Antrag - 22/SVV/0649

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die im Zusammenhang mit der von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) freigegebenen Zuwendung in Höhe von 4,5 Mio Euro erforderliche Eintragung einer Grundschuld bedarf der Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die umstrittene Zuwendung für den Bau des Garnisonkirchturms in Höhe von 4,5 Mio Euro ist kürzlich von der BKM freigegeben worden. Zwingende Bedingung ist dabei die Eintragung einer Grundschuld. Nach dem Vertrag mit dem die Stadt das Grundstück an die Stiftung übertragen hat, bedarf die Eintragung einer Grundschuld der Genehmigung durch die Stadt. Mit diesem Beschluss wird klar gestellt, dass diese Genehmigung durch die Stadtverordnetenversammlung zu erteilen ist.


 

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Anlagen

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