Beschlussvorlage - 03/SVV/0557
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Britz, Tel. 2521
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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03.09.2003
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01.10.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung und Umweltschutz
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Vorberatung
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18.09.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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09.09.2003
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- die Aufstellung
des
Vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner
Straße“ gemäß § 12 (1) i. V. m. § 2 (1) BauGB (s. Anlage 1). Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 25 ersetzt den Bebauungsplan Nr. 51-2 „Südliche Trebbiner Straße“.
- die Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Priorität 2
entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) (s. Anlage 2)
Erläuterung
Begründung: Anlage 1
Aufstellungsbeschluss
zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 25 „Gewerbegebiet
Trebbiner Straße“
Die Stadtverordnetenversammlung hat
auf ihrer Sitzung am ................... die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 25 „Gewerbegebiet Trebbiner Straße“ gemäß § 12 i.V.m. § 1
BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:
im Nordenosten: Ortsumgehung Drewitz L 79 n
im Süden: Betonstraße zum Forum-Gelände
im Westen: Gelände der Fa. Getränke Lehmann
Der Geltungsbereich umfasst eine
Fläche von ca. 4 ha. Die Lage des Plangebietes ist im beigefügten
Kartenausschnitt dargestellt.
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im
Ortsteil Drewitz und grenzt an die Gemeindegrenze Philippsthal.
Bestehende Situation
Das Plangebiet wird zurzeit nicht
genutzt.
Planungsanlass und Erforderlichkeit
der Planung
Anlass der Planung ist der Antrag
des Unternehmers Horst Lehmann Getränke GmbH, hier eine Betriebserweiterung
seines bereits ansässigen Unternehmens vorzunehmen.
Die Fa. Getränke Lehmann hatte sich seinerzeit zwecks Ansiedlung
zwischen mehreren geeigneten Standorten für Potsdam und das damalige
„FORUM-Gelände“ entschieden, weil zu diesem Zeitpunkt bereits der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51 bestand und somit eine
Erweiterung des Betriebsgeländes um die in ihrem Besitz befindlichen 30.000 m²
in Aussicht stand. Die geplante Bebauung soll die zwischenzeitlich gestiegenen
Lagerkapazitäten abdecken und eine moderne Logistik ermöglichen. Des Weiteren
fordert die Einführung des Einwegpfandes mit den damit verbundenen
Anforderungen an Rücknahme, Sortierung, Lagerung und Abtransport dieses
Pfandgutes einen zusätzlichen Platzbedarf im Hallenbereich von 20.000 m²
Lagerfläche und 5.000 m2 Lagerfreifläche. Durch die Erweiterung des
Bestandes werden voraussichtlich 40 Arbeitsplätze entstehen. Die Ausweisung der
Gewerbeflächen sichert somit die Förderung des Mittelstandes der Stadt, was
wiederholt als Zielrichtung formuliert worden ist. Die Lage am Stadtrand in
unmittelbarer Nähe zur Autobahn und Stadtautobahn privilegiert den Standort und
trägt zur Verkehrsvermeidung in den Wohngebieten der Stadt bei. Als
Erschließung des Gebietes dient die bereits vorhandene Betonstraße. Da es sich
um einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, ist die Ausgleichsproblematik
mittels Durchführungsvertrag ebenso problemlos zu steuern, wie die vorgesehene
Ortsrandbegrünung in diesem Bereich. Im Rahmen des Durchführungsvertrages kann,
da es sich um den gleichen Eigentümer handelt, z. B. auch die
Landschaftseinbindung des Bestandes durch Anpflanzungen verbessert werden.
Planungsziele
Mit der Planung wird insbesondere dem Planungsziel des
Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 51 „Trebbiner Straße“, „...
Ausbildung eines intakten Ortsrandes“, dessen Bestandteil dieses Gebiet war,
Rechnung getragen. Die Brachfläche zwischen der Zufahrt zum bestehenden
Gewerbegebiet Getränke-Lehmann (Betonstraße), dem Gewerbegebiet selbst und der
Ortsumgehungsstraße L79n soll der Stabilisierung und Erweiterung im Sinne des Umweltschutzes
(Logistik f. Einwegpfand) der bestehenden Gewerbeeinheit Getränke-Lehmann
dienen. Die konkreten Inhalte der Planung und deren Begründung sollen im
weiteren Verfahren auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses entwickelt
werden. Nach dem gegenwärtigen Stand der planerischen Überlegungen sollen hier
ein Gewerbegebiet, welches neben Lager und Logistik in unmittelbarer
Nähe der Autobahn ausschließlich Großhandel beinhaltet und
ein Grünflächenbereich im Ostteil des Gebietes festgesetzt werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für den
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die gesetzlichen Grundlagen für die
Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 (1) i.V.m. § 2
(1) BauGB liegen vor. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit den Grundsätzen
des § 1 Abs. 3 BauGB vereinbar. Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans erfordert die Ergänzung des Flächennutzungsplans.
Der dringende Bedarf an
Gewerbeflächen für das bereits standortansässige mittelständische Gewerbe und
die günstigsten Standortfaktoren begründen die Inanspruchnahme dieser Fläche.
und die Herauslösung eines Teils aus dem Landschaftsschutzgebiet
„Nuthetal-Beelitzer Sander“. Zu nach wie vor geäußerten Vorbehalten aus dem
Blickwinkel der Landesplanung sind im weiteren Planungsverfahren detaillierte
Erörterungen erforderlich.
Anlage
2
Prioritätenfestlegung für die
Durchführung des Bauleitplanverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
25 „Gewerbegebiet Trebbiner Straße“
In dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche
Bauleitplanung ist festgelegt worden, zukünftig mit jeder Neueinbringung von
Beschlussvorlagen für die Stadtverordnetenversammlung zu
Aufstellungsbeschlüssen von Verfahren der Verbindlichen Bauleitplanung eine
Festlegung herbeizuführen, mit welcher Priorität das jeweilige Planverfahren
betrieben werden soll.
Für das hier vorliegende
Bauleitplanverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet
Trebbiner Straße“ soll die Prioritätenstufe 2 festgelegt werden. Die
inhaltlichen Schwerpunkte dieses Planverfahrens und die besonderen Bedingungen
für seine Durchführung, insbesondere die Investiotionsvorbereitung für die
angemessene Erweiterung dieses mittelständischen Unternehmens sowie die
Kostenübernahme durch den Investor für die Planung, lassen eine Einordnung dieses Planverfahrens in die
Prioritätenstufe 2 angemessen erscheinen. Dringlichkeitsaspekte, die eine
Einordnung in die Prioritätenstufe 1 und die entsprechende Herausnahme eines
anderen Verfahrens aus der Prioritätenstufe 1 rechtfertigen, liegen nicht vor.