Beschlussvorlage - 04/SVV/0203

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. den Satzungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 aufzuheben.

 

 

  1. das Abwägungsergebnis der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der städtischen Fachbereiche und Bereiche zu billigen.

 

  1. den Bebauungsplan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“ als Satzung.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

 

 

Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.2002 und

Erneuter Satzungsbeschluss zum B-Plan SAN – P 05 „Brandenburger Straße“

 

 

In der Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 wurde für den Textbebauungsplan ein Satzungsbeschluss gefasst. Im Mai 2002 wurde der Bebauungsplan zur Anzeige beim MSWV

eingereicht. Die im Anzeigeverfahren durch das MSWV gegebenen Hinweise sowie die zeitgleich erfolgte Konkretisierung der Sanierungsziele für die 2. Barocke Stadterweiterung haben eine erneute inhaltliche Überarbeitung der Festsetzungsinhalte erforderlich gemacht.

 

Folgende Festsetzungen wurden überarbeitet:

 

  1. Im Besonderen Wohngebiet sind in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu verwenden. Auf die Realisierung des Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der erforderliche Wohnanteil an anderer Stelle im Plangebiet eingehalten ist.

            Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger Straße 1 und 72.

 

  1. Entlang der Schopenhauerstraße (Grundstücke Schopenhauerstraße 11-14, Brandenburger Straße 2, 3, 70 und 71) müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes die Grundrisse der Wohnungen so ausgerichtet sein, dass mindestens 1 Aufenthaltsraum, bei Wohnungen mit mehr als 2 Aufenthaltsräumen mindestens 2 Aufenthaltsräume zur lärmabgewandten Seite liegen.

 

 

 

Der überarbeitete Bebauungsplan ist erneut öffentlich ausgelegt worden. Die Träger öffentlicher Belange und die entsprechenden Fachbereiche  wurden beteiligt.

 

Die überarbeitete Fassung liegt zur erneuten Beschlussfassung als Satzung vor. Als Voraussetzung dafür ist der Beschluss vom 10.04.2002 (DS 02/SVV/0152) aufzuheben.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten. Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt der Stadt Potsdam einstellt.

 

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Anlagen

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