Beschlussvorlage - 22/SVV/0344

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord“ entschieden (gemäß Anlagen 3A und 3B).
  2. Der Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 4 und 5).

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Klimacheck/Klimaauswirkungen:

 

x

positiv

Begründung:

Projekt/Maßnahme setzt städtisches Klimakonzept um.

 

negativ

 

keine

Begründung zum Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2014 für den Bereich der Entwicklungssatzung Krampnitz die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 "Entwicklungsbereich Krampnitz" nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen und mit demselben Beschluss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 "Kaserne Krampnitz" (OT Fahrland) vom 30.08.2006 aufgehoben (DS 14/SVV/0164). Der Bebauungsplan Nr. 141 soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte in mehreren eigenständigen Teil-Bebauungsplänen aufgestellt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord" werden im Wesentlichen die im zentralen Bereich des Entwicklungsbereichs Krampnitz liegenden Flächen und Gebäude der sogenannten Klinkerhöfe sowie die zentrale innere Erschließungsringstraße beplant. Mit dem Bebauungsplan soll die Umnutzung von sechs denkmalgeschützten ehemaligen Mannschafts- und Offizierswohngebäuden zu Wohnzwecken und von zwei denkmalgeschützte ehemaligen Wirtschaftsgebäuden für eine dreizügige Grundschule mit Hort sowie einer Kindertagesstätte planungsrechtlich gesichert werden. Des Weiteren sind Potentiale für einen ergänzenden Neubau für die Grundschule und einer Kindertagesstätte festgesetzt.

Zur planungsrechtlichen Sicherung besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 141-3 "Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Nord zu entscheiden, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen.

 

Die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf die laufende und mittelfristige Haushaltsplanung, sondern bezieht sich auf das Treuhandvermögen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Krampnitz.

 

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Anlagen

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