Zur Umsetzung der sowohl aus Sicht der LHP als auch der politisch gewünschten hochwertigen Verwertung der Potsdamer Bioabfälle in einer Vergärungsanlage stehen prinzipiell mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

 

Die LHP hat zur Prüfung der möglichen Handlungsoptionen einen Variantenvergleich extern erstellen lassen, der auch die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich zu erwartender Behandlungskosten betrachtet. Innerhalb dieses Vergleiches wird auch das Sago-Gelände geprüft.

 

Innerhalb des Variantenvergleiches wurden folgende Handlungsoptionen bewertet:

 

  1. Direkte Beauftragung der STEP
  2. EU-weite Ausschreibung
  3. Bau einer eigenen Vergärungsanlage
  4. Kooperation mit anderen örE

 

Der Variantenvergleich ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

Zu 1)

Eine Direktbeauftragung der STEP mit dem Bau einer Vergärungsanlage für Potsdamer Abfälle scheidet, unabhängig von sonstigen Gründen (Grundstück, Mengen), bereits aus vergaberechtlichen Gründen aus. Bei der STEP handelt es sich um eine PPP-Gesellschaft an der zu 51% die LHP (über die SWP) und zu 49 % Private Gesellschafter (hier Remondis) vertreten sind. Auf Grund dieser Gesellschaftsverhältnisse ist eine direkte Auftragsvergabe (Inhouse-Geschäft) grundsätzlich nicht zulässig.

 

 

Zu 2)

Eine EU-weite Ausschreibung der Leistung ist auch weiterhin möglich, hat jedoch auf Grund fehlender Anlagenkapazitäten in den vergangenen Jahren nicht zu dem Ergebnis einer hochwertigen Bioabfallvergärung geführt.

 

Daher muss die LHP bei weiteren Ausschreibungen Mindestanforderungen an die Leistung definieren, hier Bau und Betrieb einer Vergärungsanlage, auf die sich geeignete Bieter bewerben können. Den Zuschlag würde das wirtschaftlichste Angebot erhalten.

 

Die neuen Anforderungen der TA Luft und der damit verbundene Wegfall bestehender Entsorgungswege im Land Brandenburg wird ggf. zu einem privatwirtschaftlichen Engagement hinsichtlich Bau und Betrieb von Vergärungsanlagen führen. Jedoch wird dies immer mit einem Neubau einer Anlage und den damit in Verbindung stehenden Kosten verbunden sein.

 

 

Zu 3)

r den Bau einer eigenen Vergärungsanlage für die Potsdamer Bioabfälle müsste die LHP zunächst über ein geeignetes Grundstück verfügen. Im Rahmen des vorliegenden SVV-Beschlusses 20/SVV/1137 wurde in diesem Zusammenhang das Sago-Gelände auf seine Geeignetheit geprüft.

 

Die verwaltungsinterne Prüfung zu diesem Standort hat ergeben, dass der Bau einer Vergärungsanlage an dem benannten Standort nicht möglich ist.

 

Zunächst einmal ist festzustellen, dass die LHP an dem Standort des Sago-Geländes über keine eigenen kommunalen Flächen verfügt.

 

Unabhängig davon ist jedoch nach § 3 Nr. 24 Wasserschutzgesetz-VO zum Wasserwerk Potsdam-Leipziger Straße vom 11. Februar 2014 das Errichten von Biogasanlagen ausdrücklich verboten.

Eine Befreiung der zuständigen Behörde von diesem Verbot nach § 52 Abs. 1 Satz 2 Wasser-haushaltsgesetz (WHG) kann diese nur erteilen, wenn der Schutzweck, hier Grundwasserschutz zur öffentlichen Wasserversorgung, nicht gefährdet wird oder überwiegende Gründe des Allgemeinwohls dies erfordern. Solche Gründe liegen in dem vorliegenden Fall, Bau einer Vergärungsanlage, jedoch nicht vor.

 

Ein weiteres Kriterium für den Bau einer eigenen Anlage, sind die dafür erforderlichen Bioabfallmengen. Für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb wären mindestens 20.000 Mg Bioabfall vonnöten. In der LHP werden im Jahr 2021 voraussichtlich ca. 9.100 Mg Bioabfall eingesammelt. Somit verfügt die LHP nicht über die erforderlichen Mengen für einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb. Auch wenn hier in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Sammelmengen zu verzeichnen war, sind diese doch endlich, da bereits ein Vollanschluss an die Biotonne besteht.

 

Insofern scheidet die Variante zum Bau einer eigenen Anlage aus.

 

 

Zu 4)

Der Landkreis Havelland betreibt über die 100%ige Tochtergesellschaft Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh) am Standort Schwanebeck bereits eine Anlage zur mechanisch-biologischen Behandlung von Restabfällen und möchte diesen zu einer Vergärungsanlage für Bioabfälle ausbauen. Vorteil dieses Standortes ist insbesondere, dass dieser erschlossen ist und 80% der bereits vorhandenen Anlageninfrastruktur im Rahmen der Errichtung einer Vergärungsanlage weiter genutzt werden können.

 

Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin und die Stadt Brandenburg an der Havel sind ebenfalls an einer Kooperation interessiert, so dass die vier Körperschaften zwischen 20.000 bis 30.000 Mg Bioabfall pro Jahr gemeinsam in die Anlage einbringen können. Damit wäre ein äerst wirtschaftlicher Anlagenbetrieb gewährleistet.

 

In dem Variantenvergleich werden die verbliebenen Optionen „EU-weite Ausschreibung“ und „Interkommunale Kooperation“ hinsichtlich verschiedener Parameter bewertet. Diese sind dem beigefügten Variantenvergleich zu entnehmen. 

 

Im Hinblick auf die Variante einer EU-weiten Leistungsvergabe wird darauf abgestellt, dass auf Grund bisher fehlender Anlagenverfügbarkeiten der Neubau einer Bioabfallvergärungsanlage durch den Bieter zwingend erforderlich wird.

 

Im Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung beider Varianten, auf Basis der zu erwartenden Selbstkosten, weist der Variantenvergleich die kommunale Kooperation als Vorzugsvariante aus.

 

Grund dafür ist, dass der erforderliche Investitionsaufwand für die bereits bestehende Anlage um 6,6 Mio € (erforderlich für 20.000 Mg) bzw. 10 Mio. € (für 30.000 Mg) niedriger ist, als bei dem Neubau einer Vergärungsanlage. Hier wirkt sich aus, dass von dem Standort in Schwanebeck 80% der vorhandenen Anlageninfrastruktur weiter genutzt werden kann. So verfügt die vorhandene mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort bereits über die komplette geschlossene Kompostierung (12 Rottetunnel) als auch die Nachrottehallen für die entstehenden Gärreste.

 

Da sich die Investitionskosten direkt in den Behandlungskosten widerspiegeln, können bei dem Ausbau der bestehenden Anlage in Schwanebeck sehr wirtschaftliche Behandlungskosten realisiert werden. Der Variantenvergleich geht bei einer Anlage für 20.000 Mg Bioabfall pro Jahr von Behandlungskosten i.H. von 77/Mg gegenüber 105 €/Mg für einen Anlagenneubau auf der „grünen Wiese“ aus. Bei einer Anlagenkapazität von 30.000 Mg stehen einem Behandlungspreis von 65 €/Mg im Kommunalverbund 94 €/Mg für eine neugebaute Anlage gegenüber. Die aufgeführten Behandlungskosten für eine Neuanlage spiegeln die Selbstkosten wider, die in jedem Fall anfallen. Die tatsächlich im Rahmen einer Ausschreibung erzielbaren Entgelte unterliegen jedoch dem Markt. Diese sind vorab nicht bestimmbar, es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die Marktpreise oberhalb der ausgewiesenen Selbstkosten liegen.

 

Da die Bioabfallbehandlungskosten direkt in die Abfallgebührenkalkulation einfließen, führen höhere Kosten ebenfalls zu höheren Gebühren. Für die offene Mietenkompostierung der Bioabfälle fallen derzeit Verwertungskosten i.H. von 60 €/Mg an. Im Ergebnis der gesetzlich geforderten Hochwertigkeit der Bioabfallverwertung wird zukünftig mit einer Erhöhung der Gebühren auf Grund höherer Behandlungs-kosten zu rechnen sein. Im Ergebnis des Variantenvergleiches fallen die Behandlungskosten im Rahmen einer kommunalen Kooperation geringer aus, so dass nur mit moderaten Gebührenerhöhungen zu rechnen ist.

 

 

  1. Formen der Zusammenarbeit

 

Als mögliche Rechtsformen einer interkommunalen Zusammenarbeit kommen die im Gesetz für Kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBBg) normierten Rechtsformen in Frage.

Ferner sind die Vorschriften über die Zulässigkeit einer wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden der BbgKVerf, sowie im Falle einer privatrechtlichen Ausgestaltung die hierfür geltenden Vorschriften zu beachten. Bei näherer Betrachtung erscheinen lediglich die Rechtsformen einer GmbH; einer gemeinsamen kommunalen Anstalt oder eines Zweckverbandes denkbar.

 

Zur Umsetzung der im Variantenvergleich dargestellten Vorzugsvariante und vor dem Hintergrund der der im Antrag beschriebenen wirtschaftlichen Notwendigkeit des interkommunalen Zusammenwirkens verschiedener Gebietskörperschaften favorisiert die LHP die interkommunale Zusammenarbeit in Form der öffentlichen- rechtlichen Organisationsform eines Zweckverbandes. Seine Schaffung ermöglicht es die hochwertige Verwertung von Bioabfällen der verschiedenen Gemeinden durch die öffentliche Hand vorzunehmen.

 

Bei seiner Ausgestaltung besteht ein großer Gestaltungspielrum hinsichtlich der Zusammenarbeit. Zwar kommt ihm als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine eigene Rechtspersönlichkeit zu, die ihren Mitgliedern auch selbstständig gegenübersteht und ihre Angelegenheiten unter eigener Verantwortung erledigt. Allerdings können die den Verband tragenden Kommunen durch die Gewährleistung angemessener Mitwirkungs- und Kontrollrechte auf das Handeln und die Ausrichtung des Zweckverbandes über die Verbandsversammlung einwirken. Da auch juristische Personen des Privatrechts und natürliche Personen Mitglieder eines Zweckverbandes sein können, wenn r die kommunalen Gebietskörperschaften die Mehrheit der Mitglieder sowie auch die Mehrheit der Stimmen in der Verbandsversammlung gewahrt bleiben, zudem die Erfüllung der Verbandsaufgabe gefördert wird und Gründe des Gemeinwohls nicht entgegen stehen, kann auch die abh, als 100%ige Tochter des LK Havelland und Betreiberin der derzeitigen Anlage zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung, Mitglied sein. (Formulierungsvorschlag Beteiligungsmanagement)

 

 

  1. Beteiligte Kommunen

 

Der Landkreis Havelland hat bereits im September 2021 einen Beschluss herbeigeführt, nach dem die Verhandlungen mit den beteiligten Kommunen mit dem Ziel zur Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen Errichtung und Betrieb einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort in Schwanebeck fortgeführt werden sollen. Die Verwaltung wird in diesem Zusammenhang mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes beauftragt. Vorbehaltlich der Mengenzusagen der anderen Projekt-partner soll die vorhandene mechanisch-biologische Behandlungsanlage am Standort Schwanebeck durch Teilumbau in einem ersten Ausbauschritt für den Zeitraum 2025 bis 2040 mit einer Gesamtkapazität von jährlich 30.000 Mg errichtet werden. Der Landkreis Havelland wird in diesem Zusammenhang sein Biotonnenangebot so ausbauen, dass er eine Jahresmenge in 10.000 Mg bis 12.000 Mg in die gemeinsame Vergärungsanlage einbringen kann.

 

Der Landkreis Ostprignitz hat ebenfalls eine Vorlage zur gemeinsamen Bioabfallbehandlung in einem Zweckverband zur Beschlussfassung auf den Weg gebracht. Durch den Landkreis sollen 3.000 Mg Bioabfall in die gemeinsame Vergärungsanlage eingebracht werden.

 

Die Stadt Brandenburg ist ebenfalls an einer Zusammenarbeit interessiert und wird eine Beschlussvorlage auf den Weg bringen.

 

 

  1. Votum der Verwaltung

 

r die Umsetzung des Zieles einer hochwertigen Verwertung der Potsdamer Bioabfälle in einer gemeinsamen Bioabfallvergärungsanlage stellt die interkommunale Zusammenarbeit mit den Landkreisen Havelland und Ostprignitz sowie der Stadt Brandenburg an der Havel eine sehr gute Option dar, die es weiter zu verfolgen gilt. Insbesondere durch die Nutzung und den Ausbau des bereits bestehenden Anlagenstandortes in Schwanebeck mit einer geplanten Inbetriebnahme der Anlage im Jahr 2025, lässt sich die Umsetzung des Zieles zur hochwertigen Bioabfallverwertung in einem überschaubaren Zeitrahmen verwirklichen.

 

Aus diesem Grund wurden die erforderlichen Schritte und Maßnahmen der Verwaltung zur weiteren Umsetzung in den vorliegenden Beschlusstext formuliert, die nunmehr den Stadtverordneten zur Zustimmung vorliegen.

 

 

 

Anlage

Analyse der Handlungsoptionen der Landeshauptstadt Potsdam zur Umsetzung einer hochwertigen Verwertung von Bioabfällen


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich durch den Ausbau der am Standort Schwanebeck bereits bestehenden Anlage zur Mechanisch-biologischen Behandlung von Rest- und Bioabfällen zu einer hochwertigen Vergärungsanlage für Bioabfälle.

 

Nach derzeitigem Stand ist der Ausbau der bestehenden Anlage durch den LK Havelland über die kreiseigene Tochtergesellschaft Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH (abh) geplant. Die Refinanzierung der umgebauten Anlage soll dann über die Behandlungsentgelte für die angelieferten Bioabfälle erfolgen, die durch die Zwecksverbandsmitglieder gebündelt werden.

 

Da es sich bei den Behandlungsentgelten für die getrennt gesammelten Bioabfälle um Entsorgungs-leistungen im Rahmen der pflichtigen kommunalen Abfallentsorgung handelt, sind diese vollständig in der Abfallgebührensatzung gebührenansatzfähig.


 

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Anlagen

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