Antrag - 22/SVV/0980

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird ­- auch in seiner Funktion als städtischer Vertreter in der Gesellschafterversammlung des Klinikums Ernst von Bergmann - beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass Beschäftigte, die innerhalb der Klinikgruppe an Standorten eingesetzt werden, an denen noch keine Bezahlung nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) durchgesetzt werden kann, beim Einsatz in Bereichen oder an Standorten mit TVöD-Bindung für ihre Tätigkeit nicht mehr untertariflich entlohnt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2023 über die eingeleiteten Maßnahmen informiert werden.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Am 06.05.2020 beschloss die Stadtverordnetenversammlung die Ds 20/SVV/0425. Damit übernahm sie wortgleich die Forderung des Bürgerbegehrens für faire Bezahlung in der Klinikgruppe Ernst von Bergmann und beauftragte den Oberbürgermeister, das städtische Klinikum und (vorbehaltlich der Zustimmung von Mitgesellschaftern) auch alle Tochtergesellschaften in die ordentliche und daher tarifgebundene Mitgliedschaft im Kommunalen Arbeitgeberverband zu führen.

 

Damit wollte die Stadtverordnetenversammlung die Qualität der medizinischen Betreuung sichern, Fachkräfte zu binden oder neu zu gewinnen und ein Signal der Wertschätzung an die Beschäftigten zu senden.

 

Leider mehren sich aber die Beschwerden darüber, dass Beschäftigte von Tochtergesellschaften, in denen noch nicht nach TVöD gezahlt wird (z.B. die Kliniken in Forst oder Bad Belzig) ufig im Potsdamer Klinikum eingesetzt werden.  Bei diesen Einsätzen werden sie aber nicht nach den Regelungen des TVöD bezahlt, die eigentlich für den Mutterkonzern gelten.

 

Diese Leiharbeitsmodelle innerhalb der Klinikgruppe verstoßen nicht nur gegen das Prinzip Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, sondern unterlaufen auch das erfolgreiche Bürgerbegehren und die entsprechenden Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

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Anlagen

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