Antrag - 22/SVV/0311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es bei einer Überarbeitung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer glichkeiten gibt, um Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und Geflüchteten von der Zahlung der Hundesteuer für das Halten eines Hundes mit der zu befreien.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Insbesondere für hoch betagte Menschen ist ein Hund leider oftmals der einzige Freund oder das einzige Familienmitglied. Ein Hund stärkt das körperliche und seelische Wohlbefinden. Ein bedeutender Anteil von Rentnerinnen und Rentnern ist infolge von gebrochenen Erwerbsbiografien von Altersarmut bedroht. Zugleich sind ihre Familienmitglieder aufgrund der beruflichen Perspektiven oftmals nicht in ihrer Nähe wohnhaft. Als Maßnahme gegen die Einsamkeit im Alter sollte die Stadtverwaltung Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter von der Zahlung der Hundesteuer für den ersten Hund befreien. Besonders stark würde dies das Lebensumfeld von vereinsamten Menschen in Altersarmut verbessern.

 

Wir sehen gerade, dass geflüchtete Menschen ihr Hunde zu denen sie eine tiefe Beziehung aufgebaut haben - aus den Kriegsgebiet mitbringen. Auch diese Menschen sollten von der Hundesteuer befreit werden.


 

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