Antrag - 23/SVV/0391

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Erläuterung

Begründung:

 

r die Inanspruchnahme der Unterstützungsleistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ist derzeit für jedes Angebot, ob Mittagsversorgung, Übernahme Kosten der Klassenfahrt, Sportverein oder Musikschule, um nur einige beispielhaft zu nennen, jeweils ein Einzelantrag erforderlich. Da die Gültigkeit der Anträge ein Jahr beträgt, müssen diese jedes Jahr einzeln neu eingereicht werden.

 

Dass belasten nicht nur die Familien, sondern führt zu einem vermeidbaren Arbeitsaufwand in der bereist personell ausgelaugten Verwaltung, da nicht nur das Angebot geprüft wird, sondern auch die Anspruchsberechtigung. Die Folge, lange Bearbeitungszeiten von nunmehr bis zu 6 Monaten, in denen die Angebote nicht genutzt werden können oder vorfinanziert werden müssen. Letzteres nicht glich. Sonst würde der Antrag nicht erforderlich sein.

 

Mit dem App-basiertenKultur- und Bildungspass“ besteht die Möglichkeit, Prozesse zu optimieren, indem die Nutzenden einen Antrag stellen, mit dem die Berechtigung zur Nutzung der Unterstützungsleistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket geprüft, beschieden und dann als Nachweis in der App hinterlegt wird.  Die Leistungerbringer:innen werden nach vorheriger  Prüfung in die App aufgenommen. Im Ergebnis sind alle Leistungen/ Angebote gebündelt ersichtlich und können eigenständige von den Nutzenden gebucht werden.

 

Grundsätzlich könnte die App auch allen Kindern- und Jugendlichen zur Verfügung gestellt werden. Dann mit Hinweis auf die zu zahlenden monatlichen Beiträge.

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Anlagen

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