Antrag - 22/SVV/0431

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

 

  1. Das Budget für das bereits nach wenigen Wochen ausgeschöpfte städtische Klimaschutzförderprogramm „Gezielt Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ wird in der Haushaltssatzung 2022 von 50.000 auf die ursprünglich vorgesehenen 100.000 Euro aufgestockt.
  2. Die Förderung aus dem Klimaschutzförderprogramm wird ohne die folgenden Fördertatbestände wieder aufgenommen:
  • Sanierung Zukunftshaus
  • die Errichtung Zukunftshaus
  • Luftwärmepumpe

 

Außerdem wird der Oberbürgermeister beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung eine geänderte Förderrichtlinie r das Klimaschutzförderprogramm vorzulegen, aus der rdertatbestände, für die es bereits Fördermittel vom Bund oder dem Land Brandenburg gibt bzw. für die der Bund im Neubausektor gerade die Fördermittel gestrichen hat. Dies gilt insbesonderer folgende rdertatbestände mit vierstelligen Förderbeträgen, die schnell zu einem Ausschöpfen des bereitgestellten Förderbudgets beitragen nnen:

 

  • Sanierung Zukunftshaus
  • Errichtung Zukunftshaus
  • Luftwärmepumpe
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Erläuterung

Begründung

 

Ein Förderprogramm für Endkunden, in dem wegen ausgeschöpfter Mittel im laufenden Jahr keine Förderanträge mehr gestellt werden können, sondern erst im kommenden Jahr (unterjähriger Förderstopp), fördert die Nachfrage der adressierten Technologien nicht, sondern behindert die Entwicklung dieses Marktes sogar, wenn potenzielle Investoren mit der Investition auf das nächste Jahr warten. Deswegen ist es unbedingt erforderlich, das Budget für das städtische Klimaschutzrderprogramm noch im Jahr 2022 aufzustocken. Dies umso mehr, als dass es dringend nötig ist, die Treibhausgasemissionen und den Erdgasverbrauch aus Russland zu vermindern.

 

Gleichzeitig sollten diejenigen rdertatbestände ausgesetzt und auch aus der Förderrichtlinie gestrichen werden,

  • r die der Bund oder das Land Brandenburg bereits attraktive rdermittel zahlt bzw. wie im Neubaubereich gerade gestrichen hat;
  • und die gleichzeitig aufgrund ihrer Höhe schnell zu einem Ausschöpfen des bereitgestellten Förderbudgets beitragen können.

Aus diese Weise dürfte zu gewährleisten sein, dass es in diesem und in den Folgejahren nicht erneut zu einem unterjährigen Förderstopp kommt.

 

Eine Gegenfinanzierungsquelle ist angesichts der geringfügigen Summe und der im Haushalt regelmäßig enthaltenen „Luft“, die seit Jahren zu deutlichen besseren Haushaltsabschlüssen als veranschlagt hrt, nicht erforderlich. Hinzu kommt, dass der Betrag im Idealfall ohnehin nicht ausgeschöpft wird, wenn es nicht wieder zu einem unterjährigen Förderstopp kommt (was einem nicht komplett ausgeschöpften Fördertopf entspricht).

 

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Anlagen

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