Antrag - 22/SVV/0440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung bekennt sich zu einer aufkommensneutralen Umsetzung der Grundsteuer und beauftragt den Oberbürgermeister im Rahmen der Neuregelung der Grundsteuer sicherzustellen, dass dieses Ziel erreicht wird. Hierfür sind bei der bis Ende 2024 anstehenden Neufestsetzung die Hebesätze der Grundsteuer zu senken, sofern dies für eine aufkommensneutrale Umsetzung erforderlich ist.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist mit der Aufstellung des nächsten Doppelhaushaltes ein erster Bericht zu geben, welche Auswirkungen die Neuermittlung der Steuerwerte und der Steuermessbeträge haben werden und in welcher Höhe die Hebesätze anzupassen sind, um die Neuregelung der Grundsteuer aufkommensneutral umzusetzen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der Neuregelung der Grundsteuer wurde seitens des Gesetzgebers auf Bundes- und Landesebene eine aufkommensneutrale Umsetzung in Aussicht gestellt. Bei den in Brandenburg geltenden Vorschriften zur Neuregelung der Grundsteuer sind höhere Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge vorgegeben. Gerade auch im Hinblick auf die in Potsdam gestiegenen Grundstücks- und Immobilienpreisen ist eine aufkommensneutrale Umsetzung damit nur durch eine Senkung des Hebesatzes möglich.

Mit der zurzeit anstehenden Neufeststellung der der Grundsteuerwerte und der hierfür erforderlichen Erklärung der Immobilieneigentümer im Zeitraum Mai bis Ende Oktober 2022 besteht bei den Bürgern eine zunehmende Verunsicherung, ob neben den zurzeit stark ansteigenden Energiekosten auch Kostensteigerungen bei anderen Nebenkosten des Wohnens im größeren Umfang zu erwarten sind. Es ist daher bereits jetzt geboten, dass die Landeshauptstadt Potsdam sich für die spätestens in 2024 anstehende Festsetzung der Hebesätze zu einer aufkommensneutralen Umsetzung und damit der Senkung der Hebesätze bekennt.


 

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