Beschlussvorlage - 04/SVV/0203
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.2002 (DS/SVV/0152) und erneuter Satzungsbeschluss zum B-Plan SAN - P 05 "Brandenburger Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Einreicher*:
- Frau Rahmsdorf, 3214
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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31.03.2004
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05.05.2004
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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27.04.2004
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- den Satzungsbeschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 aufzuheben.
- das Abwägungsergebnis der
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der städtischen
Fachbereiche und Bereiche zu billigen.
- den Bebauungsplan SAN – P 05
„Brandenburger Straße“ als Satzung.
Erläuterung
Begründung:
Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 10.04.2002 und
Erneuter Satzungsbeschluss zum B-Plan SAN – P 05
„Brandenburger Straße“
In der
Stadtverordnetenversammlung vom 10.04.2002 wurde für den Textbebauungsplan ein
Satzungsbeschluss gefasst. Im Mai 2002 wurde der Bebauungsplan zur Anzeige beim
MSWV
eingereicht.
Die im Anzeigeverfahren durch das MSWV gegebenen Hinweise sowie die zeitgleich
erfolgte Konkretisierung der Sanierungsziele für die 2. Barocke
Stadterweiterung haben eine erneute inhaltliche Überarbeitung der
Festsetzungsinhalte erforderlich gemacht.
Folgende
Festsetzungen wurden überarbeitet:
- Im Besonderen Wohngebiet sind
in Gebäuden mindestens 30 % der zulässigen Geschossfläche für Wohnungen zu
verwenden. Auf die Realisierung des Wohnanteils in einzelnen Gebäuden kann
ausnahmsweise verzichtet werden, wenn der erforderliche Wohnanteil an
anderer Stelle im Plangebiet eingehalten ist.
Diese Festsetzung gilt nicht für die Grundstücke Brandenburger Straße 1
und 72.
- Entlang der Schopenhauerstraße
(Grundstücke Schopenhauerstraße 11-14, Brandenburger Straße 2, 3, 70 und
71) müssen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundesimmissionsschutzgesetzes die Grundrisse der Wohnungen so
ausgerichtet sein, dass mindestens 1 Aufenthaltsraum, bei Wohnungen mit
mehr als 2 Aufenthaltsräumen mindestens 2 Aufenthaltsräume zur
lärmabgewandten Seite liegen.
Der
überarbeitete Bebauungsplan ist erneut öffentlich ausgelegt worden. Die Träger
öffentlicher Belange und die entsprechenden Fachbereiche wurden beteiligt.
Die
überarbeitete Fassung liegt zur erneuten Beschlussfassung als Satzung vor. Als
Voraussetzung dafür ist der Beschluss vom 10.04.2002 (DS 02/SVV/0152)
aufzuheben.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Der Bebauungsplan dient der Schaffung von Baurechten.
Unmittelbare Kosten entstehen durch seine Festsetzung nicht. Mittelbare Kosten
können entstehen, wenn die Stadt die durch den Bebauungsplan geschaffenen
Baurechte ausnutzt und Mittel zur Verwirklichung von Projekten in den Haushalt
der Stadt Potsdam einstellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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382,5 kB
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