Beschlussvorlage - 23/SVV/0372

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die in der beiliegenden Karte (Anlage 1) näher bezeichneten Gebiete werden durch Selbstbindungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam als Fördergebiete für die Wohnungsbauförderprogramme des Landes Brandenburg festgelegt.

Es handelt sich dabei um die derzeit vom Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg bestätigten Gebietskulissen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und dem Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg die Ausweitung der rdergebietskulisse gemäß der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 06.12.2017 (DS 17/SVV/0686) und vom 04.12.2019 (DS 19/SVV/1296) auf das gesamte Stadtgebiet voranzutreiben, das gilt insbesondere r das gesamte Entwicklungsgebiet Krampnitz und r die im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Potsdam 2035 dargestellten Untersuchungsräume.

 

 

 

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Klimaauswirkungen

 

x positiv  negativ  keine

 

Fazit Klimaauswirkungen:

 

Die Förderprogramme des Landes kommen mit ihren Auflagen u. a. energetischen und ökologischen Forderungen nach. Die Mietwohnungsbauförderrichtlinie sieht zum Beispiel eine Zuschussförderung bei Erreichung einer definierten energetischen Qualität vor.

 

 

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat mit den Beschlüssen vom 06.12.2017 (DS 17/SVV/0686) und vom 04.12.2019 (DS 19/SVV/1296) den Oberbürgermeister beauftragt, in Abstimmung mit dem Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) und dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) eine Ausweitung der Fördergebietskulisse der Wohnraumförderung auf das gesamte Stadtgebiet, insbesondere aber die nördlichen Ortsteile und das Entwicklungsgebiet Krampnitz anzustreben. Mit der vorliegenden Erweiterung der Fördergebietskulisse wird dieser Beschluss teilweise umgesetzt.

 

Gemäß 4.1 der Mietwohnungsbauförderrichtlinie sind die mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) des Landes Brandenburg bestätigtenrdergebietskulissen der Wohnraumförderung durch einen Selbstbindungsbeschluss der Kommune in Form einer konkreten Abgrenzung festzulegen.

 

Der Oberbürgermeister hat gegenüber dem LBV eine Ausweitung der Fördergebietskulisse auf alle Flächen des Stadtgebiets, auf denen gemäß Flächennutzungsplan Wohnungsbau vorgesehen ist, beantragt. Eine Darstellung der beantragten rdergebietskulissen sowie die bisher vom LBV bestätigten Flächen sind der Anlage 2 zu entnehmen. In Folge des Abstimmungsprozesses sind insbesondere die Teilgebiete Bornim, Marquardt (Ortslage), Fahrland (Ortslage), Groß Glienicke (Ortslage ohne Waldsiedlung) und Insel Neu Fahrland bestätigt worden. Damit konnte eine deutliche Ausweitung insbesondere auf die nördlichen Ortsteile erreicht werden.

 

r das Entwicklungsgebiet Krampnitz erfolgt ein separater Abstimmungsprozess, der sich an den mit der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg abgestimmten Entwicklungsstufen orientiert. Bislang wurde zunächst nur der Bereich Bergviertel durch das LBV als Konsolidierungsgebiet Wohnen bestätigt. Die Erweiterung der Fördergebietskulisse auf das gesamte Entwicklungsgebiet Krampnitz wird weiterhin aktiv verfolgt, konnte jedoch noch nicht erreicht werden

 

Die Anlage 1 enthält eine Kartendarstellung der vom LBV bestätigten Fördergebietskulissen. Diese müssen, um eine förderrechtliche Wirkung für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Brandenburg und der damit einhergehenden Schaffung von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu entfalten, durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen werden.

Damit sollen für laufende städtische Grundstücksvergabeverfahren, wie etwa das Bergviertel Krampnitz schnellstmöglich die formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes geschaffen werden.

 

Darüber hinaus ist der Beschluss dieses Zwischenstandes sinnvoll, um andere vom Land bereitgestellte Förderprogramme wie beispielsweise im Rahmen der Modernisierung im Bestand in Anspruch nehmen zu können.

 

Zusätzlich zur Neuaufnahme von Flächen erfolgte eine Kulissenanpassung aufgrund mehrerer vollständig und oder teilweise aufgehobener Sanierungsgebiete. Diese wechseln in die Kategorie Vorranggebiet Wohnen“.

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat keine direkten finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

Bei den Wohnraumförderungsmitteln handelt es sich um Mittel des Landes Brandenburg, zu denen die Landeshauptstadt Potsdam keine Eigenanteile erbringen muss.

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Anlagen

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