Beschlussvorlage - 23/SVV/0060

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Konzept „Innenstadt Straßenräume neu denken! Konzeptionelle Ansätze für Umnutzungen von Straßenräumen“ bildet die Grundlage des weiteren Verwaltungshandelns, um sich dem Ziel einer autofreien Innenstadt in der Landeshauptstadt Potsdam schrittweise anzunähern.

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Erläuterung

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

 

Insgesamt hat das Konzept im Klimacheck eine positive Klimarelevanz von 12 Punkten.

 

 

Begründung:

 

Entsprechend des Beschlusses DS 20/SVV1009 „Steigerung der Nutzungsqualität im öffentlichen Straßenraum“ ist mit „Innenstadt Straßenräume neu denken!“ ein Konzept aufgestellt worden, welches darlegt, wie sich die Nutzungsqualität im öffentlichen Straßenraum der 2. Barocken Stadterweiterung durch Reduzierung von Kfz-Stellplätzen sowie ergänzendeblierungen an die heutigen Anforderungen anpassen und steigern lässt.

 

Die Erstellung des Konzeptes ist in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern in 2 Werkstattveranstaltungen im März und Juni 2022 und unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet worden. Die Anregungen und Nutzungsideen sind in das Konzept mit eingeflossen und sindr die Akzeptanz der Maßnahmen zur Reduzierung der Kfz-Stellplätze in der Innenstadt unerlässlich.

Im Konzept wird gezeigt, dass es alternative und den heutigen Bedarfen angepasste Nutzungen des öffentlichen Straßenraumes gibt, die nicht hauptsächlich den Kraftfahrzeugen dienen.

 

Die Kfz-Stellplätze sollen sukzessive dort reduziert werden, wo anschließend eine Umnutzung und ggf. Umgestaltung umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Besucher- und Gebührenparkplätze; das Anwohnerparken bleibt im Wesentlichen in der jetzigen Größenordnung erhalten.

 

Es ist eine schrittweise Umsetzung der im Konzept vorgeschlagenen Maßnahmen über mehrere Jahre vorgesehen. Einige Schritte können rein durch verkehrsorganisatorische Maßnahmen umgesetzt werden, andere lassen sich nur mit umfangreichen Umbauten realisieren. Dazu sind z.T. vertiefende Untersuchungen, verkehrsrechtliche Prüfungen und Genehmigungsverfahren oder auch gesonderte Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Hier ist darauf hinzuweisen, dass sich das gesamte Gebiet im Denkmalschutzbereich Stadtkern Potsdam befindet und somit alle baulichen Änderungen der Zustimmung des Landesamtes für Denkmalpflege bedürfen.

 

Folgende Maßnahmen sind zur Umsetzung des Konzeptes schrittweise vorgesehen:

 

Kurzfristige Maßnahmen (2023/2024):

Brandenburger Straße: Sanierung der Fahrbahn (nur nachrichtliche Übernahme hier im Konzept)

Mittelstraße: Umwidmung der Mittelstraße zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Benkertstraße zur Fußngerzone

Gutenbergstraße: zwischen Hebbelstraße und Friedrich-Ebert-Straße Einrichtung eines Radschutzstreifens in Fahrtrichtung Westen dazu Herausnahme der PKW-Stellplätze an der Nordseite der Straße (ca. 40.000,- )

blierungskonzept: zur qualitätsvollen und zeitgemäßen Gestaltung und Nutzung des öffentlichen Raumes u.a. für die gewonnenen Freiräume (ca. 50.000,- )

Konzeptstudie für den Platz am Jägertor: zur Umgestaltung und teilweisen Umnutzung (ca. 50.000,- )

 

Mittelfristige Maßnahmen: (2024/2025):

Mittelstraße: Umnutzung zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Benkertstraße durch einzelne Ein- und Umbauten (ca. 70.000,- )

Dortustraße: zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße Umnutzung durch Möblierungselemente und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 200.000,- )

Lindenstraße: zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße Umnutzung durch Möblierungselemente und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 180.000,- )

Gutenbergstraße: zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Lindenstraße Umnutzung durch Möblierungselemente und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 200.000,- )

Platz am Jägertor: Umnutzung durch Möblierungselemente und Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs (ca. 100.000,- )

Brandenburger Straße: zwischen Am Bassin und Friedrich-Ebert-Straße Umbau und Umnutzung zur Fußngerzone

Charlottenstraße: Radschutzstreifen zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Schopenhauerstraße (ca. 50.000,- )

 

Langfristige Maßnahmen (ab 2025):

Mittelstraße: zwischen Benkertstraße und Hebbelstraße Umnutzung durch Möblierungselemente gerstraße: zwischen Hegelallee und Gutenbergstraße Umnutzung durch Möblierungselemente Dortustraße: zwischen Hegelallee und Brandenburger Straße Verbesserung des Pflasters (ca. 1.700.000,- €)

Gutenbergstraße: zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Hermann-Elflein-Straße Verbesserung des Pflasters (ca. 1.800.000,- €)

Platz am Jägertor: Umbau (ca. 500.000,- €)

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Fazit finanzielle Auswirkungen:

 

Die Realisierung der Maßnahmen sind über einen längeren Zeitraum geplant. Die benannten langfristigen Baumaßnahmen (Mittelstraße, Jägerstraße, Dortustraße, Gutenbergstraße und Platz am Jägertor) sollen erst nach 2025 beginnen und müssten vom Fachbereich entsprechend in der zukünftigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden und stehen grundsätzlich noch unter Haushaltsvorbehalt und sind ggf. mit einem gesonderten Beschluss zu legitimieren.

 

Nach aktuellen Kostenschätzungen rden sich bei vollständiger Umsetzung des Konzeptes Kosten in Höhe von ca. 5.410.000,- € ergeben.

 

Die kurzfristigen Maßnahmen beziehen sich vollsndig auf pflichtige Leistungen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit in Verbindung mit verkehrsorganisatorischen Veränderungen gemäß der gültigen StVO, Maßnahmen zur weiteren Umsetzung des Radverkehrskonzepts und zur Gewährleistung der Barrierefreiheit. Hierzu sollen im Zusammenhang mit dem Geschäft der laufenden Verwaltung Mittel aus dem Ergebnishaushalt eingesetzt werden. Der Haushalt 2022 ist beschlossen. Die zur Verfügung stehenden Mittel für die Jahre 2023/24 stehen noch unter dem Haushaltsvorbehalt, würden mit der derzeitig zur Beschlussfassung vorbereiteten diesbezüglichen Haushaltsplanung bearbeitet und sollen darüber beschlossen werden.

Die kurzfristigen und mittelfristigen Maßnahmen sollen bis 2025 umgesetzt werden. Diese Maßnahmen betreffen mit Ausnahme der Brandenburger Straße den Ergebnishaushalt.

 

Weitere mittelfristige, zwar kleinteilige aber dennoch pflichtige Maßnahmen,rden weiterhin über den Ergebnishaushalt zu finanzieren sein. Als mittelfristige Investition ist der Umbau der Brandenburger Straße bereits unter der Investitionsnummer 47000058 in der mittelfristigen Haushaltsplanung abgebildet. Mit der jeweiligen Beschlussfassung zum Haushalt können diese Maßnahmen in der Umsetzung fortgeführt werden.

 

Langfristige geplante Straßenumbaumaßnahmen, wie z.B. an der Dortu- und Lindenstraße beabsichtigt, benötigen eine Berücksichtigung im zukünftigen Haushaltsplan der Stadt Potsdam sowie eine gesonderte Beschlussfassung und stehen somit ebenfalls noch unter dem Haushaltsvorbehalt.

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