Antrag - 04/SVV/0370
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschädigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion FAMILIEN-PARTEI
- Einreicher*:
- Dieter Gohlke, Fraktion FAMILIEN-PARTEI
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
05.05.2004
| |||
|
02.06.2004
| |||
|
01.09.2004
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.05.2004
| |||
|
09.06.2004
| |||
|
11.08.2004
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 8 Abs.
3 Satz 1 der Entschädigungssatzung der Stadtverordnetenversammlung der
Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung vom 07.12.2001 wird geändert in:
„Kinderbetreuungskosten
zur Betreuung von Kindern bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres werden für
die Dauer der mandatsbedingten notwendigen Abwesenheit gegen Nachweis
erstattet.“
Erläuterung
Begründung:
Durch die
bisherige Anwendung des § 8 Abs. 3 besteht Rechtsunsicherheit für die Fälle der
durch mandatsbedingt notwendigen Abwesenheit entstehenden
Kinderbetreuungskosten. Der neue Wortlaut entspricht Sinn und Zweck der
Regelung, Erziehenden die Teilnahme am politischen Leben durch Ausübung eines
Mandates zu ermöglichen, auch wenn die Betreuung von Kindern durch einen
Partner/ eine Partnerin nicht gewährleistet ist.